TKG-Novelle

Neues TKG: Brandbrief des VATM gegen mehr Länder-Befugnisse

Länder wollen künftig Bundesrats-Zustimmung in punkto Frequenzen
Von Marc Kessler

Jürgen Grützner VATM-Chef Jürgen Grützner
zur Forderung der Länder:
"Extremes Hindernis für die technologische Entwicklung"
Foto: VATM
Der TK-Branchenverband VATM hat heute einen Brandbrief veröffentlicht, in dem er vor einer Blockade der technologischen Entwicklung in Deutschland warnt. Grund dafür ist ein Entwurf einer Arbeitsgruppe des Vermittlungs­ausschusses von Bund und Ländern, durch dessen Berücksichtigung die Novelle des Telekom­munikations­gesetzes (TKG) endlich den Bundesrat passieren soll. Die Arbeitsgruppe war im Dezember vergangenen Jahres eingesetzt worden, um noch strittige Punkte zu klären.

Jürgen Grützner VATM-Chef Jürgen Grützner
zur Forderung der Länder:
"Extremes Hindernis für die technologische Entwicklung"
Foto: VATM
Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM), in dem sich die großen Wettbewerber der Deutschen Telekom organisiert haben, hat mit dem "Bericht über die Ergebnisse der Verhandlungen der vom Vermittlungs­ausschuss bezüglich des Gesetzes zur Änderungen telekom­munikations­rechtlicher Regelungen eingesetzten Arbeitsgruppe" arge Probleme: Denn die Länder fordern in dem Papier mit der sperrigen Bezeichnung, das einen Konsens zwischen den Ländern und der Bundesregierung darstellen soll, künftig eine deutlich stärkere Berücksichtigung.

Länder wollen Mitsprache bei Zuweisung neuer Frequenzen

Konkret sollen die Paragraphen 53 [Link entfernt] und 54 [Link entfernt] des TKG dahingehend geändert werden, dass die Zuweisung neuer Frequenzen und die Festlegung einer neuer Frequenzverordnung sowie eines Frequenz­nutzungsplans nur noch dann möglich sein sollen, wenn auch der Bundesrat zustimmt. Bislang ist dies nur dann der Fall, wenn dem Rundfunk neue Frequenzen zugeteilt werden sollen.

VATM: Vorgehen der Länder gefährdet Fortschritt und Arbeitsplätze

"Es wäre ein extremes Hindernis für die technologische Entwicklung in Deutschland und würde einen hohen bürokratischen Aufwand bedeuten, wenn zukünftig - wie nun von den Ländern gefordert - auch noch der Bundesrat der Festlegung von Frequenzordnungen zustimmen müsste. Das könnte für den Telekommunikationsmarkt wichtige Entscheidungen erheblich verzögern und entsprechende Auswirkungen auf Investitionen und Breitbandausbau haben", kritisiert VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner die Forderung der Bundesländer. "Mit einer solchen Gesetzeslage wäre die Erfolgsstory von LTE in Deutschland und unsere derzeitige Vorreiterrolle in Europa in diesem Bereich nicht möglich gewesen. Dieser Vorsprung sichert Arbeitsplätze in unserem Land."

"Kein Platz für politischen Länderkampf"

Der VATM betont, eine Ausweitung der Zuständigkeit der Bundesländer in punkto Frequenzvergabe "würde die Handlungsfähigkeit der Bundesnetzagentur und damit auch die der Bundesregierung bei der Frequenzpolitik deutlich einschränken". Grützner wirft den Ländern zudem vor, mit ihrer Forderung nicht das Wohl Deutschlands, sondern machtpolitische Interessen im Blick zu haben: "Beim Breitbandausbau ist kein Platz für politischen Länderkampf."

Ebenfalls interessant: Die Bundesländer fordern in dem Konsenspapier zudem, bei weiteren Frequenzvergaben beziehungsweise Versteigerungen fest bei der Verteilung der Erlöse berücksichtigt zu werden - anders als bei der Versteigerung der Digitalen Dividende.

Länder wollen Beteiligung an Frequenz-Erlösen fest verankern

Konkret heißt es in dem Entwurf: "Die Bundesregierung verpflichtet sich, bei der (nächsten) Vergabe von bis dahin dem Rundfunkdienst zugewiesenen Frequenzen - insbesondere Versteigerung - vor der Zuleitung der zustimmungspflichtigen Frequenzverordnung an den Bundesrat, mit den Ländern eine einvernehmliche Regelung über die Erlösverteilung zwischen dem Bund und den Ländern herzustellen. Der Bund ist sich dabei bewusst, dass die Länder von einer hälftigen Verteilung der Erlöse nach Abzug der umstellungsbedingten Kosten ausgehen."

Der Vermittlungsausschuss tagt morgen erneut in Berlin. Ob die Einwände der TK-Unternehmen aber noch einmal zu Änderungen an dem Entwurf führen werden, bleibt abzuwarten.

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