Routerzwang: Hersteller und Verbände haben Sicherheitsbedenken
Auch andere Organisationen sind gegen Routerzwang
Auch die Organisation Free Software Foundation Europe (FSFE) hatte sich vor einiger Zeit negativ zu dem Einsatz von vorgeschriebenen Routern durch die Telekommunikationsprovider geäußert. Die Organisation sieht vor allem die Sicherheit als stark gefährdet an. So können zum Beispiel durch fehlerhafte oder unsichere Router Botnetze aufgebaut oder persönliche Daten von Dritten abgehört und zweckentfremdet werden.
Auch der Berliner Netzwerkausrüster AVM äußerte sich bereits kritisch zu dem Routerzwang. Allerdings liegt der Fokus der Kritik eher auf den "vorgeschlagenen Netzabschlussgeräten als Alternative zur TAE-Dose". Durch diese Vorschrift stellt der Provider "die Einstufung der TAE als einheitlicher Netzabschlusspunkt" in Frage, heißt es von AVM.
Auch der Chaos Computer Club wandte sich bereits in seiner Stellungnahme an die Bundesnetzagentur.
Ebenso wie andere Stellungnahmen, stützt sich die des Bundesverbandes IT-Mittelstand e. V. (BITMi) auf den Lösungsvorschlag "Modell A". "Wir müssen sicherstellen, dass jeder Nutzer sein Endgerät frei auswählen kann und dass Provider gesetzlich verpflichtet sind, ihren Kunden auf Anfrage die DSL-Zugangsdaten zu übermitteln", sagte BITMi-Präsident Dr. Oliver Grün. Durch den BITMi werden in der Anhörung auch mittelständischen IT-Unternehmen in Deutschland repräsentiert.
Bisheriger Verlauf des Themas
Die Proteste häuften sich, weil viele Provider ihren Kunden vorschreiben, welchen Router sie verwenden müssen. Der Zwang wurde dadurch unterstützt, dass auch keine Zugangsinformationen mehr vom Anbieter herausgegeben wurden, mit denen ein Nutzer seinen eigenen Router für den Internetanschluss einsetzen konnte. Auch die Bundesnetzagentur äußerte sich zu diesem Vorgehen bislang nicht negativ. Noch in der ersten Jahreshälfte reagierte die Bundesnetzagentur auf Kundenbeschwerden über den Routerzwang kaum, da sie laut eigenen Aussagen auf Grund der aktuellen Gesetzeslage keine Handhabe hätte. Als Folge hiervon bildeten 19 ITK-Endgeräte-Herstellern einen Zusammenschluss, um gemeinsam gegen den Routerzwang vorzugehen. Ein erster Erfolg dieser Allianz war das Zugeständnis der BNetzA im Juni 2013, eine öffentliche Anhörung durchzuführen. Die Bundesnetzagentur stellte dazu in einem Fragenkatalog zum Netzabschlusspunkt neben der TAE-Dose drei bislang nicht gebräuchliche "Leitungsabschlussgeräte" vor. Bislang gilt die TAE-Dose als Netzabschlusspunkt und erlaubt den DSL-Nutzern mit ihren Endgeräten den uneingeschränkten physischen Zugang zum Übertragungsmedium DSL und zu den darüber erbrachten Diensten.
Die Frist für die Einreichung von Stellungnahmen endet heute. Die hohe Resonanz renommierter Organisationen und Verbände zeigt, dass das Thema nicht nur für die Verbraucher wichtig ist.