Themenspezial: Verbraucher & Service Eingeständnis

Porno-Abmahnungen: Anwalt Urmann räumt im Fall Redtube rechtliche Probleme ein

Der Redtube-Abmahn-Anwalt Thomas Urmann hat eingeräumt, dass es bei der Durch­setzung der Schaden­ersatz­ansprüche gegen Nutzer des Porno-Portals Redtube Probleme geben könnte.
Von Rita Deutschbein

Fall Redtube: Abmahn-Anwalt Urmann räumt rechtliche Probleme ein Anwalt Urmann räumt rechtliche Probleme ein
Bild: dpa, teltarif.de
Dass die Redtube-Abmahnungen, die im Dezember vergangenen Jahres erstmals an Nutzer des Porno-Portals Redtube verschickt wurden, eine derartige Welle an Empörung, Diskussionen und vor allem rechtlichen Schritten nach sich ziehen würden, hätte anfangs wohl keiner geahnt. Mittler­weile beschäftigen sich nicht nur Anwälte sondern auch die Bundes­regierung mit dem Thema Video-Streaming und dem Vorgehen im Fall Redtube. Die Kanzlei Urmann und Collegen hat mit ihren Abmahnungen die Welle losgetreten, muss sich aber nun selbst diversen Vorwürfen stellen. So hat Redtube beispiels­weise eine Einstweilige Verfügung gegen die Kanzlei und deren Auftraggeber, die The Archive AG, erwirkt, die beiden künftig verbietet, weitere Streaming-Nutzer des Portals abzumahnen. Mehr dazu haben wir in einem ausführlichen Artikel zusammen­gefasst.

Fall Redtube: Abmahn-Anwalt Urmann räumt rechtliche Probleme ein Anwalt Urmann räumt rechtliche Probleme ein
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Der Regens­burger Abmahn-Anwalt Thomas Urmann von der Kanzlei Urmann und Collegen hat nun erstmals eingeräumt, dass es bei der Durchsetzung der Schaden­ersatzansprüche gegen Nutzer des Porno-Portals Redtube Probleme geben könnte. Gegenüber dem Nachrichten­magazin FOCUS äußerte sich der Anwalt, dass die Verfahren gegen alle bisher abgemahnten und zahlungs­unwilligen Redtube-Nutzer in den nächsten Wochen "ihren ganz normalen Gang gehen würden, es sei denn, es stellt sich heraus, dass mit der Rechte­kette etwas nicht in Ordnung ist". Im "schlimmsten Fall hätten die Abgemahnten dann einen Schaden­ersatzanspruch gegen The Archive". Die Kanzlei Urmann und Collegen sei aber "durch eine hohe Haftpflicht­versicherung geschützt", so der Anwalt weiter.

Urmann offenbar nicht mehr so optimistisch

Dass das Schweizer Unternehmen The Archive AG gar nicht Eigentümer der vollständigen Rechte an den umstrittenen Porno­streifen ist, ist ein Argument, mit dem die Anwälte der Abgemahnten argumentieren. In diesem Fall könnten alle Abmahnungen hinfällig sein und Betroffene, die die geforderte Summe in Höhe von 250 Euro bereits gezahlt haben, könnten ihr Geld zurück­fordern. Die Anwälte Christian Solmecke und Johannes von Rüden, die jeweils Hunderte Abmahnopfer vertreten, sagten FOCUS, keiner ihrer Mandanten habe bisher den geforderten Schaden­ersatz geleistet. Trotzdem hätten Urmann und Collegen in keinem Fall weitere Schritte unternommen. Vor Gericht müssten die Abmahn-Anwälte detailliert belegen, dass ihr Auftraggeber die angeblich verletzten Rechte tatsächlich besitzt.

Der Einwand von Urmann, es könne bei der Durchsetzung der Schaden­ersatz­ansprüche gegen Nutzer des Porno-Portals Redtube Probleme geben, steht im vollkommenen Gegensatz zu seiner optimistischen Reaktion auf die Aussage der Bundes­regierung, das Video-Streaming legal sei. Er äußerte damals die Ansicht, dass die Einschätzung der Bundes­regierung für seine Kanzlei nichts ändere und keine Rolle für deren weitere Arbeit spiele.

Die detaillierte Einschätzung der Antwort der Bundes­regierung haben wir in einer weiteren Meldung veröffentlicht. Eine Zusammen­fassung des gesamten Themas rund um die Redtube-Abmahnungen, lesen Sie im Artikel Redtube-Abmahnanwalt Thomas Urmann: Vom Jäger zum Gejagten.

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