Nutzlos

Studie: Kein Beleg für Nutzen der Vorratsdatenspeicherung

Keine höheren Aufklärungsquoten durch Massenspeicherung
Von Marie-Anne Winter mit Material von dpa

Eine neue Studie findet keinen Beleg für den Nutzen der Vorratsdatenspeicherung Eine neue Studie findet keinen Beleg für den Nutzen der Vorratsdatenspeicherung.
Bild: Max Planck Institut
Eine neue Studie liefert neuen Zunder für den den Streit um die Vorratsdatenspeicherung. Ein vom Bundesjustizministerium in Auftrag gegebenes Gutachten [Link entfernt] des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht kommt zu dem Ergebnis, dass die Vorratsdatenspeicherung die Aufklärungsquote von Straftaten nicht beeinflusst. "Wir glauben daher, dass das Gutachten unsere Position stärkt, wonach man Daten dann erheben soll, wenn es einen konkreten Anlass gibt", sagte Justizstaatssekretär Max Stadler (FDP).

Eine neue Studie findet keinen Beleg für den Nutzen der Vorratsdatenspeicherung Eine neue Studie findet keinen Beleg für den Nutzen der Vorratsdatenspeicherung.
Bild: Max Planck Institut
Laut der nun bekannt gewordenen Studie kann die angeblich notwendige Speicherung von 300 bis 500 Millionen Datensätzen pro Tag nicht durch kriminologische Fakten gerechtfertigt werden. Die Untersuchung vom Juli 2011 betrachtet detailliert bestimmte Deliktsbereiche hinsichtlich ihrer Aufklärungsquoten. Für den Zeitraum, in dem es in Deutschland eine Vorratsdatenspeicherung gab, könne kein positiver Effekt auf die Aufklärungsquoten festgestellt werden. Außerdem sei nach dem Ende der Vorratsdatenspeicherung durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2010 kein Abfall der Quote der aufgeklärten Fälle zu beobachten gewesen. Eine Vorratsdatenspeicherung führt also nachweislich nicht zu höheren Aufklärungsquoten bei schweren Verbrechen.

Innenministerium hält trotzdem daran fest

Unbeeindruckt von diesen Ergebnissen erklärte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums unverdrossen, dass Vorratsdaten für die Sicherheitsbehörden ein wichtiger Ermittlungsansatz seien. Wenn Täter elektronisch kommunizierten, ließen sie sich ohne Vorratsdaten nicht mehr ermitteln, sagte der Sprecher von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU). Denn der einzige Ermittlungsansatz zur Feststellung ihrer Identität seien die IP-Adresse eines Computers oder eine Telefonnummer. Allerdings seien die Daten bei den Internet-Providern oft bereits gelöscht, wenn die Sicherheitsbehörden die Ermittlungen aufnähmen. Von allen Auskunftsersuchen, die das Bundeskriminalamt von März 2010 bis April 2011 ausgewertet habe, seien 85 Prozent nicht beantwortet worden.

Seit dem Urteil des Verfassungsgerichts dürfen Telefon- und Internetverbindungsdaten nicht mehr anlasslos sechs Monate lang gespeichert werden. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will die Daten nur nach konkretem Anlass speichern lassen ("Quick-Freeze- Verfahren"). Der Union und dem Bundesinnenministerium geht das aber nicht weit genug. Weil der Streit um die Vorratsdatenspeicherung nun schon über Jahre hinzieht, droht der Bundesregierung nun eine Klage der EU-Kommission, weil sie nicht in der Lage ist, die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung fristgerecht in nationales Recht umzusetzen.

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