Hintergrund

Vectoring-Vertrag: So plant die Telekom den Breitband-Ausbau

Im Entwurf für eine Investitionszusage zum flächendeckenden Ausbau der Hvt-Nahbereiche mit VDSL2-Vectoring bis 2018 erläutert die Telekom technisch detailliert, wie der Ausbau funktioniert und was sie plant. Wir erklären die Details.
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Arbeiten an einem Kvz der Telekom Arbeiten an einem Kvz der Telekom
Bild: dpa
Der Entwurf für eine Investitionszusage zum Vectoring-Ausbau durch die Telekom wird nicht nur von den Wettbewerbern kritisch gesehen, auch die Wirtschaft befürchtet eine Rückkehr des Telekom-Monopols.

Um die Pläne der Telekom richtig einschätzen und beurteilen zu können, lohnt ein genauer Blick auf den Vertrag und die von der Telekom gemachten technischen Details. In einigen Punkten macht die Telekom klare Ansagen, was sie technisch plant und welche Ausnahmen von der Verpflichtung sie sich selbst zugesteht.

Definition: Was ist ein Nahbereichs-A0-Anschluss?

Arbeiten an einem Kvz der Telekom Arbeiten an einem Kvz der Telekom
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Grundsätzlich verpflichtet sich die Telekom dazu, alle Hvt-Nahbereiche bis 2018 mit VDSL2-Vectoring zu erschließen. Nicht erfasst von dieser Verpflichtung sind laut der Telekom Ausbauanschlüsse, die nicht mit Vectoring genutzt werden können, weil der Telekom die Nutzung von Frequenzen oberhalb von 2,2 MHz nicht erlaubt ist.

Zu Beginn des Vertragsentwurfs nimmt die Telekom erst einmal eine Begriffsbestimmung vor. Als Nahbereichs-A0-Anschlüsse bezeichnet die Telekom Teilnehmeranschlüsse, die aus durchgängigen Kupferdoppeladern vom Hvt bis zur TAE-Dose des Kunden bestehen und nicht über einen Kvz geführt werden. Die Kabeldämpfung zwischen Hvt und TAE-Dose überschreitet dabei nicht den Dämpfungswert von 48 dB @ 4 MHz.

Als Nahbereichs-Kvz betitelt die Telekom alle Kvz, die über ein maximal 550 Meter langes Hauptkabel aus Kupferdoppeladern mit dem Hvt verbunden sind.

Diese Arbeiten führt die Telekom aus

Im Folgenden beschreibt die Telekom, zu welchen baulichen Maßnahmen sie sich verpflichtet. Als "Herstellung der Linientechnik" beschreibt die Telekom die Glasfaseranschaltung zwischen Multifunktionsgehäuse (MFG) und Broadband Network Gateway (BNG). Außerdem muss die Telekom - falls noch nicht vorhanden - Multifunktionsgehäuse errichten und diese mit Strom versorgen. Für die Durchführung dieser Bauarbeiten muss sich die Telekom vorab eventuell Genehmigungen einholen, um die Standorte der MFGs bebauen und die Straße aufgraben zu dürfen. Am BNG wird der Datenverkehr der Endkunden-Verbindungen in das Backbone-Netzwerk eingespeist.

Dann muss die VDSL2-Vectoring-Systemtechnik eingebaut werden. Diese besteht aus den Multi-Service-Access-Nodes (MSAN) und den Linecards. Den MSAN kann man vereinfacht als Leitungsabschluss bezeichnen, also als den Punkt, wo der Übergang der Teilnehmeranschlussleitung zum IP-Netz des Netzbetreibers stattfindet. Auf den Linecards werden die Ports für die Leitungen, die zu den Teilnehmeranschlüssen gehen, zusammengefasst.

Die Aufnahme des Nahbereichs-Kvz im MFG bezeichnet man in der Fachsprache als Überbau. Kvz und MFG werden beispielsweise per Kupferdoppelader miteinander verbunden. Zwischen MSAN und BNG wird selbstverständlich eine Glasfaser verlegt. Schließlich wird der Standort mit dem Netz der Telekom verbunden, wobei diverse Einmessungen notwendig sind und geprüft wird, ob das Netzmanagementsystem der Telekom auf den Standort zugreifen kann.

Die Telekom verspricht, eine "Netzbereinigung" vorzunehmen, falls eine Störung von Teilnehmeranschlüssen am Nahbereichs-Kvz vorliegen sollte. Damit soll sichergestellt werden, dass Störungen nicht den Ausbau des Nahbereichs-A0-Anschlusses mit VDSL2-Vectoring behindern. Beim Ausbau spricht die Telekom übrigens von einer "nachfragegerechten Aufrüstung": Die betreffenden Teilnehmeranschlüsse müssen alle eine VDSL2-Schaltung erhalten können, sie müssen aber nicht tatsächlich zur vertraglich vereinbarten Frist im Jahr 2018 geschaltet sein. Erst wenn der Kunde den Anschluss bestellt, muss die Telekom ihn in einer angemessenen Frist schalten können.

Diese Ausnahmen genehmigt sich die Telekom

Abweichend von der oben beschriebenen Ausbauverpflichtung behält sich die Telekom vor, Nahbereichs-A0-Anschlüsse in einer anderen als der beschriebenen Variante mit VDSL2-Vectoring auszubauen. Außerdem gesteht sich die Telekom das Recht zu, die Anschlüsse nicht mit VDSL2-Vectoring, sondern einer alternativen Technik auszubauen, die höhere Bandbreiten ermöglicht.

Im Übrigen kann die Telekom nach ihren eigenen Vorstellungen auf den Ausbau eines Nahbereichs-Kvz verzichten, wenn 90 Prozent der Anschlüsse zwischen diesem Kvz und den Endkunden mit FTTH oder einer anderen Breitbandtechnologie erschlossen sind, die 50 MBit/s und mehr bietet. Außerdem möchte die Telekom gegebenenfalls statt der Verlegung eigener Glasfasern diese von einem anderen Netzbetreiber anmieten, falls vorhanden. Über alle Versorgungsarten, die von dem oben beschriebenen Plan abweichen, wird die Telekom die Bundesnetzagentur informieren.

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