BSI

Neu: IT-Sicherheitskennzeichen für smarte Geräte

Die IT-Sicher­heit von Produkten und Dienst­leis­tungen gegen­über Verbrau­chern trans­parent machen. Das soll das neue IT-Sicher­heits­kenn­zei­chen leisten - in immer mehr Kate­gorien.
Von dpa /

Nach E-Mail-Diensten und Breit­band­rou­tern können nun auch insge­samt fünf Kate­gorien smarter Geräte mit dem frei­wil­ligen IT-Sicher­heits­kenn­zei­chen des Bundes­amtes für Sicher­heit in der Infor­mati­ons­technik (BSI) ausge­zeichnet werden.

Zu den fünf neuen Kate­gorien zählen etwa vernetzte Laut­spre­cher, Spiel­zeuge und Reini­gungs­geräte sowie Garten­roboter oder Smart-TVs, wie das BSI mitteilt. Weitere Produkt­kate­gorien wie etwa Smart-Home-Auto­mati­sie­rung sollen in den nächsten Monaten folgen.

Sicher­heits­ver­spre­chen trans­parent machen

BSI: Sicherheitskennzeichen für Smart-Home-Geräte BSI: Sicherheitskennzeichen für Smart-Home-Geräte
Bild: Image licensed by Ingram Image
Mit dem Kenn­zei­chen will das BSI Sicher­heits­ver­spre­chen von Herstel­lern und Diens­tean­bie­tern gegen­über Verbrau­chern trans­parent machen. Das Güte­siegel soll Orien­tie­rung bieten und zu einer infor­mierten Kauf­ent­schei­dung bei IT-Produkten und -Diensten beitragen.

Ganz prak­tisch kann man zum einen ein Online-Verzeichnis nach Produkten und Diensten durch­suchen, die das IT-Sicher­heits­kenn­zei­chen tragen. Zum anderen enthält das Güte­siegel an sich einen spezi­fischen QR-Code, der zu einer Produkt­infor­mati­ons­seite führt. Der Code ist etwa auf der Umver­packung des Gerätes oder auf der Inter­net­seite des Herstel­lers zu finden.

Produkt­infor­mati­ons­seiten mit Sicher­heits­infos

Auf den Produkt­infor­mati­ons­seiten finden sich sicher­heits­rele­vante Geräte- oder Dienst­eigen­schaften sowie Angaben zu Updates und bekannten Schwach­stellen. Fragen und Antworten zum Kenn­zei­chen beant­wortet die Behörde online auf einer FAQ-Seite.

Das IT-Sicher­heits­kenn­zei­chen beruht auf Selbst­ver­pflich­tungen der Hersteller, die vom BSI auf Plau­sibi­lität hin über­prüft werden. Um das Güte­siegel für ein Produkt oder einen Dienst zu erhalten, müssen Unter­nehmen einen Antrag bei der Behörde stellen. Für die Prüfung fällt eine Verwal­tungs­gebühr an.

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