Routerzwang

Alle zusammen: 17 Router­her­steller gegen Netz­abschluss­gerät

BNetzA-Workshop zu Netz­zu­gangs­schnitt­stelle bringt Ergebnisse
Von Hans-Georg Kluge

Routerhersteller sprechen sich gegen ein Netzabschlussgerät aus. Routerhersteller sprechen sich gegen ein Netzabschlussgerät aus.
Bild: Kirill M - Fotolia.com
Hersteller von Routern, Vertreter der Bundes­netz­agentur (BNetzA) und des Wirtschafts­ministeriums: Eine breite Koalition hat sich gefunden, den in Deutschland teilweise praktizierten Router­zwang zu beenden. In einer Stellung­nahme, die teltarif.de vorliegt, sprechen sich 17 Hersteller dagegen aus, Kunden auf ein Endgerät zu verpflichten. Dies schränke die Wahl­freiheit un­an­gemessen ein. Weiterhin möchten die Hersteller an der TAE-Dose festhalten - ein von der BNetzA ins Spiel gebrachtes, aber nicht näher spezi­fiziertes, Netz­ab­schluss­gerät lehnen die Hersteller ab.

Routerhersteller: Routerzwang behindert freien Wettbewerb

Routerhersteller sprechen sich gegen ein Netzabschlussgerät aus. Routerhersteller sprechen sich gegen ein Netzabschlussgerät aus.
Bild: Kirill M - Fotolia.com
Ende Juni fand ein Workshop zum Thema "Netz­zugangs­schnittstelle: Wozu gehört die Box?" in Mainz statt, auf dem sich Bundesnetzagentur, Bundes­wirtschafts­ministerium sowie Routerhersteller, vetreten durch Agfeo, Auerswald, AVM, D-Link, Draytek, Lancom, TAS und Viprinet austauschen konnten.

Für Verbraucher das wichtigste Ergebnis: Die Teilnehmer seien darüber einig geworden, dass der politische Wille vorhanden sei, den gegenwärtig von einigen Anbietern praktizierten Routerzwang künftig zu unterbinden. Für Kunden bedeutet das: Verbraucher sollen künftig in der Lage sein, ihren eigenen Router zu verwenden. Der angenehme Nebeneffekt für die Hersteller: Sie können auch weiterhin ihre Router direkt an die Kunden verkaufen und verlieren keine Absatzmöglichkeiten.

Frage: Wo endet das Netz des Herstellers?

Die entscheidende Frage ist, wo das Netz des Anbieters endet. Endet es zum Beispiel an der klassischen TAE-Dose, können Kunden ihre eigenen Geräte verwenden. Gehört der Router noch zum Netz, dann kann der Anbieter den Verbrauchern ein Gerät vorschreiben. Die Hersteller schlagen dagegen vor, bei den verschiedenen DSL-Varianten, die standardisierte Technologien sind, weiterhin die TAE-Dose als Zugang beizubehalten. Das All-IP-Angebot inklusive T-Entertain der Telekom sei dafür ein gutes Beispiel. Dieses Produkt setze auf die Spezifikation 1TR112 und erfordere kein proprietäres Zugangsgerät. Router anderer Hersteller sind deswegen leicht einzusetzen.

Netzabschlussgerät abgelehnt

Die Bundesnetzagentur hatte als Möglichkeit vorgeschlagen, ein Netzabschlussgerät zu verwenden - ohne dieses konkret zu spezifizieren. An dieses würde dann zum Beispiel ein eigener Router angeschlossen werden. Dies lehnen die Hersteller von Internet-Routern ab. Sie sehen in der zusätzlich nötigen Verkabelung weitere Fehlerquellen, die für alle Nutzer, ob Privatkunden oder Firmenkunden ein Problem darstellen.

Das Thema wird weiter auf der Tagesordnung bleiben: Die Bundesnetzagentur kündigte eine offizielle Anhörung zum Thema Routerzwang an.

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