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BKA-Bericht: Registrierungszwang für Prepaid-Karten sinnlos

"Lisa Simpson" & "Alter Schwede" erschweren Ermittlungen erheblich
Von Marleen Frontzeck-Hornke

Registrierungszwang von Prepaid-Karten ist sinnlos Registrierungszwang von Prepaid-Karten ist sinnlos
Bild: teltarif.de
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat einen Bericht zu einer Sondererhebung des Bundeskriminalamtes (BKA) aus dem Jahr 2009 veröffentlicht - mit einem interessanten Ergebnis. Der Abschlussbericht über das Thema "Verifikationspflicht der Telekommunikationsdienstanbieter bei der Erhebung von Bestandsdaten" kommt zu dem Schluss, dass die erzwungene Registrierung von Prepaid-Karten und die dadurch gespeicherten Daten der Kunden für die Ermittler wertlos sind. Denn viele Prepaid-Nutzer umgehen die Registrierungspflicht mit der Angabe falscher Kundendaten oder nutzen Karten, die auf andere Personen registriert wurden. So wurden beispielsweise gerne Synonyme wie "Lisa Simpson" oder "Alter Schwede" verwendet. Die Erhebung wurde im Zeitraum von Dezember 2008 bis einschließlich Februar 2009 durchgeführt.

Laut Bericht trifft das bei insgesamt 82 Prozent der genannten 2646 Fälle zu. 18 Prozent (483 der insgesamt 2646 Fälle) der Prepaid-Karten waren auf andere Personen als auf den eigentlichen Besitzer registriert worden. Im Bericht steht, dass die Ermittlungstätigkeit der Behörden durch die anonyme Verwendung erworbener Prepaid-Karten erheblich erschwert wurde. Der AK Vorrat fordert daher die Abschaffung des offenbar sinnlosen Registrierungszwangs. Michael Ebeling vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert: "Der 2004 eingeführte Registrierungszwang für Prepaid-Karten ist offensichtlich wirkungslos. Schlimmer noch bringt er teilweise sogar Unschuldige in Verdacht und muss deswegen dringend abgeschafft werden"

Unterlassene bzw. fehlerhafte Kundendaten bei den Netzbetreibern

Registrierungszwang von Prepaid-Karten ist sinnlos Registrierungszwang von Prepaid-Karten ist sinnlos
Bild: teltarif.de
Ebenfalls aufgegriffen wurde die Häufigkeit der unterlassenen bzw. fehlerhaften Speicherung der Kundendaten bei den vier großen Netzbetreibern Telekom, o2, E-Plus und Vodafone. Der größte Anteil davon ist im E-Plus-Netz mit 45 Prozent (1116 von insgesamt 2509 Fälle) zu verzeichnen - dies liegt sicherlich auch daran, dass im E-Plus-Netz viele Prepaid-Anbieter agieren. Einen Anteil von 33 Prozent gibt es im Mobilfunknetz von Vodafone, im o2-Netz liegt der Wert bei 15 Prozent und im Netz der Telekom sind 7 Prozent der genannten unbrauchbaren 2509 Fälle zu finden. Die Verifikationspflicht führe zudem bei den Anbietern von Prepaid-Karten zu zusätzlichen Kosten, die fast immer auf dem Kunden abgewälzt würden.

"Anonyme Telekommunikation ist keine Straftat! Umgekehrt sind Opfer von Straftaten oftmals auf die Möglichkeit anonymer Strafanzeigen und auf vertrauliche Beratung und Selbsthilfe angewiesen. Wer eine anonyme Kommunikation grundsätzlich verbieten oder unter Generalverdacht stellen möchte, der verkennt, dass wir damit auf eine unfreie Gesellschaft selbstzensierter und obrigkeitsfürchtender Menschen zusteuern," so Michael Ebeling weiter.

Hintergrund für Bericht des BKA

Anlass für den Bericht des BKA waren Beschwerden "der Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden bezüglich der Verpflichtung gemäß Paragraph 111 TKG (Telekommunikationsgesetz) zur Erhebung und Speicherung von Daten des Rufnummerninhabers bei dem Vertrieb von Prepaid-Karten", die bei der Bundesnetzagentur eingegangen waren. Nach der Änderung des TKG im Jahr 2004 müssen die Telekommunikations-Anbieter persönliche Kundendaten wie beispielsweise Name und Anschrift in einer Datenbank für die Ermittlungen von Sicherheitsbehörden erheben und speichern. Allerdings besteht keine Verifizierungspflicht für die Daten.

Laut dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung berät der Bundesrat derzeit über einen Gesetzentwurf des Bundesregierung. Dieser soll den staatlichen Zugriff auf die Bestandsdaten neu regeln. Die Neuregelungen sind allerdings in den Augen von Datenschützern und der Wirtschaft verfassungswidrig und stoßen auf Proteste. Außerdem haben bereits einige Länder einen Änderungsbedarf für die neuen Regelungen angemeldet.

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