Like-Button: "Keiner weiß, was Facebook mit den Daten macht"
Landgericht Düsseldorf gibt Verbraucherzentrale recht: Die Integration des Like-Buttons von Facebook auf Anbieterseiten verletzt Datenschutzvorschriften.
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In einer Klage wegen des "Gefällt mir"-Buttons von
Facebook hat das Landgericht Düsseldorf der Verbraucherzentrale NRW
weitgehend rechtgegeben. Diese hatte gegen den Bekleidungshändler
Peek & Cloppenburg Klage eingereicht, weil über das Plugin Daten über
das Surfverhalten des Kundens schon beim einfachen Aufrufen einer
Landgericht Düsseldorf gibt Verbraucherzentrale recht: Die Integration des Like-Buttons von Facebook auf Anbieterseiten verletzt Datenschutzvorschriften.
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Seite an Facebook weitergeleitet werden. Unternehmen müssten den
Seitenbesucher über die Weitergabe von Daten aufklären, erklärte das
das Gericht heute und unterstützte damit die Ansicht der
Verbraucherschützer. Die Integration des Like-Buttons verletze
Datenschutzvorschriften, weil dadurch unter anderem die IP-Adresse
des Nutzers ohne ausdrückliche Zustimmung an Facebook weitergeleitet
werde, hieß es in der Begründung des Urteils.
"Keiner weiß, was Facebook mit den Daten macht", sagte Rechtsanwältin Sabine Petri von der Verbraucherzentrale. Sie sei zufrieden mit dem Urteil. Unternehmen könnten sich nicht einfach aus der Verantwortung ziehen, indem sie auf Facebook verweisen.
Bei Peek & Cloppenburg ging es um die Website Fashion ID (Az. 12O 151/15). Mittlerweile muss der Nutzer dort Social-Media-Dienste explizit aktivieren und stimmt damit zu, "dass Daten an die Betreiber der sozialen Netzwerke übertragen werden". Insgesamt hatte die Verbraucherzentrale NRW sechs Unternehmen wegen des Like-Buttons abgemahnt.