Urteil

BGH verbietet Gratis-App des Deutschen Wetterdienstes

Wetter-Apps bringen alle mögli­chen meteo­rolo­gischen Daten aufs Handy. Private Anbieter lassen sich das bezahlen oder inte­grieren Werbung. Was aber, wenn sie plötz­lich mit einer Bundes­behörde konkur­rieren?
Von dpa /

Die WarnWetter-App des Deutschen Wetterdienstes Die WarnWetter-App des Deutschen Wetterdienstes
picture alliance/Tom Weller/dpa
Zum Schutz privater Mitbe­werber darf der Deut­sche Wetter­dienst (DWD) in seiner Smart­phone-App nur Unwet­terwar­nungen gratis anbieten. Alle darüber hinaus­gehenden Vorher­sagen und Infor­mationen müssen kosten­pflichtig oder werbe­finan­ziert sein. Das hat der Bundes­gerichtshof (BGH) in Karls­ruhe heute entschieden. Für die Nutzer ändert sich nichts.

Der meteo­rolo­gische Dienst der Bundes­regie­rung hatte die Voll­version seiner "WarnWetter-App" (Android und iOS) wegen des Streits schon zuletzt für einmalig 1,99 Euro verkauft und will das so beibe­halten. (Az. I ZR 126/18)

Geklagt hatte das Bonner Unter­nehmen WetterOnline

Die WarnWetter-App des Deutschen Wetterdienstes Die WarnWetter-App des Deutschen Wetterdienstes
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WetterOnline-Geschäfts­führer Joachim Klaßen begrüßte das Urteil. "Jeder private Anbieter muss irgendwie seine Dienst­leis­tungen finan­zieren und seine Mitar­beiter bezahlen", sagte er. Wenn der DWD eine Gratis-App mit Steu­ergeld finan­ziere, sei das ein Wett­bewerbs­nach­teil. Das kosten­lose Angebot von WetterOnline enthält Anzeigen. Die werbe­freie Vari­ante der App müssen Nutzer kaufen.

Der DWD hatte die "WarnWetter-App" 2015 auf den Markt gebracht. Die Heraus­gabe amtli­cher Unwet­terwar­nungen ist eine zentrale Aufgabe der Bundes­behörde mit Sitz in Offen­bach, die auch gesetz­lich veran­kert ist. Darauf beschränkte sich die App aber nicht. Sie enthielt auch viele allge­meine Infos und detail­lierte Wetter­berichte.

Damit hat der Wetter­dienst laut BGH die Grenzen seiner Ermäch­tigungs­grund­lage über­schritten. Die Behörde habe mit der App zwar nicht erwerbs­wirt­schaft­lich gehan­delt, urteilten die obersten Zivil­richter. Das Angebot sei aber als geschäft­liche Hand­lung zu sehen und damit an den Regeln des Wett­bewerbs­rechts zu messen.

DWD: Hätten den Menschen gerne mehr anbieten wollen

"Wir bedauern das Urteil natür­lich sehr", sagte DWD-Spre­cher Uwe Kirsche. Der Dienst hätte den Menschen gern mehr anbieten wollen.

DWD-Vorstands­mitglied Hans-Joachim Koppert hatte nach der Karls­ruher Verhand­lung im Dezember betont, dass die Warnungen in der App ja im Vorder­grund stünden. Damit die Menschen die Wetter­lage richtig verstehen könnten, sei es aber notwendig, mehr Infor­mationen bereit­zustellen.

Bei einer Gewit­terwar­nung wolle der Nutzer auch das Radar­bild anschauen - "um zu sehen, wo kommt das her, wo zieht das hin, inten­siviert sich das viel­leicht", sagte Koppert damals. "Wir verstehen unter Warnung eben mehr als die bloße Warnung."

Basis­version enthält ausschließ­lich Unwet­terwar­nungen

Das Land­gericht Bonn hatte dem DWD bereits 2017 die App in ihrer ursprüng­lichen Form verboten. Das Ober­landes­gericht Köln hob dieses Urteil zwar 2018 auf. Der Wetter­dienst hatte wegen des offenen Rechts­streits trotzdem bis auf weiteres darauf verzichtet, die Voll­version kostenlos anzu­bieten. Die Gratis-App wurde abge­speckt.

"Daran wird sich nichts ändern", sagte DWD-Spre­cher Kirsche. Kostenlos gibt es damit auch in Zukunft nur noch eine Basis­version, die ausschließ­lich über Unwet­terwar­nungen infor­miert. Die kosten­pflich­tige Voll­version enthält alle zusätz­lichen Ange­bote, zum Beispiel Radar­bilder mit Blitzen, UV-Warnungen und Unwet­tervi­deos.

Wir berich­teten bereits Mitte Dezember vergan­genen Jahres von dem Fall. Weitere Details zu dem Streit lesen Sie in der entspre­chenden News.

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