Gesetzesentwurf

EU fordert kürzere Laufzeiten von Telefonverträgen

Europaparlament will Verbraucherrechte im Telekom-Bereich stärken
Von Björn Brodersen mit Material von dpa

Die Nutzer von Festnetz- und Mobiltelefonen sollen nach dem Willen des Europaparlaments in Zukunft verstärkte Rechte bekommen. Telekommunikationsanbieter sollen verpflichtet werden, neben den üblichen Zweijahresverträgen auch Verträge mit einjähriger Laufzeit anzubieten, hieß es in dem Gesetzesentwurf, über den heute in Brüssel abgestimmt wurde. Nach dem Text, der noch eine zweite Lesung erfordert, sollen Mobilfunk- und Festnetz-Kunden innerhalb von 24 Stunden den Telekom-Anbieter wechseln und dabei ihre bisherige Nummer behalten können. Derzeit dauert dies etwa acht Tage, in einigen EU-Ländern sogar bis zu 30 Tage.

Die Anbieter sollen auch einen EU-weiten Zugang zu Notrufnummern anbieten, ebenso wie eine Hotline, bei der vermisste Kinder gemeldet werden können. Der EU-Ministerrat soll im November seinen Standpunkt zu dem Telekompaket festlegen. Es ist fraglich, ob die zweite Lesung im EU-Parlament noch vor den Europawahlen im Juni des kommenden Jahres möglich wird.

Die von Brüssel vorgeschlagene Agentur für die Regulierung der Telekommunikation in den Mitgliedsländern hat das Parlament "verschlankt", wodurch die nationalen Regulierungsbehörden gegen einen stärkeren Einfluss der EU-Kommission geschützt wurden. Auch ein Vetorecht Brüssels gegen Entscheidungen nationaler Telekombehörden wurde auf eine Verpflichtung zur Einigung herabgestuft. "Die EU-Kommission kann den Mitgliedsstaaten nicht ihre Vorstellungen aufzwingen, sie muss sich mit ihnen einigen", sagte die CSU-Abgeordnete Angelika Niebler. In diesem Punkt waren sich Christ- und Sozialdemokraten im EU-Parlament einig. "Der Telekommunikationssektor ist weitgehend national geprägt und braucht keine europäische Superbehörde", sagte die SPD-Abgeordnete Erika Mann.

Der Streit um die Vergabe von Frequenzen, die durch die Umstellung vom analogen auf digitales Fernsehen frei werden, soll auf einem "Frequenz-Gipfel" der EU-Staats- und Regierungschefs 2010 geklärt werden. Hier ringen Telekommunikationsunternehmen einerseits und der Rundfunk andererseits um die Zuteilung möglichst vieler Frequenzen.

VATM kritisiert den Gesetzesentwurf

Der Branchenverband VATM kritisiert den Gesetzesentwurf in Teilen. Als "nicht nachvollziehbar" bezeichnet VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner zum Beispiel die Tatsache, dass das EU-Parlament eine Vorschrift gestrichen habe, mit der marktmächtige Unternehmen verpflichtet werden sollten, Call by Call und Preselection zu ermöglichen. Die Deutsche Telekom versuche bereits, im Zuge einer technischen Netzmodernisierung dieses erfolgreiche Wettbewerbsmodell auszuhebeln (wir berichteten). Call by Call und Preselection hätten vor allem in Deutschland zu einer enormen Senkung der Verbraucherpreise, zu Transparenz sowie zur Preisstabilität beigetragen. "Jetzt ist die deutsche Politik gefordert, sich schnell und deutlich für den Erhalt von Call by Call und Preselection einzusetzen", fordert Grützner.

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