DSL-Werbung

1&1 bewirbt DSL-Tarife möglicher­weise rechtswidrig

1&1 bietet seine neuen DSL-Tarife nur mit einer Zwangsabgabe für Router an. Ein Anwalt ist der Ansicht, dass die Tarif-Gestaltung rechtswidrig sein dürfte. 1&1 hat dazu ein Statement abgegeben.
Von Marleen Frontzeck-Hornke

Weitere wichtige Tarif-Infos erhält der Kunde erst über einen Sternchentext Weitere wichtige Tarif-Infos erhält der Kunde erst über einen Sternchentext
Screenshot: teltarif.de, Montage: teltarif.de
1&1 bewirbt seine neuen DSL- und VDSL-Tarife auf seiner Webseite möglicherweise rechtswidrig, wie uns ein Rechtsanwalt mitgeteilt hat. Zum Hintergrund: So muss der potenzielle Kunde mit der Einführung der neuen Offerten monatlich eine Zwangsabgabe für den Router in Höhe von 3 Euro für ein WLAN-Modem bzw. 5 Euro für den 1&1-HomeServer entrichten. Der Anbieter gibt allerdings seine Gesamtgrundgebühr auf der Übersichtseite ohne die zusätzlichen Hardware-Kosten pro Monat an. So wird zum Beispiel der 1&1 DSL Basic in den ersten 12 Monate mit einer monatlichen Grundgebühr von 9,99 Euro und in den weiteren 12 Monaten mit 24,99 Euro angegeben.

Es müssten aber eigentlich auch gleich die Kosten für die Hardware mit angegeben werden: So müsste 1&1 zumindest ab 12,99 Euro pro Monat (im ersten Vertragsjahr) und danach ab 27,99 Euro pro Monat im zweiten Vertragsjahr ausweisen, um eine kundenfreundliche Angabe zu machen. Der Kunde soll schließlich auf den ersten Blick sehen können, was er insgesamt zahlen muss und nicht erst mit einem Klick auf den Sternchentext. Erst über diesen erfährt der Interessent, dass er sich bei Online-Buchung für das WLAN-Modem oder den HomeServer bei 1&1 entscheiden muss. Einen kostenlosen LAN-Router erhält der Interessent nur bei telefonischer Bestellung und unter direkter Nachfrage.

Das sagt ein Rechtsanwalt zu der DSL-Werbung bei 1&1

Weitere wichtige Tarif-Infos erhält der Kunde erst über einen Sternchentext Weitere wichtige Tarif-Infos erhält der Kunde erst über einen Sternchentext
Screenshot: teltarif.de, Montage: teltarif.de
Der Rechtsexperte Matthias Böse von der Kanzlei Dr. Rudel, Schäfer & Partner hat sich für teltarif.de angeschaut, wie 1&1 die neuen DSL- und VDSL-Tarife auf seiner Webseite bewirbt und meint: "Die jetzige Gestaltung dürfte rechtswidrig sein, da der plakativ angegebene Monatspreis sich - zumindest online - nicht erzielen lässt, was der Verbraucher aber aufgrund der Gestaltung der Angebotsseite so erwartet. Ob der Sternchenhinweis ausreichend ist, ist dabei mehr als fraglich. Der Anbieter wird hier vermutlich entweder den Routerpreis mit in den Werbepreis einbeziehen müssen, diesen zumindest auf den ersten Blick erkennbar angeben müssen, oder auch eine Bestellung ohne Router (oder mit einem kostenfreien Basismodell) anbieten müssen."

1&1 ist der Ansicht, die Preise transparent für die Kunden auf der Webseite zu kommunizieren und betont auf Anfrage von teltarif.de: "Bei 1&1-DSL gibt es eine genau aufeinander abgestimmte Mischung aus schnellem DSL-Anschluss, passender Hardware und weiteren Komfort-Diensten, wie zum Beispiel dem 1&1-Online-Speicher. Die Preise für alle Bestandteile werden im Online-Bestellprozess klar dargestellt und der Kunde bekommt deutlich vor Abschluss den jeweiligen monatlichen Preis angezeigt." 1&1 hatte uns bereits in einem Interview eine ausführliche Antwort zum Thema Null-Euro-Option bei der Router-Wahl gegeben.

Inzwischen wird zumindest einem Teil der Kunden von 1&1 auch online ein Router ohne Aufpreis angeboten. Details dazu finden Sie in einem weiteren Artikel.
Einen ausführlichen Vergleich der Alt- und Neu-Tarife bei 1&1 samt weiterer Details haben wir für Sie in einem gesonderten Artikel erstellt.

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