Porno-Abmahnungen: Anwalt Urmann räumt im Fall Redtube rechtliche Probleme ein
Anwalt Urmann räumt rechtliche Probleme ein
Bild: dpa, teltarif.de
Dass die Redtube-Abmahnungen, die im Dezember
vergangenen Jahres erstmals an Nutzer des Porno-Portals Redtube verschickt
wurden, eine derartige Welle an Empörung, Diskussionen und vor allem
rechtlichen Schritten nach sich ziehen würden, hätte anfangs wohl keiner
geahnt. Mittlerweile beschäftigen sich nicht nur Anwälte sondern auch
die Bundesregierung mit dem Thema Video-Streaming und dem Vorgehen im
Fall Redtube. Die Kanzlei Urmann und Collegen hat mit ihren Abmahnungen die
Welle losgetreten, muss sich aber nun selbst diversen
Vorwürfen stellen. So hat Redtube beispielsweise eine Einstweilige
Verfügung gegen die Kanzlei und deren Auftraggeber, die The Archive AG, erwirkt,
die beiden künftig verbietet, weitere Streaming-Nutzer des Portals abzumahnen.
Mehr dazu haben wir in einem ausführlichen Artikel
zusammengefasst.
Anwalt Urmann räumt rechtliche Probleme ein
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Der Regensburger Abmahn-Anwalt Thomas Urmann von der Kanzlei Urmann und
Collegen hat nun erstmals eingeräumt, dass es bei der Durchsetzung der
Schadenersatzansprüche gegen Nutzer des Porno-Portals Redtube Probleme geben
könnte. Gegenüber dem Nachrichtenmagazin FOCUS äußerte sich der Anwalt, dass
die Verfahren gegen alle bisher abgemahnten und zahlungsunwilligen Redtube-Nutzer
in den nächsten Wochen "ihren ganz normalen Gang gehen würden, es sei denn, es stellt
sich heraus, dass mit der Rechtekette etwas nicht in Ordnung ist". Im "schlimmsten
Fall hätten die Abgemahnten dann einen Schadenersatzanspruch gegen The Archive".
Die Kanzlei Urmann und Collegen sei aber "durch eine hohe Haftpflichtversicherung
geschützt", so der Anwalt weiter.
Urmann offenbar nicht mehr so optimistisch
Dass das Schweizer Unternehmen The Archive AG gar nicht Eigentümer der vollständigen Rechte an den umstrittenen Pornostreifen ist, ist ein Argument, mit dem die Anwälte der Abgemahnten argumentieren. In diesem Fall könnten alle Abmahnungen hinfällig sein und Betroffene, die die geforderte Summe in Höhe von 250 Euro bereits gezahlt haben, könnten ihr Geld zurückfordern. Die Anwälte Christian Solmecke und Johannes von Rüden, die jeweils Hunderte Abmahnopfer vertreten, sagten FOCUS, keiner ihrer Mandanten habe bisher den geforderten Schadenersatz geleistet. Trotzdem hätten Urmann und Collegen in keinem Fall weitere Schritte unternommen. Vor Gericht müssten die Abmahn-Anwälte detailliert belegen, dass ihr Auftraggeber die angeblich verletzten Rechte tatsächlich besitzt.
Der Einwand von Urmann, es könne bei der Durchsetzung der Schadenersatzansprüche gegen Nutzer des Porno-Portals Redtube Probleme geben, steht im vollkommenen Gegensatz zu seiner optimistischen Reaktion auf die Aussage der Bundesregierung, das Video-Streaming legal sei. Er äußerte damals die Ansicht, dass die Einschätzung der Bundesregierung für seine Kanzlei nichts ändere und keine Rolle für deren weitere Arbeit spiele.
Die detaillierte Einschätzung der Antwort der Bundesregierung haben wir in einer weiteren Meldung veröffentlicht. Eine Zusammenfassung des gesamten Themas rund um die Redtube-Abmahnungen, lesen Sie im Artikel Redtube-Abmahnanwalt Thomas Urmann: Vom Jäger zum Gejagten.