Überarbeitet

Vectoring-Antrag: Wettbewerber sind empört

Die Empörung der Wettbewerber über den überarbeiteten Vectoring-Antrag der BNetzA ist groß. Es handele sich um "rein kosmetische" Änderungen und die Bedingungen für die Wettbewerber seien sogar in vielen Fällen schwieriger geworden.
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Wie angekündigt hat die Bundesnetzagentur heute die überarbeitete Version des Vectoring-Regulierungsentwurfs veröffentlicht und an die EU nach Brüssel geschickt. Kernpunkt der Änderungen ist es, dass eine Quasi-Monopolbildung zugunsten der Telekom verhindert wird und die Wettbewerber besser zum Zug kommen.

Ob dies der Bundesnetzagentur gelungen ist, muss nun wiederum die EU-Kommission beurteilen, zuständig hierfür ist Digital-Kommissar Günther Oettinger. Mittlerweile haben auch die Wettbewerber erste Einschätzungen abgegeben, wie die Änderungen am Entwurf aus ihrer Sicht zu bewerten sind.

Ewe Tel schließt rechtliche Schritte nicht aus

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Der Konkurrent Ewe Tel sieht kaum Verbesserung und prüft rechtliche Schritte gegen diese Entscheidung. Das "eindeutig bessere Ewe-Angebot" sei von der Bundesnetzagentur wiederholt nicht berücksichtigt worden. Die Entscheidung der Bundesnetzagentur ist nach Auffassung des Netzbetreibers "enttäuschend, nicht wettbewerbsorientiert und bevorzugt die Telekom".

Die Bundesnetzagentur habe die Chance vertan, "eine Entscheidung zugunsten des Wettbewerbs und der Bürger" zu treffen. Ewe Tel konstatiert, der überarbeitete Entwurf sehe "kaum Verbesserungen für Mitbewerber der Telekom vor". Mitbewerber müssten für einen eigenen Nahbereichsausbau anstelle der bisher vorgesehenen absoluten Mehrheit nun 40 Prozent der Kabelverzweiger in den jeweiligen Anschlussbereichen erschlossen haben. Diese Ausbauquote habe allerdings nur Bedeutung in Anschlussbereichen, in denen die Telekom bisher so gut wie gar nicht tätig war. Die Mitbewerber müssten mit ihrem eigenen Ausbau zusätzlich noch 33 Prozentpunkte über dem bisherigen Ausbau der Telekom liegen.

Im übrigen befürchtet Ewe Tel, dass bei einem wirkungsvolleren wettbewerblichen Mechanismus "die Telekom ihr bisher unverbindliches Angebot" zurückziehen könnte. Matthias Brückmann, Vorstandsvorsitzende der Ewe AG, konstatiert: "Damit wird die vermeintlich niedrigere Hürde für alternative Anbieter und die gesamte Überarbeitung der Entscheidung zur Farce. Vielmehr betreibt die Behörde eine Rosinenpickerei zugunsten der Telekom. Sowohl die bisher getätigten als auch verbindlich zugesagte zukünftige Investitionen von Ewe und anderen Wettbewerbern bleiben weiterhin unberücksichtigt. Als zweitgrößter FTTC-Ausbauer in Deutschland haben wir mehr Wettbewerb und mehr Bürgerorientierung von der Bundesnetzagentur erwartet und wurden enttäuscht. Es ist weiterhin unverständlich, dass die Bundesnetzagentur unser Angebot ausschlägt und auf eine schlechtere Breitbandversorgung setzt".

Ewe wird nach eigenen Angaben "die Entscheidung der Bundesnetzagentur intensiv prüfen und dann das weitere eigene Vorgehen festlegen. Dabei schließt das Unternehmen juristische Schritte gegen die Entscheidung der Bundesnetzagentur nicht aus."

Breko, Buglas und VATM sind "empört"

In einer gemeinsamen Mitteilung zeigen sich die Wettbewerberverbände Breko, Buglas und VATM "empört über den neuen Beschlussentwurf der Bundesnetzagentur [...] zum Einsatz von VDSL2-Vectoring in den Nahbereichen rund um die bundesweit gut 7900 Hauptverteiler". Die BNetzA habe ihren im April veröffentlichten Entwurf "offenbar aus taktischen Überlegungen noch vor einer Stellungnahme des BEREC zurückgezogen, um die EU-Kommission durch die Neuvorlage nun unter massiven politischen Druck zu setzen." Der von der Bundesnetzagentur nun vorgelegte neue Regulierungsentwurf sei an die EU-Kommission übermittelt worden, "ohne den betroffenen Marktteilnehmern noch einmal die Möglichkeit zur Stellungnahme einzuräumen."

Die Bundesnetzagentur habe die insbesondere von Seiten der EU-Kommission sowie von unabhängigen Wissenschaftlern und Institutionen geäußerte Kritik "nicht zum Anlass genommen, im nun bereits zweiten Anlauf einen Beschluss zu präsentieren, der allen deutschen Netzbetreibern faire und diskriminierungsfreie Ausbauchancen einräumt", kritisieren die Geschäftsführer der drei Verbände.

Die Regulierungsbehörde habe ihren Beschluss nur geringfügig verändert und für die Wettbewerber in bestimmten Punkten sogar verschlechtert. Ein ausbauwilliger Wettbewerber müsse nun auch mindestens 33 Prozent mehr Kabelverzweiger erschlossen haben als die Telekom, was die Schwelle in vielen Fällen weit über die nun vorgegebenen 40 Prozent statt der bisher geforderte 50 Prozent heben würde.

In ihrer Stellungnahme werfen die Wettbewerber BNetzA-Präsident Jochen Homann unverhohlen einen Wortbruch vor. Homann habe versprochen, "allen ausbauwilligen Unternehmen grünes Licht für ihre Investitionen in den Breitbandausbau" zu geben, dies sei nun auch weiterhin nicht möglich. Denn die nun vorgenommenen Anpassungen der BNetzA seien "rein kosmetischer Art".

Der auf die Dauer von zwei Jahren beschränkte Zugang zu unbeschalteter Glasfaser oder alternativ zu Leerrohren der Telekom solle zudem nur vom Hauptverteiler bis zum Kabelverzweiger, aber nicht für die Strecke vom Kabelverzweiger bis zum Endkunden angeboten werden und dürfe auch nicht zum weiteren Ausbau mit FTTB/FTTH genutzt werden, was die Wettbewerber gerne tun würden. Außerdem sehe der überarbeitete Entwurf "weiterhin kein Überbau-Verbot von FTTB-/FTTH- und HFC-Infrastrukturen vor", sondern er verpflichte im Gegenteil die Telekom dazu, "in den Nahbereichen vorhandene, leistungsfähigere Netze mit Vectoring zu überbauen".

Fachverband Rundfunk- und Breitbandkommunikation: Gleich Glasfaser!

Der Fachverband Rundfunk- und Breitbandkommunikation fordert weitere Nachbesserungen beim Vectoring-II-Verfahren und konstatiert: "Billige Infrastrukturen leisten sich nur reiche und unintelligente Länder". Das Subsidiaritätsprinzip bei der Förderung der Erschließung ländlicher Räume müsse "endlich" anerkannt und angewandt werden.

Der Verband führt das Ergebnis des IT-Gipfelprozesses der Bundesregierung im Jahr 2014 an. Hier sei im "Dokument zur Finanzierung von Breitbandnetzen" für das Subsidiaritätsprinzip plädiert worden. Denn die VDSL-Vectoring-Infrastruktur müsse ohnehin in einigen Jahren wieder durch eine Glasfaser-Infrastruktur ersetzt werden. Darum könne man auch gleich die Fördermittel von bis zu 15 Milliarden Euro "zur Erschließung der bislang unterversorgten 10 Millionen Haushalte in Deutschland" mit Glasfaser aktivieren. Bund, Länder und Gemeinden könnten "damit auch der Landflucht entgegenwirken".

Der VATM hat seine Kritikpunkte mittlerweile noch etwas ausführlicher formuliert - diese behandeln wir in einer weiteren Meldung.

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