Wettbewerbswidrig

Urteil: Aktionsverlängerung kann Irreführung der Kunden sein

Die Verlängerung einer Rabattaktion kann rechtswidrig sein. Ein Urteil bestätigt dies.
Von Hans-Georg Kluge

Urteil gegen die Verlängerung einer Rabattaktion. Urteil gegen die Verlängerung einer Rabattaktion.
Bild: Rynio-Productions - Fotolia.com
Das Landgericht Hamburg hat in einem Urteil vom 17. Juni 2015 (Az. 408 HKO 17/14) entschieden, dass die Verlängerung einer Rabattaktion unter Umständen wettbewerbswidrig sein kann. Dies berichtet [Link entfernt] der Rechtsanwalt Christian Solmecke. Das Gericht folge mit der Entscheidung der Rechtsprechung des BGH. Das Verfahren gegen den Händler hatte ein Wettbewerbsverband angestrengt. Dabei hatte der Verband die verlängerte Aktion mit Hilfe einer telefonischen Anfrage einer Testkundin herausgefunden (so das Portal anwalt.de [Link entfernt] )

Brillenhändler verlängert Rabattaktion

Urteil gegen die Verlängerung einer Rabattaktion. Urteil gegen die Verlängerung einer Rabattaktion.
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Im konkreten Fall hatte ein Brillenhändler eine Rabattaktion kurz vor Ablauf verlängert. Befristete Aktionen seien grundsätzlich zulässig - auch als kurzfristig verkaufsfördernde Maßnahme. Der Brillenhändler verlängerte die Aktion.

Dies sahen die Richter als "wettbewerbswidrige Irreführung der Verbraucher" an, so Solmecke. Da die Rabattaktion befristet war, sei auf Käufer ein Zeitdruck ausgeübt worden. Damit dränge der Händler seine Kunden zur Kaufentscheidung. Allerdings bestehe wegen der Verlängerung der Aktion für eine kurzfristige Entscheidung keine Notwendigkeit, weil das Angebot auch später noch zur Verfügung stand. Es habe auch keinen besonderen Grund gegeben, weswegen die Verlängerung zulässig gewesen wäre.

Aktionsverlängerungen im Mobilfunk-Sektor

Auch bei Mobilfunk-Aktionen gibt es häufig befristete Aktionen. Nicht selten verlängern die Händler oder Anbieter die Angebote. Das Urteil ist somit auch für Offerten im Handy- und Tarif-Sektor interessant. Es kommt nicht selten vor, dass eine befristete Aktion kurzfristig verlängert wird. In manchen Fällen drängt sich sogar der Eindruck auf, dass der längere Zeitraum von vornherein geplant ist.

Rechtsanwalt Christian Solmecke rät Verbrauchern, sich nicht vorschnell zu einer Kaufentscheidung verleiten zu lassen. Unternehmen setzen demnach diese Aktionen gezielt ein, um Umsätze zu generieren. Trotz des Zeitdrucks sei es wichtig, eine Kaufentscheidung bewusst und gezielt zu treffen. Nur so lassen sich Fehlkäufe verhindern, so der Anwalt abschließend.

Wichtige Tipps zu Ihren Verbraucherrechten haben wir in unserer Ratgeberseite zusammengestellt.

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