Themenspezial: Verbraucher & Service Fluchtbewegung

Redtube-Abmahnungen: Die Schweizer Hintermänner tauchen ab (Update)

Die Schweizer Hintermänner der Redtube-Abmahnwelle sind umgezogen. Auch ein Schweizer Gericht ermittelt gegen die The-Archive-Manager Phillip Wiik und Ralf Reichert. Beide müssen sich wohl bald mit einer Strafanzeige herumschlagen.
Von Marie-Anne Winter

Neues in Sachen Redtube: Die schweizer Hintermänner tauchen ab. Neues in Sachen Redtube: Die schweizer Hintermänner tauchen ab.
Bild: fotolia/denisphoto
Die Redtube-Abmahnungen, die im Dezember vergangenen Jahres erstmals an Nutzer des Porno-Portals Redtube verschickt wurden, haben eine unerwartet starke Welle der Empörung ausgelöst. Mittlerweile beschäftigen sich nicht nur Juristen, sondern auch die Bundesregierung mit dem Thema Video-Streaming und dem Vorgehen der Abmahner im Fall Redtube. Die Kanzlei Urmann und Collegen ist inzwischen selbst ins Visier von Ermittlern geraten, Rechtsanwalt Thomas Urmann wurde wegen schwerer Erpressung angezeigt. Das betroffene Erotik-Portal Redtube konnte eine Einstweilige Verfügung gegen die Kanzlei und deren Auftraggeber erwirken, mit der weitere Abmahnungen von Streaming-Nutzer des Portals verboten werden.

So verwundert es kaum, dass die Hintermänner sich langsam aus der Affäre ziehen. Neues in Sachen Redtube: Die schweizer Hintermänner tauchen ab. Neues in Sachen Redtube: Die schweizer Hintermänner tauchen ab.
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Wie Die Welt heute berichtet, ist die Schweizer The Archive AG ins schweizerischen Weisslingen umgezogen, einer kleinen Gemeinde im Zürcher Oberland mit gut 3 000 Einwohnern. Im Namen von The Archive hatte die deutsche Kanzlei Urmann und Kollegen die Abmahnungen an die Redtube-Nutzer verschickt. Außerdem soll sich der deutsche Staatsbürger Phillip Wiik seit dem 27. Dezember von seinen Pflichten als Direktor der Archive AG entbunden haben lassen. Als neuer Direktor wird nun Djengue Nounagnon Sedjro Crespin aus Benin geführt.

Ermittlungen auch in der Schweiz

Laut konsumer.info [Link entfernt] ermittelt auch ein Schweizer Gericht gegen Wiik und seinen Geschäftspartner Ralf Reichert, weil die Beschaffung und Weitergabe von IP-Adressen gegen das Gesetz in der Schweiz verstößt und damit strafbar ist. Außerdem werde dem Verdacht auf "bandenmäßige oder organisierte Kriminalität" nachgegangen. Das ist natürlich auch eine Erklärung für das Abtauchen der Führungsspitze von The Archive AG. Zumal inzwischen erhebliche Zweifel daran bestehen, dass The Archive überhaupt die exklusiven Online-Rechte an den Porno-Videos besitzt, wegen denen die Nutzer abgemahnt wurden.

Für die eigentlichen Profiteure der Abmahnwelle, nämlich Anwalt Urmann und Kollegen dürfte allerdings gleichgültig sein, ob das Handeln ihrer Auftraggeber nach deutschem oder auch nach Schweizer Recht illegal war. Die Anwaltskosten, die ihnen das Mandat von The Archive eingebracht haben, können sie vorerst behalten. Denn sie haben ja nach ihrer eigene Darstellung nur die Briefe versendet und den Einzug der Abmahngebühren übernommen. Das allein ist noch keine strafbare Unterstützungshandlung, sofern man überhaupt eine betrügerische Absicht der Auftraggeber unterstellt, sondern lediglich eine durchaus berufstypische Handlung für Rechtsanwälte.

Insofern wird spannend, wie konsequent die Vorwürfe gegen Urmann und Kollegen verfolgt werden. Die Liste ist inzwischen lang - was aber nicht bedeutet, dass am Ende auch eine Verurteilung steht. Eine Übersicht finden Sie in unserer Meldung Redtube-Abmahnanwalt Thomas Urmann: Vom Jäger zum Gejagten

Update 12. Januar, 17:03 Uhr: Urmann, Archive AG und itGuards angezeigt

Am Nachmittag gab Rechtsanwalt Solmecke Einblick in eine umfangreiche Strafanzeige [Link entfernt] , die er bei der Staatsanwaltschaft Köln eingereicht hat. Diese richtet sich zunächst gegen Unbekannt wegen des unerlaubten Ausspähens von Daten. Denn die Ermittlung der IP-Adressen dürfte nur mit rechtswidrigen Mitteln möglich gewesen sein. Dem Geschäftsführer der Archive AG wirft der Anwalt vor, einen besonders schweren Fall des Betrugs begangen zu haben, in dem dieser mit den Abmahnungen über die wahre Strafbarkeit der Taten täuschte. Solmecke wirft Thomas Urmann Nötigung und Betrug vor. Daneben stellt Solmecke auch eine Anzeige gegen Unbekannt wegen einer falschen eidesstattlichen Versicherung. Denn die Software GLADII sei nicht in der Lage, die behaupteten Streaming-Vorgänge überhaupt aufzuzeichnen.

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