Regulierung

BNetzA: Telekom muss bei VDSL-Vectoring im Nahbereich nachbessern

Das Thema VDSL Vectoring im Nahbereich bleibt aktuell: Die Telekom muss ihr Standardangebot nachbessern, weil die BNetzA insbesondere bei Punkten, die die Wettbewerber betreffen, eine Überarbeitung fordert.
Von Thorsten Neuhetzki

Der Präsident der BNetzA Jochen Homann Der Präsident der BNetzA Jochen Homann
Foto: dpa
Die Bundesnetzagentur hat heute die Bedingungen für den von der Telekom geplanten Einsatz der Vectoring-Technologie im Nahbereich weiter konkretisiert. Das bedeutet, dass die Telekom ihr vorgelegtes Standardangebot nachbessern muss. Die BNetzA macht hier Vorgaben zur Änderung zahlreicher Regelungen in den Musterverträgen. In ihnen werden die technischen, betrieblichen und rechtlichen Details des Einsatzes von Vectoring im Nahbereich geregelt.

"Wir haben festgestellt, dass die von der Telekom vorgelegten Regelungen in einigen wichtigen Punkten einer Überarbeitung bedürfen", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Die Änderungsvorgaben stellen einen fairen Kompromiss zwischen den unterschiedlichen Interessen der verschiedenen Marktakteure dar."

Nachbesserungen bei Migration der Wettbewerber gefordert

Der Präsident der BNetzA Jochen Homann Der Präsident der BNetzA Jochen Homann
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Geändert werden müsse insbesondere die Bedingungen für die Kündigung der für VDSL genutzten Teilnehmeranschlussleitung (TAL) an den Hauptverteilern und die Migration auf andere Vorleistungsprodukte, teilte der Regulierer mit. Zudem sei die Ausgestaltung des virtuell entbündelten Zugangsproduktes (VULA) sowie die finanzielle Kompensation der Wettbewerber, wenn sie keinen Zugang zur entbündelten TAL mehr erhalten können, zu überarbeiten.

Die eingesetzte Technik bei VDSL Vectoring beschneidet die Wettbewerber dahingehend, dass nur ein Anbieter (in den meisten Fällen die Telekom) die Infrastruktur vor VDSL errichten kann. Bisher war es möglich, dass mehrere Wettbewerber aus der Vermittlungsstelle heraus mit eigener Technik VDSL realisieren konnten. Diese Technik müssen die Wettbewerber nun abbauen.

Die Telekom muss ihre Standardangebote nun innerhalb von drei Wochen ändern und der zuständigen Beschlusskammer erneut zur Prüfung vorlegen. "Ich gehe davon aus, dass die Telekom unsere Vorgaben von sich aus schnell und vollständig umsetzen wird. Das liegt sowohl im Interesse eines zügigen Breitbandausbaus als auch der betroffenen Wettbewerber nach rascher Planungssicherheit", so Homann.

Rückblick: Einsatz von Vectoring im Nahbereich

In einer Entscheidung vom 1. September 2016 hatte die Bundesnetzagentur grundsätzlich "grünes Licht" für den Einsatz der Vectoring-Technik in den Nahbereichen gegeben. Danach kann die Telekom den TAL-Zugang in der unmittelbaren Umgebung ihrer Hauptverteiler verweigern, falls sie dort ihre Anschlüsse mit der VDSL-Vectoring-Technologie erschließt. Sie muss dann jedoch den Wettbewerbern bestimmte Ersatzprodukte anbieten.

Die Zugangsverweigerung ist nicht ausnahmslos möglich: Ein Wettbewerber kann auch künftig in einem Nahbereich auf die "letzte Meile" zugreifen, wenn er sich in einem Gebiet bisher in stärkerem Maße bei der DSL-Erschließung und damit flächendeckender als die Telekom engagiert hat. Dort kann er die Nahbereiche selber mit VDSL-Vectoring erschließen, um so sein Versorgungsgebiet zu vervollständigen. Die Wettbewerber kritisierten das als unzureichend und klagten gegen die Entscheidung. Vor zwei Wochen hat das Verwaltungsgericht Köln jedoch die Klagen von insgesamt 18 Wettbewerbs­unternehmen gegen diese Grundsatzentscheidung abgewiesen und die von der Bundesnetzagentur festgelegten Rahmenbedingungen für die Einführung der Vectoring-Technologie in den Nahbereichen als rechtmäßig bestätigt, die Wettbewerber wollen jedoch in die nächste Instanz gehen. Das Verfahren hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Das gesamte Verfahren zieht sich seit mehr als zwei Jahren hin.

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