Stellungnahme

Frequenzen unterhalb des UHF-Bands für Rundfunk erhalten

Der Bundesrat lehnt den Vorschlag der EU-Kommission zur Nutzung der Frequenzen im UHF-Band ab.
Von Marie-Anne Winter

Der Bundesrat lehnt einen Vorschlag der EU-Kommission zur Nutzung der Frequenzen unterhalb des UHF-Bands ab. Der Bundesrat lehnt einen Vorschlag der EU-Kommission zur Nutzung der Frequenzen unterhalb des UHF-Bands ab.
Bild: dpa
Die Europäische Kommission hat wie berichtet einen Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Nutzung des Frequenzbands 470 bis 790 MHz (UHF) in der EU vorgelegt. Die EU-Kommission will damit die Mobilfunk-Internetanbindung innerhalb der EU durch eine koordinierte Umstellung der Frequenznutzung im Frequenzband 470 bis 790 MHz verbessern. Das UHF-Band wurde bisher für die digitale Videoübertragung (DVB-T) und für Funkmikrofone im Kultur- und Medienbereich sowie für Sonderveranstaltungen (sogenannte Audio-PMSE) genutzt.

Der Bundesrat lehnt einen Vorschlag der EU-Kommission zur Nutzung der Frequenzen unterhalb des UHF-Bands ab. Der Bundesrat lehnt einen Vorschlag der EU-Kommission zur Nutzung der Frequenzen unterhalb des UHF-Bands ab.
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Künftig soll dafür nicht mehr die ganze Bandbreite dafür verwendet werden. Stattdessen soll die Verbreitung audiovisueller Inhalte auf die unteren Frequenzen von 470 bis 694 MHz verschoben werden. Diese Frequenzen können auch für andere Technologien verwendet werden, jedoch nur in der Abwärtstrecke (Downlink). Das heißt, nur für das Aussenden von Inhalten zu empfangenden Endgeräten wie Fernsehern oder Tablets. Die höheren Frequenzen von 694 bis 790 MHz sollen für Mobilfunkdienste bereitgestellt werden. Dadurch soll es Mobilfunkunternehmen ermöglicht werden, schnellere und qualitativ höherwertige Breitbanddienste anzubieten.

Langfristige Planung

Schon auf der Weltfunkkonferenz 2012 (WRC-12) wurde beschlossen, das 700-MHz-Band in der Region 1 (Europa und Afrika) ab 2015 sowohl für den Rundfunk als auch für Mobilfunkdienste zuzuweisen. Auf der WRC-15 wurden die internationalen Verhandlungen über technische und regulatorische Parameter für die Nutzung des 700-MHz-Bands für die drahtlose Breitbandkommunikation abgeschlossen. Dabei wurde die exklusive Zuweisung des Frequenzbands 470-694 MHz für den Rundfunk in der Region 1 beibehalten.

Der Vorschlag enthält für die Mitgliedstaaten zwei verbindliche gemeinsame Termine für die Umwidmung des 700-MHz-Bands für drahtlose Breitbanddienste: Bis Ende 2017 sollen grenzübergreifende Koordinierungsvereinbarungen vorliegen und bis Mitte 2020 soll das 700-MHz-Band für eine effektive Nutzung für drahtlose breitbandige Kommunikationsdienste verfügbar gemacht werden.

Die Mitgliedstaaten sollen verpflichtet werden, die Nutzungsrechte im 700-MHz-Band etwa durch Übertragung oder Vermietung handelbar zu machen. Außerdem sollen sie auf nationaler Ebene Konsultationen durchführen und bei der Erteilung von Nutzungsrechten im 700-MHz-Band für drahtlose breitbandige Kommunikationsdienste Maßnahmen zur Gewährleistung einer hochwertigen Versorgung berücksichtigen. Die Mitgliedstaaten sollen bei der langfristigen Nutzung des UHF-Bands unter 700 MHz verpflichtet werden, dieses Frequenzband für die Verbreitung audiovisueller Mediendienste für ein breites Publikum beziehungsweise die allgemeine Öffentlichkeit zu sichern, was auch eine fortlaufende Nutzung für Drahtlos-Audio-PMSE einschließt. Die EU-Kommission soll die Frequenznutzung im UHF-Band unter 700 MHz im Jahr 2025 in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten überprüfen und gegebenenfalls weitere Maßnahmen treffen.

Bundesrat ist nicht überzeugt

Der Bundesrat hat vor einigen Tagen eine Stellungnahme veröffentlicht und der EU-Kommission für ihre Bemühungen gedankt. Überzeugt war er von den Vorschlägen der Kommission jedoch nicht. Der Bundesrat hält neben der harmonisierten und zügigen Bereitstellung des 700-MHz-Bandes für den Mobilfunk keine weitergehenden Festlegungen durch die Kommission für erforderlich. Er lehnt vor allem Festlegungen der Kommission zu Versorgungsauflagen für die Nutzung des 700-MHz-Bandes ab.

Das 700-MHz-Band wurde in Deutschland im vergangenen Jahr an die Mobilfunkunternehmen versteigert. Bis Mitte 2019 sollen alle Fernsehsender dieses Band geräumt haben. Etwaige EU-Vorgaben zur Vergabe und Nutzung des 700-MHz-Bandes dürften nicht mit den bestehenden deutschen Vorgaben kollidieren, weil sonst keine Rechts- und Investitionssicherheit für die betroffenen Mobilfunknetzbetreiber und Rundfunksendeunternehmen mehr bestünden. Abweichende Vorgaben könnten dann nachträglich auch zu einer neuen Wertbemessung der versteigerten Frequenzen der im Jahr 2015 durchgeführten Auktion führen.

Eine zusätzliche Nutzung des Frequenzbereichs 470 bis 694 MHz lehnt der Bundesrat ebenfalls ab. Eine Flexibilisierung der Frequenznutzung in diesem Bereich würde Störungen begünstigen. Außerdem widerspräche eine Öffnung dieses Frequenzbereichs für Übertragungen in der Abwärtsstrecke außerhalb des Rundfunkdienstes dem völkerrechtlich verbindlichen Ergebnis der Weltfunkkonferenz, wonach bis zur übernächsten Weltfunkkonferenz 2023 keine Änderungen erfolgen dürften.

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