TKG-Regelung

Justizminister: Ausweiszwang für Prepaid-Karten gefordert

AK Vorrat empört: "Das schlägt dem Fass den Boden aus"
Von Marleen Frontzeck-Hornke

AK Vorrat reagiert empört AK Vorrat reagiert empört
Bild: Angelika Bentin - Fotolia.com
Nachdem gerade erst ein Bericht des Bundeskriminalamtes (BKA) von 2009 ergeben hat, dass die pflichtgemäß registrierten Kundendaten bei Prepaid-Karten für die Ermittlungstätigkeiten eigentlich wertlos sind und der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung den Registrierungszwang deshalb als "sinnlos" bezeichnet hat, wurde nun weiteres Öl ins Feuer gegossen. Demnach fordern die Justizminister der Länder als Konsequenz einen Ausweiszwang für Prepaid-Karten und die Rücksetzung von Passwörtern.

Während der AK Vorrat und Wirtschaftsverbände sich für eine Entschärfung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung zur Telekommunikationsdatenauskunft (TKG) ausgesprochen haben, hat der Rechtsausschuss des Bundesrats am gestrigen Tag genau das Gegenteil getan.

Demnach fordern die Justizminister bei dem Verkauf von anonymen Handy-Karten "regelmäßig eine Identifizierung des Vertragspartners anhand eines gültigen amtlichen Ausweises" zu erzwingen, wie VK Vorrat schreibt. Allerdings können Prepaid-Karten in 18 von 27 EU-Mitgliedsstaaten weiterhin anonym gekauft und hierzulande eingesetzt werden. Aus der Sicht von AK Vorrat handelt es sich somit um ein "sinnloses Unterfangen", da auch weiterhin die Karten uneingeschränkt weitergegeben werden könnten.

Weitere Forderungen der Justizminister im Kreuzfeuer

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Die weiteren Forderungen der Justizminister geraten ebenfalls ins Kreuzfeuer von AK Vorrat. So wollen die Justizminister die geplante Einführung einer elektronischen Datenschnittstelle für Sicherheitsbehörden und deren Abfrage einfacher machen. Dies würde in den Augen von AK Vorrat die Zahl der Abfragen noch weiter erhöhen. Ein Beispiel: Die Telekom teilte den Behörden in diesem Jahr immerhin die "Identitäten von 21 000 Internet-Nutzern mit".

Ein weiterer Punkt betrifft die Beantwortung von Datenanfragen. Die Minister wollen selbst von den kleineren Anbietern, beispielsweise von privat betriebenen E-Mail-Diensten, eine Rückmeldung von sechs Stunden außerhalb der Geschäftszeiten. Eine nicht erfüllbare Aufgabe für kleine Anbieter, da diese nicht die dazu notwendigen Kapazitäten haben. Selbst bei den größeren Anbietern würde es zu Preiserhöhungen kommen, da diese zusätzliche Kapazitäten schaffen müssten, deren Kosten wiederum auf die Kunden abgewälzt werden würden.

Außerdem fordern die Justizminister von den Anbietern "die Änderung verschlüsselt gespeicherter Passwörter". Damit könnte unbemerkt auf Online-Speicher wie Dropbox zugegriffen werden und die Nutzer hätten keinen Zugriff mehr auf die eigenen persönlichen Daten und E-Mails. Verbände und Zivilgesellschaften wollen dagegenhalten und fordern wiederum, dass die Passwörter zu den Internet-Diensten nur dann herausgegeben werden dürfen, wenn eine richterliche Anordnung vorliegt. Dementsprechend reagiert der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung auf die Forderungen der Justizminister äußert aufgebracht.

AK Vorrat ist empört über den Beschluss

"Das schlägt dem Fass den Boden aus," kommentiert Kai-Uwe Steffens vom AK Vorrat den Beschluss. "Diese maßlosen Forderungen der Justizminister öffnen einem willkürlichen Umgang mit persönlichen und Unternehmensdaten Tür und Tor. Seriöse Politik im Interesse der Menschen sieht anders aus. Sollten diese absurden Ideen tatsächlich geltendes Recht werden, müsste man streng genommen allen privaten und gewerblichen Anwendern der verschiedenen Dienste dringend empfehlen, deren Nutzung einzustellen bzw. auf ausländische Anbieter auszuweichen."

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