Netzausbau

VDSL Vectoring: BNetzA-Beirat fordert Nachbesserungen

Der Beirat der BNetzA hat sich zum Entwurf einer Regulierung von VDSL im Nahbereich um Hauptverteiler geäußert. Das Gremium fordert Nachbesserungen.
Von Hans-Georg Kluge

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Bild: teltarif.de
Der Beirat der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat sich heute während einer Sitzung mit dem Konsultationsentwurf zur Regulierung von VDSL Vectoring im Nahbereich um die Hauptverteiler auseinandergesetzt.

Grundsätzlich begrüßt der Beirat den Entscheidungsentwurf der BNetzA. Dies stellte Beiratsvorsitzender Klaus Barthel heute in einem Pressegespräch klar. Allerdings gebe es mehre Punkte, die aus Sicht des Beirats nachbesserungsbedürftig sind. In dem Beschluss stellt der Beirat jedoch keine konkreten Forderungen auf, sondern stellt Fragen oder benennt Themenbereiche, in denen weitere Klärung, Präzisierung oder Nachbesserung nötig sein können.

Besonders drei Themenkomplexe solle die BNetzA nach dem Willen des Beirats noch einmal überdenken. Im Entwurf der BNetzA finden sich unter­schied­liche Fristen, innerhalb derer Telekom und Wettbewerber den Ausbau der Hvt-Nahbereiche abgeschlossen haben sollen. Dies solle überprüft werden - der Wunsch dürfte sein, diese Fristen zu vereinheitlichen. Daran angeschlossen fordert der Beirat, dass auch die Sanktionen streng sein müssen, sollte eine Frist versäumt werden. Auch mögliche Ausnahmen solle die BNetzA noch einmal sachgerecht prüfen. Nur so sei sichergestellt, dass der Ausbau auch tatsächlich stattfinde.

Unzufrieden zeigt sich der Beirat auch bei der Frage, wann die Wettbewerber einen Hvt ausbauen dürfen - in einem solchen Fall müsste die Telekom ihre Technik abbauen. Hier sieht der Beirat Handlungsbedarf vor allem, wenn Wettbewerber in einem Nahbereich zwar weniger als 50 Prozent aber dennoch mit einer relativen Mehrheit ausgebaut haben.

Im Sinne der Wettbewerber hatte die BNetzA bereits Ausbauverpflichtungen anderer Netzbetreiber angenommen - jedoch nur bis zum Stichtag 23. November 2015. Der Beirat empfiehlt hier, auch Ausbauzusagen zu berücksichtigen, die später eingetroffen sind. Im gleichen Atemzug fordert das Gremium die BNetzA auf, konkrete Zeitpläne von den Unternehmen zu verlangen.

Alle Informationen zum Entscheidungsentwurf der BNetzA erhalten Sie in einer eigenen Meldung.

BNetzA-Beirat möchte Diskussion versachlichen

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Der Beirat wolle eine Re-Monopolisierung vermeiden - dies war schon von früheren Beiratssitzungen bekannt geworden. Barthel gab zu bedenken, dass die Entscheidung über Vectoring im Nahbereich nur rund 15 Prozent der Haushalte betreffe. Somit seien auch Effekte einer Re-Monopolisierung schwächer, als oftmals in der Debatte dargestellt. Ziel der Empfehlung des Beirats sei, die Wogen zu glätten und die Debatte zu versachlichen. Dennoch wolle der Beirat den Wettbewerb stärken.

Vectoring sei eine Übergangstechnologie, die aktuell aber notwendig sei, um einen effizienten Breitbandausbau zu gewährleisten. Immerhin habe die Telekom verbindliche Ausbaupläne vorgelegt. Zur Kritik, Vectoring verschleppe den Glasfaserausbau, sagte Barthel, dass sich die beste Technologie wohl durchsetzen werde. Demgemäß sollten die Wettbewerber also nicht über Vectoring klagen, sondern Kunden von ihrem Produkt, der schnellen Glasfaser, überzeugen. Der Beirat halte Glasfaser aber für die zukunftsfestere Zukunftstechnologie.

Der Beirat der BNetzA hat lediglich beratende Funktion. Wie die BNetzA auf die vom Beirat gestellten Fragen reagieren wird, ist noch offen. Eine Tendenz wollte BNetzA-Präsident Jochen Homann nicht benennen. Noch im ersten Quartal 2016 will die BNetzA die Kritikpunkte des Beirats bearbeiten und dann den Regulierungsvorschlag an die EU-Kommission weiterleiten. In Brüssel haben die Institutionen einen Monat Zeit, das Papier zu prüfen. Nur in Extremfällen, so die BNetzA, sei es möglich, das daraufhin eine intensive Prüfung stattfinde. Die BNetzA strebe eine rechtsichere Entscheidung an, so Homann.

Wettbewerber loben und kritisieren

Es wird sich erst noch zeigen müssen, ob es dem Beirat tatsächlich gelungen ist, die Wogen zu glätten. Die Wettbewerbsverbände VATM und Breko haben sich bereits kritisch zu Wort gemeldet. Der Breko kritisiert, dass Vectoring die Investitionen in die Glasfasernetze erschwere. Andererseits lobt der Verband, dass der Beirat der BNetzA einige Forderungen der Wettbewerber mit auf den Weg gegeben habe.

Auch der VATM kritisiert die Folgen für den Glasfaserausbau. "Die Diskussion um den richtigen Breitbandausbau der nächsten 15 Jahre darf nicht dadurch abgewürgt werden, dass die Telekom einen aus ihrer Sicht geschickten Regulierungsantrag gestellt hat, der die BNetzA in ein kleinteiliges Regulierungsverfahren zwingt", warnt VATM-Geschäftsführer Grützner.

VDSL Vectoring im Nahbereich: Darum geht es

Eine Entscheidung der BNetzA zum Vectoring im Nahbereich wird nötig, weil die Telekom dort künftig VDSL Vectoring einsetzen möchte - bislang ist dies nicht erlaubt. Was zunächst nach einem recht einfachen Anliegen klingt, wird schnell kompliziert. Denn wegen der Vectoring-Technik kann künftig nur ein Netzbetreiber aus dem Hvt VDSL (Vectoring) anbieten. Andere Netzbetreiber müssen ihre - zum Teil bereits aufgebaute - Technik entfernen.

Während die Telekom damit mehrere Millionen neue Haushalte erreichen möchte, klagen die Wettbewerber über Einführung eines neuen Monopols.

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