Abofalle reloaded: Verbraucherzentrale warnt vor Zahlungen
Abofallen nach Einführung der Buttonlösung doch wieder aufgetaucht
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Immer wieder kursieren Abofallen im Internet. Mit der Registrierung auf einer Website schließen Nutzer
unwissentlich einen kostenpflichtigen Vertrag. Wer in so eine Falle
tappt, sollte die Nachrichten der Abzocker nicht einfach ignorieren.
Das rät die Verbraucherzentrale Sachsen (VZS). Nutzer widersprechen
der Zahlung und widerrufen den Vertrag am besten per E-Mail,
empfiehlt Katja Henschler von der VZS.
Aktuell lockt etwa ein Anbieter mit einer Malediven-Reise als Preis eines kostenlosen Gewinnspiels. Nachdem der Nutzer sich registriert hat, verschickt das Portal eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 576 Euro für eine vorgebliche Zwei-Jahres-Mitgliedschaft. Nutzer sollten das Geld nicht zahlen, raten die Verbraucherschützer.
Verbraucherschützer: Vertrag kommt nicht zustande
Abofallen nach Einführung der Buttonlösung doch wieder aufgetaucht
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Auf der Website der Abzocker fehlt in diesem konkreten Fall der
gesetzlich vorgeschriebene Button "zahlungspflichtig bestellen". Es
komme deshalb kein Vertrag zustande, sagt Henschler. Dennoch sollten
Nutzer schriftlich widerrufen und dabei explizit auf den fehlenden
Zahlungsbutton verweisen. Buttons mit dem Inhalt "Anmelden" seien
ebenfalls nicht gesetzeskonform, erläutert Henschler.
In der Regel haben Abzocker korrekte Zahlungsbuttons integriert, verstecken das Abo aber nach Beobachtung der Verbraucherschützer im Kleingedruckten. Auch in dem Fall sollten Betroffene schriftlich widerrufen und den Vertrag wegen Täuschung anfechten. "Sich wehren hilft oft schon", betont Henschler. "Die Betrüger setzen genau auf die Menschen, die nicht den Nerv dafür haben und sich einschüchtern lassen."
Die Abofallen im Internet wurden mit der 2012 gesetzlich eingeführten Buttonlösung weitgehend ausgerottet. Um grundsätzlich Ärger mit solchen Betrugsmaschen zu vermeiden, sollten Internetnutzer Webseiten besser ganz genau prüfen, bevor sie sich mit persönlichen Daten anmelden. Henschler rät allerdings im Hinblick auf unseriöse Abzock-Seiten: "Besonders dann, wenn eine Leistung als kostenlos beworben wird."