Streitfrage

VDSL Vectoring: Telekom beantragt Regulierungsverfügung

Ex-Monopolist geht auf viele Forderungen der Wettbewerber ein
Von Thorsten Neuhetzki

Telekom beantragt VDSL-Vectoring-Verfügung Telekom beantragt VDSL-Vectoring-Verfügung
Foto: dpa
Die Deutsche Telekom hat heute ihren ange­kündigten Antrag auf eine Regulierungs­verfügung für VDSL Vectoring gestellt. Wie das Unter­nehmen heute bekannt gab, hat dieser den Zweck, Vectoring möglichst bald einsetzen zu können und gleicher­maßen Rechts­sicherheit für alle Markt­teilnehmer zu erreichen. Das Unternehmen ist nach ersten Erkenntnissen erstaunlich stark auf die Forderungen der Wett­bewerber eingegangen, die in den vergangenen Wochen stark gegen die Pläne der Telekom gewettert.

Vectoring ist eine technische Methode, um VDSL-Leitungen unter bestimmten Voraussetzungen schneller zu machen. So lassen sich 100 MBit/s im Downstream nicht nur in direkter Umgebung des Kabelverzweigers (Kvz) erreichen, sondern über weitere Strecken. Auch im weiteren Verlauf der Kupferleitung zum Kunden sind höhere Bandbreiten möglich als heute. Allerdings lässt sich Vectoring nur dann einsetzen, wenn kein anderer Mittbewerber VDSL am gleichen Kabelverzweiger anbietet, da sich die elektromagnetischen Störungen nur dann herausfiltern lassen, wenn keine fremden VDSL-Signale auf der Leitung sind. Die Telekom forderte daher zunächst, dass sie das einzige Unternehmen sein dürfe, das künftig am Kabelverzweiger VDSL und VDSL Vectoring einsetzen dürfe. Im wesentlichen drehte sich der Streit zwischen der Telekom und den Wettbewerbern um diese befürchtete Remonopolisierung.

Bestandsschutz und weitere Ausbaumöglichkeit für die Wettbewerber

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Nach eigenen Angaben will die Telekom von diesen Anfangs geäußerten Positionen abrücken. Der Antrag der Telekom sehe vor, dass die Wettbewerber nicht nur einen Bestandsschutz bekommen, sondern künftig auch weiter eigene Erschließungen vornehmen können. An den Kabelverzweigern, die die Wettbewerber bereits mit Glasfaser angebunden haben, sollen diese selbst Vectoring einsetzen können. Auch die Erschließung neuer Gebiete durch die Wettbewerber sei grundsätzlich möglich. Voraussetzung sei, dass sie der Telekom und möglicherweise auch anderen Unternehmen die Nutzung der neuen Anschlüsse ermöglichen. Gleiches fordern die Wettbewerber von der Telekom, die auch angekündigt hat, als Vorleistungsprodukt einen Bitstream-Anschluss für Vectoring zur Verfügung zu stellen. Die Telekom strebt ferner an, den Ausbau von Glasfaser und Vectoring auch im Rahmen von Kooperationen und gemeinsamen Finanzierungsmodellen ("Kontingent-Modell") voranzutreiben.

Darüber hinaus bleibt die so genannte Kvz-TAL (Teilnehmeranschlussleitung, die bis zum Kabelverzweiger reicht) nach Angaben der Telekom "grundsätzlich erhalten". Sie wird benötigt, wenn der Wettbewerber sein Netz bis zum Kabelverzweiger gebaut hat und nur ab diesem auf die Kupferdoppelader der Telekom zurückgreift.

Nach Auskunft der Bundesnetzagentur muss nach Eingang des Antrags nicht binnen einer bestimmten Frist entschieden werden. "Wir werden im Rahmen eines transparenten und ergebnisoffenen Beschlusskammerverfahrens allen interessierten Marktakteuren Gelegenheit geben, ihre jeweiligen Positionen ausführlich darzulegen und anschließend eine Entscheidung treffen", erklärte Jochen Homann, der Präsident der Bundesnetzagentur. Stellungnahmen zum Antrag können bis zum 21. Januar 2013 abgegeben werden. Im Anschluss wird am 24. Januar 2013 eine öffentliche mündliche Verhandlung stattfinden. "Obwohl das Verfahren keiner Frist unterliegt, wollen wir zügig eine Einscheidung treffen. Dabei haben es die Marktakteure auch im Verfahren weiterhin selbst in der Hand, gemeinsam konstruktiv nach einvernehmlichen Lösungen zu suchen, um so möglichst viele Streitthemen aus dem Weg zu räumen und damit die Regulierungsentscheidung auf das unabdingbar notwendige Maß zu beschränken", betonte Homann.

Erste Reaktionen der Wettbewerber zu dem Antrag haben wir in einer weiteren Meldung zusammengestellt.

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