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Einstweilige Verfügung: Ab sofort keine weiteren Redtube-Abmahnungen

Redtube hat eine einstweilige Verfügung gegen die Abmahnungen von Nutzern erwirkt. Verbraucherschützer erleben Nutzer-Ansturm.
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Redtube erwirkt einstweilige Verfügung Redtube erwirkt einstweilige Verfügung
Screenshot von Redtube.com
Ab sofort ist es der schweizerischen Firma The Archive AG und der Regensburger Rechtsanwaltskanzlei Urmann & Collegen untersagt, weitere Abmahnungen im Zusammenhang mit der Streaming-Nutzung auf dem Porno-Portal Redtube zu versenden. Das berichtet das Onlinemagazin Heise unter Berufung auf die Frankfurter Rundschau.

Dem Bericht zufolge hat Redtube eine entsprechende einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Hamburg erwirkt. Wie von uns berichtet hatte zuvor bereits das Landgericht Köln eingeräumt, dass durch die verfügte Auskunftserteilung des Gerichts das Recht der Betroffenen möglicherweise verletzt worden sei.

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Screenshot von Redtube.com
Im Bericht kam auch der Vizepräsident von Redtube, Alex Taylor, zu Wort, der erklärte, die Entscheidung sei nicht nur ein Sieg für die Nutzer von Redtube, sondern für jede Person, die Streaming-Webseiten besuche. Es sei eine klare Botschaft, dass die Ausnutzung von persönlichen Informationen und die Verletzung der Privatsphäre aus rein finanziellen Interessen nicht toleriert werde.

Während eine klare Rechtsprechung zu Streaming-Portalen noch aussteht, geht Redtube davon aus, dass die Nutzer entsprechende Webseiten nun wieder ohne Bedenken nutzen können. Die Abmahn-Anwälte hatten hingegen noch vor wenigen Tagen erklärt, Redtube sei lediglich ein Testlauf gewesen und man plane, die Abmahnungen auch auf Nutzer anderer Portale auszuweiten.

Focus: Ansturm auf Verbraucherzentralen

Die Abmahnwelle gegen zehntausende Besucher des Pornoportals Redtube ist unterdessen auch bei den Verbraucherzentralen angekommen. Darüber berichtet das Nachrichtenmagazin Focus. So erklärte die Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Helga Zander-Hayat, dem Magazin: "Wir erleben einen regelrechten Ansturm."

Konkrete Zahlen gibt es dem Bericht zufolge aus anderen Bundesländern. So vermeldet die Verbraucherzentrale Bayern eine Verdopplung der Fallzahlen. Ähnlich sei die Situation auch in Rheinland-Pfalz und Brandenburg.

Auch wenn die Rechtslage noch ungeklärt ist, raten Verbraucherschützer von den Abmahnungen betroffenen Nutzern davon ab, möglicherweise aus Scham die Forderung von 250 Euro zu begleichen. Abgemahnte sollten sich nach Ansicht der Verbraucherzentralen stattdessen rechtlichen Beistand suchen.

Lesen Sie in einem ausführlichen Hintergrundbericht, warum der Redtube-Abmahnanwalt Thomas Urmann vom Jäger zum Gejagten wird.

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