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Redtube: Abmahn-Opfer bringen LG Köln dazu, Beschlüsse zu revidieren

In bisher vier Beschlüssen hat das Landgericht Köln seine eigene Entscheidung zur Herausgabe von Nutzerdaten zu IP-Adressen im Fall der Redtube-Abmahnwelle kassiert. Laut Gericht liegen derzeit 110 Beschwerden in gleicher Sache bei Gericht vor.
Von Thorsten Neuhetzki

Redtube: Das Landgericht Köln revidiert seine eigenen Beschlüsse Redtube: Das Landgericht Köln revidiert seine eigenen Beschlüsse
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Das Landgericht Köln hat in vier Beschlüssen seine eigene Entscheidung im Fall der Redtube-Abmahnungen kassiert. Das hat das Landgericht heute in einer Pressemitteilung bekannt gegeben und damit die Beschlüsse von vergangener Woche öffentlich gemacht. Der Kammer zufolge hätte dem Antrag der "The Archive AG" auf Herausgabe der bestimmten IP-Adressen zuzuordnenden Namen und Anschriften von Kunden der Deutschen Telekom nicht entsprochen werden dürfen. In Klartext: Das Gericht hat falsch entschieden und revidiert nun seine eigene Entscheidung. Einer der Beschlüsse (Aktenzeichen 209 O 188/13) ist in anonymisierter Form auf der Seite des Landgerichts abrufbar [Link entfernt] . Weitere Entscheidungen werden in Kürze erwartet.

Zur Begründung der nun neuen Entscheidung hieß es von der Kammer, dass im Antrag der "The Archive AG" (nach eigenen Angaben Inhaber der Rechte an den betreffenden Filmen) von Downloads die Rede war, während es sich tatsächlich – wie sich später herausstellte – um den Abruf von Videos auf einer Streaming-Plattform handelte. "Ein bloßes Streaming einer Video-Datei bzw. deren Ansehen mittels eines Streams stellt im Gegensatz zum Download nach Auffassung der Kammer aber grundsätzlich noch keinen relevanten rechtswidrigen Verstoß im Sinne des Urheberrechts, insbesondere keine nur dem Urheber erlaubte Vervielfältigung gemäß § 16 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) dar", heißt es in der Pressemitteilung des Gerichtes.

Keine Antwort auf die Herkunft der IP-Adressen auf Nachfrage des Gerichts

Redtube: Das Landgericht Köln revidiert seine eigenen Beschlüsse Redtube: Das Landgericht Köln revidiert seine eigenen Beschlüsse
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Unter der für das Gericht neuen Tatsache, dass es sich bei den vermeintlichen Downloads um Streaming gehandelt hat, war der Kammer in der Folge unklar, wie das eingesetzte Ermittlungsprogramm in der Lage gewesen sei, die IP-Adresse desjenigen zu erfassen, der einen Stream vom Redtube-Server abruft. Auch auf Nachfrage der Kammer im Rahmen des Beschwerdeverfahrens seien diese Fragen seitens der Antragsstellerin unbeantwortet geblieben, teilte das Gericht mit. Die Kammer hat laut Pressestelle zudem angedeutet, dass ihre Entscheidung auch Bedeutung für ein Beweisverwertungsverbot in einem Hauptsacheprozess (z.B. über die Berechtigung der Abmahnkosten) haben könnte.

Allerdings können die Betroffenen noch nicht vollends aufatmen, denn die Entscheidungen sind nicht rechtskräftig. Die Antragstellerin kann ihrerseits gegen die neue Entscheidung der Kammer Beschwerde einlegen. Bis zum heutigen Montag seien beim Landgericht Köln über 110 Beschwerden in gleicher Sache eingegangen, teilte das Gericht abschließend mit. Neben der Bearbeitung dieser zahlreichen Beschwerden stehe im Moment die zügige Beantwortung aller Akteneinsichtsgesuche im Vordergrund. Die Möglichkeit, "schnell und unbürokratisch per Fax Einsicht in die wesentlichen Dokumente zu bekommen", werde von den Betroffenen und ihren Rechtsanwälten gut angenommen, hieß es. Bei den ursprünglichen Beschlüssen waren nach Angaben der dpa allein 16 Zivilkammern mit den Anträgen befasst. Bei 62 Anträgen ordneten die Richter die Herausgabe von Namen und Adressen von Kunden an, 27 Anträge wurden abgewiesen oder von Nachfragen entkräftet.

Auch wenn das Gericht die Antworten seitens der Abmahner bisher nicht vorliegen hat, so sind immerhin Details zu dem Gutachten bekannt geworden, das die Abmahner stützen sollte. Details dazu haben wir für Sie zusammengestellt. Alle weiteren Informationen stellt ein Wiki genauso bereit wie unsere Übersichtsseite zur Redtube-Abmahnwelle.

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