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Redtube-Porno-Abmahnung: Das sollten Sie als Betroffener (nicht) tun (Update)

Wie sollten sich Betroffene verhalten, die wegen des Abrufens von Streams auf dem Porno-Portal Redtube eine Abmahnung erhalten haben? Wir haben für Sie einen Fachanwalt befragt.
Von Ralf Trautmann / Rita Deutschbein

Redtube-Porno-Abmahnung: Das sollten sie als Betroffener tun Redtube-Porno-Abmahnung: Das sollten sie als Betroffener tun
Bild: (c) pawelsierakowski - Fotolia.com
Die Abmahnungswelle für den Porno-Abruf über das Redtube-Portal schlägt hohe Wellen in den Medien und auch das Interesse der Leser ist groß - das zeigen auch die Lese­zahlen für unseren Artikel zum Thema. Was ist passiert? Mut­maß­liche Nutzer der bekannten Porno­plattform Redtube, immerhin im Dunst­kreis der 100 meistbesuchten Web­seiten im Internet überhaupt - erhalten derzeit Abmahn­schreiben der Kanzlei U + C (Urmann + Collegen) für den Abruf von Porno-Filmen. Angesichts der Viel­zahl von Nutzern des Angebots dürften nicht nur bereits Abgemahnte, sondern auch viele weitere Nutzer verunsichert sein. Konkret stehen offenbar 5 Filme im Fokus, unter anderem "Amanda's secrets".

Doch wie sollen Betroffene reagieren? Wir haben mit dem Anwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke gesprochen, welche sich auf den Bereich Medien- und IT-Recht spezialisiert hat.

Porno-Abmahnung? Das sollten Sie tun

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Kurz zusammengefasst: Betroffene sollten nicht zahlen, die Unter­lassungs­erklärung von U + C nicht abgeben und sich Hilfe bei einem Anwalt holen, der sich um die eventuell folgende Auseinander­setzung kümmert - denn es gilt, sich auch von folgenden Schreiben nicht ein­schüchtern lassen, die den Nutzer möglicher­weise erwarten. Die Chance, sich dann am Ende wirklich mit einem Gerichts­verfahren konfrontiert zu sehen, sei gering, so Anwalt Solmecke.

Besonders in einem Fall, der so gelagert ist, wie dieser: Zum einen konnten Nutzer nämlich nicht erkennen, dass ein Inhalt der Plattform offensichtlich rechts­widrig ist - dies sei aber Voraussetzung, um eine Urheberrechts­erletzung zu begehen, ansonsten handelt es sich um eine Privat­kopie. Anders als bei dem berühmten kino.to, dass eindeutig als illegale Plattform erkennbar war, ist Redtube nämlich ein Portal hinter dem das Unternehmen Manwin steht - ein großer Konzern im Markt der Internet-Porno­graphie -, so dass eine "offensichtliche Rechts­widrigkeit" des Angebotes nicht gegeben ist.

Zudem geht es hier nicht um Filesharing, wie in vielen anderen Abmahn-Wellen, sondern um Streaming - somit wird zwar auf dem Rechner etwas zwischen­gespeichert, aber nur für die Darstellung auf dem Bildschirm. Ungeklärt ist, ob dies für eine Urheberrechts­verletzung überhaupt ausreicht.

Über 10 000 Betroffene - und woher kommen die IP-Adressen?

Bereits gestern hatte die Rechts­anwalts­kanzlei Wilde Beuger Solmecke die Zahl der Betroffenen auf über 10 000 geschätzt - möglicherweise ist diese Zahl sogar noch untertrieben. Alleine bei ihr hätten sich schon 700 Betroffene gemeldet und die extra geschaltete Informations­seite verzeichnete über 40 000 Abrufe - bei weitem mehr als jemals bisher, wie Solmecke ausführt.

Nach wie vor unklar ist übrigens, woher die Kanzlei U + C die IP-Adressen bekam, denn dafür bräuchte sie eigentlich Zugriff auf die Redtube-Server. Hier kann aktuell nur spekuliert werden, wer mit wem kooperiert hat. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

UPDATE: Anwalt Johannes von Rüden erhält Akteneinsicht

Neben der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke befassen sich derzeit auch weitere Anwälte mit dem Thema. Unter ihnen ist der Anwalt Johannes von Rüden der Berliner Anwalts­kanzlei Werdermann / von Rüden [Link entfernt] , der in einem Eil­verfahren Akten­einsicht beim Landgericht Köln beantragt hat, um nachvollziehen zu können, wie die Auskunfts­beschlüsse zustande gekommen sind.

Diese Akteinsicht wurde ihm heute gewährt, wie die Kollegen von Golem berichten. Aus den Akten ist laut von Rüden zu entnehmen, dass das Land­gericht Köln, verantwortlich für die Bearbeitung von Anträgen im Auskunfts­verfahren, von P2P ausgegangen sei und daher dem Antrag stattgegeben hat, die IP-Adressen der betroffenen Nutzer herauszugeben. Die von einer Kammer des Gerichts übermittelten 1 000 IP-Adressen soll das Unternehmen ITGuards mit der Software GladII 1.1.3. festgestellt haben. Ermittelt wurden die Adressen offenbar im Zeitraum vom 8. bis 11. August dieses Jahres.

"Die Daten sind möglicherweise unter Verstoß gegen das Datenschutz­gesetz herausgegeben worden. Das könnte strafbar, zumindest aber auf jeden Fall ordnungswidrig gewesen sein", kommentiert von Rüden das Vorgehen. Demnach erinnern die Aus­führungen "sehr stark an die üblichen Ausführungen zur Funktions­weise von Software zur Über­wachung von Filesharing-Netzwerken". Weder der Antrag noch der Beschluss wiesen darauf hin, dass ein Streaming-Portal oder überhaupt Redtube überwacht wurde. Das Land­gericht Köln sollte offenbar getäuscht werden, so von Rüden abschließend.

teltarif.de hat Anwalt von Rüden um weitere Informationen zu dem Thema gebeten. Mittlerweile hat sich der Anwalt gemeldet und konnte weitere Details zur Redtube-Abmahn­welle berichten. Mehr zum Thema lesen Sie in einer weiteren Meldung. Zudem gibt es neue Informationen zu der Software, mit deren Hilfe die Abmahn-Anwälte die Nutzerdaten ausgelesen haben. Außerdem hat der Anwalt eines Betroffenen in Potsdam eine negative Feststellungsklage gegen den abmahnenden Anwalt eingereicht.

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