Nachgelegt

VATM: Darum ist der Vectoring-Entwurf abzulehnen

Der Telekom-Wettbewerberverband VATM konkretisiert seine Kritik am neu aufgelegten Vectoring-Regulierungsentwurf der BNetzA und legt Handlungsempfehlungen für einen Glasfaserausbau bis 2025 vor.
Von

VATM: Darum ist der Vectoring-Entwurf abzulehnen VATM: Darum ist der Vectoring-Entwurf abzulehnen
Bild: dpa
Nachdem die Bundesnetzagentur zu Beginn der Woche ihren über­ar­beiteten Regu­lierungs­ent­wurf zu VDSL-Vectoring vorgelegt und nach Brüssel geschickt hatte, hagelte es vernichtende Kritik und Empörung von den Wettbewerbern. Diese sind vor der Ver­öffent­lichung des über­ar­beiteten Entwurfs nicht einmal gehört worden.

Der Branchenverband VATM hat sich nun die Mühe gemacht, noch einmal seine Kritikpunkte ausführlicher zusammenzufassen. Gleichzeitig hat der Wettbewerber-Verband ein Papier mit dem Titel "Deutschland 2025 - der richtige Weg in das Gigabit-Zeitalter" vorgelegt.

Das Problem des Überbaus von FTTB/H durch Vectoring

VATM: Darum ist der Vectoring-Entwurf abzulehnen VATM: Darum ist der Vectoring-Entwurf abzulehnen
Bild: dpa
In seiner erneuten Kritik am VDSL-Vectoring-Regulierungsentwurf bekräftigt der VATM, die Änderungen stünden "in krassem Widerspruch zu Ankündigungen der BNetzA". Der Zusage der Staatsbehörde, man werde "allen ausbauwilligen Unternehmen grünes Licht für ihre Investitionen in den Breitbandausbau geben", werde der Vorschlag "in keiner Weise" gerecht.

Scharf kritisiert wird die Überbauverpflichtung von bestehenden Gigabit-Netzinfrastrukturen (FTTB/H und HFC), anstatt in diesem Bereich Ausnahmen vorzusehen. Auch die fehlende Einbeziehung von zukünftigen FTTB/H-Investitionen ist ein Kritikpunkt der Wettbewerber, die zwar einerseits Ausbauzusagen auch für VDSL-Vectoring abgegeben haben, andererseits aber seit Jahren FTTB/H als die "bessere" Technik propagieren.

Es sei "völlig inakzeptabel, dass entgegen der Ankündigung der BNetzA sämtliche Investitionszusagen der Wettbewerbsunternehmen trotz Nachbesserungen und Ausräumung der geäußerten Bedenken und Kritikpunkte der Regulierungsbehörde weiterhin vollständig unberücksichtigt bleiben". Der Aufruf, solche Zusagen abzugeben, entpuppe sich damit "als ein rein strategischer Schachzug der Behörde".

Leerrohre und Darkfiber nicht für FTTB/H nutzbar

Das reine "Abwehrrecht" der Wettbewerber gegenüber einem Telekom-Ausbau ist den Konkurrenten zu schwach, sie fordern eine klare Berücksichtigung ihrer Ausbauzusagen. Die Begründung, regionale - auch qualitativ hochwertige - Ausbauangebote seien grundsätzlich weniger wert als bundesweite Angebote, stellt nach Auffassung des Verbands die gesamte Öffnung des Telekommunikationsmarktes in Frage. Die BNetzA war schon früher für ihren schlingerkursartigen Weg kritisiert worden, bei dem sie einerseits Hüterin des Wettbewerbs sein und andererseits die Vorgaben der Bundesregierung für einen flächendeckenden Breitbandausbau bis 2018 umsetzen soll.

Bei den Abwehrrechten der Wettbewerber hat die BNetzA laut dem VATM "offenkundig keine genaue Übersicht". Die Mischung von absolut 40 Prozent Ausbau und relativ 33 Prozent Abstand zum Ausbau der Telekom sei "für die Investoren nicht berechenbar". Auch Verbesserungen bei den Vorleistungsprodukten auf Basis von VULA und Bitstrom Layer 2 sind für den VATM "nicht erkennbar".

Laut dem überarbeitetem Beschluss sollen nun mehrere statt nur ein Wettbewerber am KVz zugelassen werden. Dies kritisiert der VATM natürlich nicht, ist aber der Auffassung, dies habe "keinerlei Auswirkung auf den Ausbau selbst". Auch den nun geplanten, aber auf zwei Jahre beschränkten Zugang zu unbeschalteter Glasfaser oder zu Leerrohren der Telekom kritisiert der VATM hart, da es verboten sei, diese Infrastruktur für FTTB/H zu benutzen. Die "schwächere" Vectoring-Technologie der Telekom werde "geschützt", "erhebliche" Einsparpotentiale beim FTTB/H-Ausbau würden verloren gehen.

Zum Schluss wirft der Wettbewerber-Verband der BNetzA vor, dass die Ausbauzusage der Telekom in einigen Gebieten weiterhin eine erhebliche Unterversorgung bedeuten würde (teilweise nur 75-Prozent-Versorgung). Damit würde sie gegen die Forderungen des Beirates (90-Prozent-Versorgung) und der Bundesregierung (100-Prozent-Versorgung) verstoßen.

Da die Entscheidung zu VDSL-Vectoring auf der bestehenden Basis "zu immer schädlicheren Auswirkungen für die Wirtschaft und die Bürger" führe, setzt der VATM "erneut auf die Intervention der EU-Kommission".

Der "richtige" Weg in das Gigabit-Zeitalter

In seinem Thesenpapier zum "richtigen" Weg in das Gigabit-Zeitalter zeigt der VATM Lösungsgrundsätze für einen zukunftsfähigen Breitbandausbau auf. Dazu gehört natürlich der seit langem geforderte flächendeckende Glasfaserausbau. Die konsequente Einbeziehung des ländlichen Raumes in die Gigabit-Konnektivität sei wichtig. Der Verband sieht hier offenbar aber auch die Politik in der Verantwortung, wenn er "klare Ausbauanreize für Gigabit-Netze" fordert, was auch staatliche Subventionen einschließen könnte. Steuerfinanzierte Subventionen müssten aber "so gering wie möglich" gehalten werden.

Bestehende Gigabit-Netze dürften auf gar keinen Fall überbaut werden. Die "interessengeleitete Politik" könne durch den Verkauf der Staatsanteile an der Telekom "eingedämmt" werden. Die neuen leistungsfähigen Infrastrukturen müssten auch Mobilfunk und neue HFC-Technologien einschließen.

Immer wieder geht aus Studien hervor, dass der private Otto-Normalverbraucher sich momentan gar nicht vorstellen kann, dass er jemals Geschwindigkeiten jenseits von 100 MBit/s benötigen würde. Der VATM konstatiert allerdings, "nicht die Nachfrage des Durchschnitts, sondern die Nachfrage der Avantgarde" sei das Maß einer "verantwortungsvollen Wirtschaftspolitik".

Mehr zum Thema VATM