Monopolisiert

Editorial: Fällt Samsung-Tablet einem Patent zum Opfer?

Android und Windows sollten gleichzeitig laufen können
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Dank integrierter Tastatur lässt sich das Samsung Ativ Q auch als Laptop-Ersatz nutzen Dank integrierter Tastatur lässt sich das Samsung Ativ Q auch als Laptop-Ersatz nutzen
Foto: teltarif
Es sollte das Beste aus zwei Welten - Windows 8 und Android - auf einem Gerät vereinen: Das vor zwei Monaten in London vorgestellte Ativ Book Q von Samsung. In einem ersten Hands On überzeugte das Ativ Book Q mit Stabilität und einem großen, extrem scharfen und hochauflösenden (13,3 Zoll mit 3200 mal 1800 Pixel!) Bildschirm. Nur das Gewicht des Convertibles, der Laptop/Ultrabook und Tablet sein kann, fiel unangenehm auf.

Samsung ATIV Q

Doch nun ist es plötzlich ruhig geworden um das Spitzengerät. Samsung hat zahlreiche Hinweise auf das Ativ Q von seiner Website entfernt. Auf samsung.com/global/ativ/ [Link entfernt] taucht der Name beispielsweise noch im Titel auf, aber nicht mehr im Inhalt der Seite. Im Webangebot Samsungs für Großbritannien leitet die URL vom ATIV Book Q weiter auf das mit gleich großem Display ausgestattete ATIV Book 9 Lite.

Dank integrierter Tastatur lässt sich das Samsung Ativ Q auch als Laptop-Ersatz nutzen Dank integrierter Tastatur lässt sich das Samsung Ativ Q auch als Laptop-Ersatz nutzen
Foto: teltarif
Eine offizielle PM zu dem Rückzieher gibt es nicht. Es wird aber von zahlreichen Medien spekuliert, dass Patentprobleme, insbesondere bezüglich der Dual-Boot-Fähigkeit, mit der Android und Windows 8 gleichzeitig ausgeführt werden kann, zu dem Rückzieher führten. Samsung habe noch versucht, das Patent zu umgehen, aber keine Möglichkeit dazu gefunden.

Natürlich sind auch andere Gründe für den Rückzug denkbar. Vielleicht gibt es Lieferengpässe mit dem hochauflösenden Display oder dem dafür benötigten Graphikchip. Oder ein Markttest hat ergeben, dass die Erfolgsaussichten des nicht nur leistungsmäßig, sondern sicherlich auch preislich in der Oberklasse angesiedelten Geräts eher klein sind. Doch wären Lieferschwierigkeiten kein Argument für einen Total-Stopp, sondern eher für eine Verschiebung. Und auch schlechte Marktforschungsergebnisse müssen nicht unbedingt zur Folge haben, dass man das fertig entwickelte Gerät ganz aufgibt und damit die Entwicklungskosten sicher verliert und die durch die Vorankündigung bereits gewonnenen Interessenten enttäuscht. Alternativ könnte man auch eine kleine Stückzahl produzieren, um die Versprechen zu erfüllen, aber auf weitere, teure Marketing-Maßnahmen verzichten. Im Falle einer Patentverletzung ist hingegen das Abrupt-Aus unvermeidbar.

Je mehr Features, desto mehr Patente sind im Weg

Im weltweiten Patent-Monopoly gilt: Je mehr Fähigkeiten ein Gerät aufweist, desto höher steigt die Gefahr, dass es mit einer davon ein Patent verletzt, dessen Inhaber die Erteilung einer Lizenz zu angemessenen Kosten verweigert. Entsprechend landen flexible High-End-Geräte öfter in der Patentfalle als auf eine einzelne Funktion optimierte Standardgeräte. Dabei sind Multi-Funktions-Geräte durchaus im Interesse der Verbraucher. Wozu ein Windows- und ein Android-Tablet anschaffen, wenn die für Windows benötigte Intel-CPU leistungsfähig genug für beide ist?

Insbesondere Smartphones sind gerade deswegen so beliebt, weil sie kleine Alleskönner sind: Handy, MP3- und Video-Player, Web-Client, Kamera, portable Spielekonsole und vieles mehr. Nicht eine einzelne Funktion macht den Reiz, sondern die Kombination der vielen Möglichkeiten. In der Folge kann aber der einzelne Patentinhaber nur kleine Tantieme fordern, denn sonst wird das Ganze unbezahlbar, und am Ende verlieren alle, auch der Patentinhaber. Schade, dass sich diese Erkenntnis noch nicht herumgesprochen hat.

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