Online bestellt, im Shop abgeholt: Welches Recht gilt?
Die Rechtslage bei Online-Bestellung mit Abholung im Laden
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Das Bestellen im Netz mit anschließender
Abholung im Laden erfreut sich wachsender Beliebtheit - nicht erst
seit der Corona-Pandemie samt der Lockdowns. Nicht nur große Ketten
mit vielen Filialen bieten diesen Service inzwischen an, sondern auch
immer mehr Einzelhändler - zumindest dort, wo es erlaubt ist.
Allerdings bleiben bei manchem Verbraucher Zweifel, welche Art Vertrag man da eigentlich geschlossen hat. Gilt das vom Online-Shopping her bekannte Widerrufsrecht - und wenn ja, im vollem Umfang?
Online bestellt ist online bestellt
Die Rechtslage bei Online-Bestellung mit Abholung im Laden
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Die Antwort lautet: ja, es gilt. Ist die Ware auf einer Internetseite
bestellt worden, gilt auch das bei Onlinekäufen übliche zweiwöchige
Widerrufsrecht, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Die weiteren Umstände des Vertragsschlusses, zum Beispiel die
Abholung im Laden oder die Bezahlart, spielten dafür keine Rolle.
Fällt die endgültige Kaufentscheidung allerdings erst bei der Abholung, besteht kein Widerrufsrecht. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Ware über die Internetseite ausdrücklich nur reserviert worden ist, führen die Verbraucherschützer aus.
Widerruf nicht vergessen
Möchte die Kundin oder der Kunde den Kauf widerrufen, muss sie oder er das gegenüber dem Händler am besten per E-Mail, Fax oder Brief erklären. Die bestellte Ware einfach nicht abzuholen oder zurückzusenden, gilt nicht als Widerruf, erläutern die Experten.
Hat jemand nach einem Kauf per Click & Collect, wie das Verfahren auch genannt wird, rechtmäßig von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht, muss er die Ware nicht zwingend zurücksenden, sondern kann sie nach Ansicht der Verbraucherzentrale auch im Geschäft abgeben.
Rücksendung per Paket kostet
Wer sich aber für die Rücksendung per Paketdienst entscheidet, sollte wissen, dass er als Kunde oder sie als Kundin grundsätzlich die Kosten für das Paket übernehmen muss, wenn der Händler die Kostenübernahme nicht von sich aus anbietet. Und der Händler muss die Rücksendekosten den Angaben zufolge dann tragen, wenn er vor dem Vertragsschluss nicht darüber informiert hat, dass Kundinnen und Kunden die Kosten einer eventuellen Rücksendung selbst zahlen müssen.
Nicht alle Shops im Internet sind seriös und achten die gesetzlich verbrieften Rechte der Kunden. Bei Fake-Shops droht Gefahr. Auf diese Kriterien sollten Sie daher beim Online-Einkauf achten.