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Porno-Streaming bei Redtube: U+C-Anwalt erwartet weitere Abmahnungen

Das Porno-Streaming auf Redtube hat eine beispiellose Abmahnwelle verursacht. Nun hat sich der Anwalt Thomas Urmann geäußert. Er gibt an, nur die Infrastruktur bereitgestellt zu haben und rechnet mit weiteren Abmahnungen.
Von Hans-Georg Kluge

Redtube - offensichtlich illegal? Redtube - offensichtlich illegal?
Screenshot: teltarif.de
Die Abmahnwelle um das Porno-Streaming auf der Plattform Redtube macht weiter Furore. Der bekannte Anwalt Christian Solmecke hat nach eigener Aussage mit Thomas Urmann telefoniert. In einem Blog-Eintrag schreibt er über das Telefonat. Außerdem sind Informationen über die Firma itGuard Inc. aufgetaucht, die für die Sammlung der IP-Adressen verantwortlich sein soll.

Erste Details zu abgemahnter Streaming-Technik

Redtube - offensichtlich illegal? Redtube - offensichtlich illegal?
Screenshot: teltarif.de
Gegenüber Solmecke gibt Thomas Urmann einen Einblick, auf welcher Grundlage die Abmahnungen erfolgen. So nennt er progressive Downloading als Technik, die am Ende des Vorgangs eine vollständige Kopie des Videos auf dem Rechner hinterlässt - im Ordner der temporären Dateien. Solmecke folgert aus dieser Äußerung, dass deswegen in den Anträgen des Berliner Anwalts von einem Download-Portal gesprochen wird und nicht von einem Streaming-Portal.

Laut Paragraf 44a des Urheberrechtsgesetzes sollen eigentlich technisch bedingte, "flüchtig oder begleitend" auftretende Vervielfältigungen nicht vom Gesetz erfasst sein. Allerdings gebe es auch juristische Meinungen, die davon ausgehen, dass eine vollständige Kopie die Anwendung von Paragraf 44a ausschließt.

Die Äußerungen Urmanns deuten darauf hin, dass Redtube kein vollständig geschütztes Streaming betreibt, sondern ein Streaming-fähiges Videoformat verwendet. Inhalte eines solchen Formats lassen sich auch dann abspielen, wenn die Datei noch nicht vollständig übertragen ist.

Wie kommen die Abmahner an die IP-Adressen?

Zu dieser Frage gibt sich Urmann gegenüber Solmecke zugeknöpft. Er spricht aber über seinen Kontakt zum Berliner Anwalt Daniel Sebastian. So habe der Berliner Rechtsanwalt vor gut zwei Wochen die Kanzlei Urmann + Collegen um Hilfe gebeten, die zum damaligen Zeitpunkt bereits bekannten Personen abzumahnen. Urmann selbst hätte demzufolge mit den Anträgen beim Landgericht Köln nichts zu tun. Woher Rechtsanwalt Sebastian die IP-Adressen hat, zu denen er von der Telekom die Personendaten erhalten hat, gibt Urmann nicht preis. Da mit der angewandten Methode aber auch andere Portale überwacht werden könnten, rechnet Urmann in den nächsten Jahren mit weiteren Abmahnungswellen.

Allerdings spricht er davon, dass die Beschlüsse des Landgerichts Köln nicht einfach durchgewunken wurden. Während manche Anträge abgewiesen wurden, haben offenbar einige Anträge Erfolg gehabt. Andere Kammern des Gerichts sollen Gutachten angefordert haben. Bis jetzt hat es noch keine Kopie eines solchen Gutachtens an die Öffentlichkeit geschafft. Laut Solmecke spreche diese Aussage Urmanns dafür, dass "einige Kölner Richter nach kursorischer Prüfung das hier vorliegende Streaming tatsächlich als illegal angesehen haben."

In einer Pressemitteilung [Link entfernt] verteidigt sich die Kanzlei Urmann. Darin schreibt die Kanzlei, Streaming aus offensichtlich illegalen Quellen sei unzulässig. Zu der eingesetzten Software heißt es, ein Gutachten der Kanzlei Diehl und Partner bestätige "die rechtliche Unbedenklichkeit des Verfahrens zur Erfassung der IP-Adressen."

Ist Redtube-Streaming überhaupt illegal?

Ob das Streaming auf Portalen wie Redtube überhaupt illegal ist, ist Kernpunkt einer juristischen Debatte. Rechtsanwalt Bernhard Knies weist darauf hin [Link entfernt] , es komme darauf an, "ob für den Nutzer klar erkennbar ist, ob ein Portal (wie etwa das geschlossene kino.to) insgesamt nur rechtswidrige Inhalte verbreitet, oder ob auf dem Portal überwiegend rechtmäßig eingestellte Inhalte vorhanden sind." Im Falle von Redtube stellen nach seinen Angaben Rechteinhaber selbst "massenhaft legale Inhalte" ein.

Die Rechtmäßigkeit des privaten Streamings berührt auch europarechtliche Fragen. Dem EuGH liegt ein Verfahren des österreichischen Obersten Gerichtshof vor. Ob dabei aber die Frage nach privaten Streaming beantwortet wird, ist noch unklar.

n-tv spricht von einem Justizskandal

n-tv spricht unterdessen bereits von einem Justizskandal - das Landgericht Köln hätte bei genauem Hinsehen die Anträge abweisen müssen. Beispielsweise gebe es Ungereimtheiten im Falle des bereits erwähnten Gutachtens, das von der Kanzlei Diehl und Partner erstellt wurde und auf den 22. März 2013 datiert ist. Dieses soll belegen, dass die zur Ermittlung der IP-Adressen genutzte Software der Firma itGuard Inc. funktioniert. Der Fernsehsender beruft sich auf einen Blogger, der herausgefunden haben will, dass die Firma am 21. März 2013 in Delaware gegründet wurde. Es handele sich außerdem um eine Briefkastenfirma in San Jose, USA.

Über die Möglichkeiten von Verbrauchern, gegen diese Abmahnung vorzugehen, informieren wir Sie in einem eigenen Artikel. Wie die Software der Abmahner möglicherweise funktioniert, erfahren Sie in unserem Technik-Hintergrund. Mit welchen Mitteln Verbraucher-Anwälte gegen die Abmahner vorgehen, lesen Sie auf teltarif.de. In unserem Editorial Amandas schmutziges Geheimnis um die Redtube-Abmahnungen erörtern wir die Frage weiter, wie die Rechteinhaber des Films an so viele IP-Adressen kommen konnten.

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