Statement

Routerzwang: Der tatsächliche Stand zur Trans­parenz­verordnung

Die neue Trans­parenz­verordnung samt Abschaffung des Routerzwanges könnte im Herbst dieses Jahres offiziell werden. Allerdings weiß die Bundesnetzagentur noch nicht, ob der Entwurf von den zuständigen Instanzen durchgewunken wird. Wir haben mit der BNetzA zum Thema Routerzwang gesprochen.
Von Marleen Frontzeck-Hornke

Routerzwang ist auch bei der Deutschen Telekom ein Thema Routerzwang ist auch bei der Deutschen Telekom ein Thema
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Der Routerzwang bei einigen Anbietern sorgt bei zahlreichen Nutzern für Unmut. Insofern verwundert es nicht, dass dieses Thema immer wieder aufgegriffen wird - bleibt er oder bleibt er nicht? Derzeit berichtet eine Reihe an Medien darüber, dass die Bundesnetz­agentur (BNetzA) mit der Trans­parenz­regelung den Routerzwang wohl im Herbst dieses Jahres abschaffen will. So ist zumindest das derzeitige Ziel, denn noch ist nicht alles unter Dach und Fach. Wir haben mit einer Vertreterin der Bundesnetz­agentur zum Thema Routerzwang-Abschaffung gesprochen.

Diese hat sich eher zurückhaltend gegeben und uns gesagt, dass sich der Entwurf der Verordnung aktuell in der Prüfung befinde und noch mit den Bundes­ministerien näher besprochen werden müsse. Danach soll die Trans­parenz­verordung an den Bundestag geschickt werden. Von diesem braucht die Bundesnetz­agentur dann noch die Zustimmung. Wenn alles wie geplant läuft, könnte dann im Herbst die neue Verordnung samt der Abschaffung des Routerzwanges rechtswirksam werden. Das Ziel sei aber noch nicht erreicht, denn derzeit ist noch nicht entschieden, ob der Routerzwang künftig wegfallen wird oder nicht. Laut Bundesnetzagentur-Sprecherin stände das Thema noch unter Vorbehalt und man wisse auch noch nicht, ob der vorgesehene Termin überhaupt eingehalten werden könne. Es steht also immer noch in den Sternen, ob die Transparenz­verordnung tatsächlich wie vorgesehen umgesetzt wird.

Noch dürfen manche Kunden keinen eigenen Router verwenden

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Nach aktueller Rechtslage dürfen Service-Provider den Kunden ihren eigenen Router aufzwingen. Diese müssen dann das vom Anbieter vorgesehene Gerät benutzen und können keinen eigenen Wunsch-Router verwenden, zumindest nicht ohne Weiteres. Dem will die Bundesnetz­agentur mit der Transparenz­verordnung entgegen wirken und erreichen, dass die Kunden die Zugangsdaten und Passwörter des jeweiligen Service-Providers erhalten, damit diese in der Lage sind, einen eigenen Router zu verwenden.

Bereits im September des vergangenen Jahres hat die Bundesnetz­agentur die Hersteller, Netzbetreiber und andere Interessierte dazu aufgefordert, eine Stellungnahme zum Thema Routerzwang abzugeben. Darauf haben die Verbände und Hersteller Anfang November 2013 in einer Stellungnahme ihre Sicherheitsbedenken geäußert. Erst Ende November und auf Grund des massiven medialen Drucks hatte sich die große Koalition eingeschaltet und sprach sich gegen den Routerzwang aus. Dann im Februar dieses Jahres hat die Bundesnetzagentur den Entwurf zur Rechtsverordnung präsentiert. Knapp zwei Monate später wurde von der Bundesnetzagentur die offizielle Pressemitteilung der Stellungnahme zur Anhörung publiziert, seit dem ist in Sachen Routerzwang im Grunde auch nichts Neues passiert. Daher zeigte sich die Bundesnetzagentur gegenüber teltarif.de auch etwas verwundert über die derzeitige Berichterstattung.

In einem ausführlichen Hintergrundbericht haben wir schon erklärt, wie die Bundesnetzagentur dem Routerzwang mit der geplanten neuen Verordnung an den Kragen will. Was der Routerzwang für Kunden bedeutet und welche Vorteile im Kundenservice und der Einrichtung die Anbieter beim Routerzwang sehen, lesen Sie in unserem Ratgeber-Artikel. In diesem erhalten Sie auch eine Übersicht zu den Anbietern mit Routerzwang.

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