Bundesnetzagentur

Regulierer fordert Stellungnahmen zum Routerzwang ein

Wo hört das Netz auf und fangen Rechte & Pflichten des Kunden an?
Von Thorsten Neuhetzki

Routerzwang: Wie geht es weiter? Routerzwang: Wie geht es weiter?
Foto: dpa
In den vergangenen Jahren sind mehr und mehr Anbieter von DSL- und Kabel-Breitband-Diensten dazu übergegangen, ihren Kunden nicht nur Modems und Router optional anzubieten, sondern sie für den Kunden verpflichtend einzusetzen. Vor allem Anbieter, die die Telefonie über die Breitbandleitung realisieren - und das werden auf lange Sicht alle Anbieter machen - schicken ihren Kunden Router zu, aber keine Zugangsdaten. Der Breitband- und Telefonie-Zugang lässt sich nur noch mit diesen Geräten nutzen. Bei den Verbrauchern, aber auch unter den Herstellern von Routern und Modems ist indes eine Debatte darüber entbrannt, ob dieser Routerzwang gerechtfertigt ist. Sogar Noch-Wirtschaftsminister Rösler hatte sich eingeschaltet. Nun fordert die Bundesnetzagentur Stellungnahmen der Branche zu verschiedenen Modellen bei den so genannten Netzabschlussgeräten.

Insgesamt hat der Regulierer vier verschiedene Modelle vorgeschlagen, die mit einem umfangreichen Fragenkatalog von Herstellern, Netzbetreibern, Verbänden aber auch der Öffentlichkeit und somit den Verbrauchern beantwortet werden sollen. Die Modelle unterschieden sich dabei in zwei grundlegende Varianten: Die eine ist die über Jahre gelernte Variante, dass die TAE-Dose (oder analog die Kabelbuchse) der Abschluss der Leitung des Anbieters darstellt.

Netzabschluss: TAE-Dose oder Gerät?

Routerzwang: Wie geht es weiter? Routerzwang: Wie geht es weiter?
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Die zweite Variante ist in drei Untervarianten unterteilt und geht davon aus, dass der Netzanbieter ein Gerät stellen darf, dass für die Nutzung des Anschlusses vorausgesetzt wird. Hier stellt sich die Frage, wie umfangreich dieses Gerät mit seinen Funktionen sein darf. Im ersten Fall darf das installierte Gerät eine Art Modem sein, die lediglich den Zugang zum Netz des Anbieters darstellt. In Variante zwei darf das Gerät auch noch Splitter-Funktionen übernehmen, also beispielsweise das Fernsehsignal vom Internetsignal trennen oder Telefon-Daten herausfiltern. In der dritten Variante wäre es auch zulässig, komplette Router-Funktionen, WLAN und mehr zu implementieren.

Alle interessierten Parteien werden unter anderem danach gefragt, wie sie die Anwendbarkeit auf Kabel-, Glasfaser- und Mobilfunkzugänge einschätzen, welche Vor- und Nachteile hier zu sehen sind. Außerdem stellt sich die Frage, welche wirtschaftlichen und wettbewerblichen Folgen die Varianten haben. Zudem will die Bundesnetzagentur viele weitere Detailfragen klären - unter anderem geht es hier auch gleich um die Frage der Netzneutralität. So soll offenbar verhindert werden, dass vorkonfigurierte Boxen bestimmte Diensteanbieter blockieren oder Managed Services Einfluss auf die Internetnutzung haben. Alle Unterlagen zur Stellungnahme hat die Bundesnetzagentur zum Download [Link entfernt] bereitgestellt.

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