Vectoring: BNetzA hat Nahbereichs-Entscheidung getroffen
BNetzA-Präsident Jochen Homann
Foto: dpa
Die Bundesnetzagentur hat heute ihre endgültige Entscheidung für die
Einführung der Vectoring-Technologie in den Nahbereichen im Netz der
Telekom bekannt gegeben. Demnach darf die Telekom den Nahbereich ihrer Vermittlungsstellen weitgehend
mit VDSL Vectoring erschließen. Den Entwurf zu dieser Entscheidung hatte die BNetzA
im Juni vorgelegt.
"Nachdem die EU-Kommission Mitte Juli grünes Licht für unsere Entscheidung gegeben hat und auch die Telekom uns Anfang dieser Woche ihre angekündigte verbindliche Ausbau- und Investitionszusage für den Vectoring-Rollout in den Nahbereichen vorgelegt hat, können wir das Regulierungsverfahren jetzt abschließen", erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Er geht davon aus, dass das entscheidend dazu beitrage, den flächendeckenden Breitbandausbau voranzubringen. Die Wettbewerber dürften die Entscheidung jedoch weitgehend als Niederlage betrachten. Die Verfügung steht als Download bei der BNetzA [Link entfernt] bereit.
Zugangsverweigerung für Wettbewerber nicht ausnahmslos möglich
BNetzA-Präsident Jochen Homann
Foto: dpa
Die Entscheidung umfasst laut BNetzA auch die
sonstigen Rahmenbedingungen, zu denen Wettbewerber in den nächsten Jahren den
Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) der Telekom erhalten können.
Die Telekom bleibe demnach auch in Zukunft
grundsätzlich dazu verpflichtet, ihren Konkurrenten den Zugriff auf die
entbündelte Teilnehmeranschlussleitung, den "blanken Draht", zu gewähren,
heißt es vom Regulierer. Will sie einen Nahbereich der
knapp 8000 Vermittlungsstellen mit Vectoring erschließen, dann muss sie
den Wettbewerbern bestimmte Ersatzprodukte anbieten.
Die Zugangsverweigerung sei jedoch nicht ausnahmslos möglich, heißt es weiter: Ein Wettbewerber könne auch künftig in einem Nahbereich auf die "letzte Meile" zugreifen, "wenn er sich in einem Gebiet bisher in stärkerem Maße bei der DSL-Erschließung von Kabelverzweigern, den grauen Schaltkästen am Straßenrand, und damit flächendeckender als die Telekom engagiert hat". Damit meint die BNetzA, dass die Wettbewerber in einem Anschlussbereich 40 Prozent erschlossen haben müssen und gleichzeitig noch einen Abstand von 33 Prozentpunkten zur Telekom aufweisen müssen. Fest steht aber: Will ein Wettbewerber davon Gebrauch machen, muss er innerhalb von drei Monaten seinerseits eine verbindliche Ausbauzusage vorlegen.
BNetzA fordert die VULA von der Telekom als Vorleistung
Der Regulierer fordert die Telekom auf, ihren Wettbewerbern eine neue Vorleistung anzubieten. Im Nahbereich, der von der Telekom ausgebaut wird, muss sie ein lokales virtuell entbündeltes Zugangsprodukt (VULA) anbieten, das "in seinen Eigenschaften der entbündelten Teilnehmeranschlussleitung sehr nahe kommen muss". Die Entscheidung enthalte laut BNetzA darüber hinaus "differenzierte Regeln für eine finanzielle Kompensation der Wettbewerber durch die Telekom, wenn sie infolge des Vectoring-Ausbaus in den Nahbereichen keinen Zugang zur entbündelten Teilnehmeranschlussleitung mehr erhalten können".
Zusage der Telekom
Die Telekom habe Anfang dieser Woche ein notariell beurkundetes Angebot vorgelegt, in dem sie sich aus eigenen Stücken einseitig und verbindlich dazu verpflichtet, bundesweit alle Nahbereiche mit der Vectoring-Technik zu erschließen, teilt die Bundesnetzagentur mit. Sie geht daher nach eigenen Angaben davon aus, dass die Telekom mit Blick "auf andernfalls drohende spürbare Sanktionen ihre Investitions- und Ausbauzusage einhalten wird".
Für diesen Ausbau hat die Telekom allerdings auch viel Zeit: Erst wenn das Standardangebot für die Wettbewerber final ist, beginnt eine Frist von 30 Monaten, innerhalb derer die Telekom ausbauen kann. Würde also das Angebot schon im Januar feststehen, was als unwahrscheinlich gilt, hat die Telekom bis Sommer 2019 Zeit, alle Nahbereiche mit VDSL Vectoring zu versorgen. Sie darf auch schon vorher ausbauen. Das jedoch könnte zur Konsequenz haben, dass beispielsweise der VULA-Zugang soweit verzögert wird, dass die Wettbewerber die TAL nicht mehr und die neue VULA noch nicht nutzen könnten. Die Wettbewerber wären dann auf einen Bitstream-Zugang angewiesen, den es derzeit aber auch nur auf Layer-3-Ebene gibt.
Wir haben mittlerweile erste Reaktionen auf die Entscheidung für Sie zusammengestellt. Zuletzt war übrigens aus dem Umfeld der Wettbewerber zu hören, dass sie gegen die Entscheidung klagen wollen.