Zurückgerudert

Nach Stiftung-Warentest-Kritik: Freenet ändert AGB für Mail-Dienst

Freenet nimmt sich die Kritik der Stiftung Warentest an den AGB für den kostenlosen E-Mail-Dienst zu Herzen und ändert die AGB. Welche neuen Rechte die Nutzer nun auch bei Gratis-Diensten haben, haben wir hier zusammengefasst.
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Nach Stiftung-Warentest-Kritik: Freenet ändert AGB für Mail-Dienst Nach Stiftung-Warentest-Kritik: Freenet ändert AGB für Mail-Dienst
Bild: Freenet / Screenshot: teltarif.de
Bei einem umstrittenen Test von E-Mail-Anbietern hatte Freenet den letzten Platz belegt, die Tester hatten "sehr deutliche Mängel bei den AGB festgestellt. Daraufhin hatte Freenet erwogen rechtliche Schritte gegen die Stiftung Warentest zu prüfen.

Heute teilte Freenet nun gegenüber teltarif.de mit: "Wir halten unsere AGB weiterhin für rechtlich unbedenklich, haben jedoch aufgrund der Reaktionen gemerkt, dass unsere Kunden ein höheres Bedürfnis an Klarheit haben. Diesem Wunsch kommen wir gerne entgegen und haben unsere AGB nun ergänzt. [...] Die Bewertung unserer AGB mit 'sehr deutlichen' Mängeln als auch die finale Abwertung um eine Note in dem Artikel der Stiftung Warentest ist aber nach wie vor in unseren Augen nicht berechtigt."

Das ist der Wortlaut der neuen AGB

Nach Stiftung-Warentest-Kritik: Freenet ändert AGB für Mail-Dienst Nach Stiftung-Warentest-Kritik: Freenet ändert AGB für Mail-Dienst
Bild: Freenet / Screenshot: teltarif.de
In den neuen AGB des Unternehmens heißt es nun:

6. Kündigung

6.1 Verträge über kostenpflichtige Produkte können mit einer Frist von 14 Tagen vor Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit von beiden Parteien gekündigt werden, es sei denn die Parteien haben Abweichendes (z.B. gemäß Produktübersicht) vereinbart. Erfolgt bei einer kostenpflichtigen Leistung eine Kündigung nicht, verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um die vereinbarte Mindestlaufzeit.

6.2 Soweit Freenet Produkte unentgeltlich zur Verfügung stellt, können diese durch Freenet jederzeit eingestellt werden. Freenet wird den Nutzer im Falle der Einstellung von kostenfreien E-Mail-Produkten mindestens 14 Tage vorher informieren.

6.3 Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt unberührt.

6.4 Soweit nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart wurde, hat jede Kündigung schriftlich oder elektronisch zu erfolgen.

Neu ist also der Satz, dass Nutzer bei kostenfreien E-Mail-Produkten mindestens 14 Tage vorher informiert werden und der kritisierte Satz "Irgendwelche Ansprüche des Nutzers ergeben sich daraus nicht" wurde gestrichen. Auf die Frage, ob Freenet weiterhin rechtliche Schritte prüft, antwortete das Unternehmen: "Wir prüfen weiterhin unsere Möglichkeiten und werden uns da aufgrund der vorhandenen Berichterstattung nicht beeinflussen lassen."

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