TK-Recht: EU ermahnt 20 Staaten wegen verspäteter Umsetzung
EU-Kommissarin Neelie Kroes
Foto: EU
Die EU-Kommission hat insgesamt 20 Mitgliedsstaaten ermahnt, weil diese bislang die
neuen EU-Telekommunikationsvorschriften nicht umgesetzt haben. Die von der EU festgesetzte Frist zur Umsetzung
durch die EU-Staaten war am 25. Mai dieses Jahres ausgelaufen (teltarif.de berichtete).
Um die neue EU-Telekommunikationsvorschriften umzusetzen, müssen die EU-Mitgliedsstaaten diese in nationales Recht überführen. In Deutschland soll dies durch die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) geschehen, über die im Bundestag derzeit beraten wird. Die EU-Kommission hat nun zunächst ein sogenanntes "Auskunftsersuchen" an die betroffenen Länder verschickt, damit diese der EU darlegen, wie und wann sie die neuen EU-Vorschriften in nationales Recht umsetzen.
Auch Deutschland befindet sich unter den "Ermahnten"
EU-Kommissarin Neelie Kroes
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Betroffen vom Rüffel durch die EU, deren Ziel "die zügige und einheitliche Umsetzung" der neuen
Telekommunikationsvorschriften ist, sind die Staaten Belgien, Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien,
Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische
Republik, Ungarn und Zypern. Insgesamt haben der EU zufolge erst sieben Staaten die neuen TK-Vorschriften bereits umgesetzt.
Dabei handelt es sich um Dänemark, Estland, Finnland, Irland, Malta, Schweden und Großbritannien.
Kroes droht Bummlern mit Maßnahmen
EU-Kommissarin Neelie Kroes hatte bereits Ende Mai mit Maßnahmen gedroht, wenn einzelne Staaten die Umsetzung der bereits 2009 beschlossenen EU-Richtlinie verzögern sollten. Kroes damals: "Werden diese Rechte in der Praxis nicht gewährt, werde ich alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um gegenüber den Mitgliedstaaten und den Telekommunikationsbetreibern dem abzuhelfen." Wie Sie von den neuen Vorschriften profitieren können, haben wir Ihnen seinerzeit in einer teltarif-Meldung zusammengefasst.
Letztes Mittel: Klage vor dem EuGH
Die von der EU zunächst "ermahnten" 20 Mitgliedsstaaten haben nun zwei Monate Zeit, um der EU-Kommission zu antworten. Sollte diese Antwort ausbleiben oder die Brüsseler Behörde nicht zufriedenstellen, kann sie eine förmliche Aufforderung zur Umsetzung des EU-Rechts erlassen. Fruchtet auch diese Maßnahme nicht, bliebe als letztes Mittel eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg.