Hass-Kampagnen

Bundesjustizamt: 5,1 Millionen Euro Bußgeld für Telegram

Über Tele­gram werden immer wieder rechts­wid­rige Hass-Kampa­gnen gestartet und sogar Straf­taten ange­droht. Weil die Betreiber zu wenig gegen diese Miss­stände unter­nehmen und für deut­sche Behörden quasi nicht erreichbar sind, wurde nun ein hohes Bußgeld verhängt.
Von dpa /

Bußgeld für Telegram-Messenger Bußgeld für Telegram-Messenger
Bild: picture alliance/Sergei Konkov/TASS/dpa
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat Bußgelder in Millio­nen­höhe gegen den Messen­ger­dienst Tele­gram wegen Verstößen gegen das deut­sche Netz­werk­durch­set­zungs­gesetz (NetzDG) erlassen. Die beiden Bescheide gegen das Unter­nehmen Tele­gram FZ-LLC summieren sich auf 5,125 Millionen Euro, teilte das Bundesamt heute in Bonn mit.

Das NetzDG regelt den Umgang mit Nutzer-Beschwerden über Hass­kri­mina­lität und andere straf­bare Inhalte im Netz. Zum einen schreibt das Gesetz vor, ein Beschwer­dema­nage­ment einzu­richten, mit dem Nutze­rinnen und Nutzer geset­zes­wid­rige Inhalte melden können. Außerdem verpflichtet das NetzDG die Betreiber, einen Zustel­lungs­bevoll­mäch­tigten und Empfangs­berech­tigten zu benennen.

Pflicht zur Vorhal­tung geset­zes­kon­former Melde­wege miss­achtet

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Das Bundesamt wirft Tele­gram vor, in den Jahren 2020 und 2021 gegen die Pflicht zur Vorhal­tung geset­zes­kon­former Melde­wege verstoßen zu haben. Außerdem habe Tele­gram keinen Zustel­lungs­bevoll­mäch­tigten mit einer ladungs­fähigen Anschrift in Deutsch­land benannt, damit deut­sche Gerichte und Behörden den Anbie­tern Schrift­stücke mit rechts­ver­bind­licher Wirkung im Inland zustellen können.

Die Behörde ahndete den Verstoß gegen die Pflicht zur Bereit­hal­tung der Melde­wege mit einem Bußgeld in Höhe von 4,25 Millionen Euro. 875.000 Euro Bußgeld wurden wegen der Nicht­benen­nung des Zustel­lungs­bevoll­mäch­tigten fällig.

Das Bundesamt erklärte weiter, man habe seit April 2021 mehr­fach versucht, Anhö­rungs­schreiben am Firmen­sitz von Tele­gram in Dubai zuzu­stellen. "Trotz Unter­stüt­zung durch die zustän­digen Behörden in den Verei­nigten Arabi­schen Emiraten im Wege der inter­natio­nalen Rechts­hilfe ist das nicht gelungen." Im März 2022 habe das Amt deshalb die öffent­liche Zustel­lung beider Anhö­rungs­schreiben im Bundes­anzeiger vorge­nommen.

Tele­gram kann Einspruch einlegen

Auf diese Veröf­fent­lichung hin meldete sich eine deut­sche Anwalts­kanzlei beim Bundesamt im Namen von Tele­gram und nahm zu den Anhö­rungs­schreiben Stel­lung. Durch die Stel­lung­nahme hätten die Vorwürfe nicht entkräftet werden können, erklärte das BfJ. Deshalb habe man beide Bußgeld­bescheide erlassen und Tele­gram am 10. Oktober 2022 zuge­stellt. Die Bußgeld­bescheide seien noch nicht rechts­kräftig, da Tele­gram Einspruch einlegen kann.

Bundes­jus­tiz­minister Marco Busch­mann sagte: "Die Anbieter von Messen­ger­diensten und sozialen Netz­werken tragen eine beson­dere Verant­wor­tung, gegen Hetze und Gewalt­auf­rufe auf den Platt­formen vorzu­gehen." Dazu gehöre die Pflicht, Systeme zu schaffen, damit Nutzer straf­bare Inhalte melden könnten. Außerdem müssten sie in Deutsch­land für einen Zustel­lungs­bevoll­mäch­tigten sorgen. "Diesen gesetz­lichen Vorgaben und dieser Verant­wor­tung kann man sich nicht durch den Versuch der Nicht­erreich­bar­keit entziehen", betonte der FDP-Poli­tiker.

Das Bundes­innen­minis­terium bestä­tigt inzwi­schen übri­gens offi­ziell: Tele­gram hat Daten an deut­sche Sicher­heits­behörden weiter­gegeben.

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