Vorstoß

Internetanbieter sollen Angebot transparenter gestalten

Aktuell ist eine Transparenzverordnung für den Telekommunikations­bereich geplant, die für mehr Klarheit beim Abschluss von Telefon- und Internetverträgen sorgen soll.
Von Daniel Rottinger

Anbieter soll mehrmonatige Umsetzungsfrist eingeräumt werden Anbieter soll mehrmonatige Umsetzungsfrist eingeräumt werden
Bild: Vodafone
Nutzer sollen künftig beim Abschluss von Telefon- und Internetverträgen mehr Informationen an die Hand bekommen. Dies sieht die Transparenzverordnung der Bundesnetzagentur vor, die heute durch das Bundeskabinett beschlossen wurde. Bis zur Umsetzung dürfte es allerdings noch ein wenig dauern.

Anbieter soll mehrmonatige Umsetzungsfrist eingeräumt werden Anbieter soll mehrmonatige Umsetzungsfrist eingeräumt werden
Bild: Vodafone
Künftig sollen sich Nutzer beim Abschluss eines Vertrags in einem übersichtlichen Informationsblatt über die wesentlichen Vertragsinhalte informieren können. Darin sollen Anwender etwa die Informationen finden, wann eine automatische Vertragsverlängerung wirksam wird, wie hoch die monatlichen Kosten ausfallen und welche Datenübertragungsraten verfügbar sind. Damit alle Anbieter die Informationen auf gleiche Weiße aufbereiten, ist etwa denkbar, dass die BNetzA ein Muster-Produkt­informationsblatt vorgibt. Durch diese Änderung würde sich die unterschiedliche Darstellungsweise bei den Tarifinfoblättern der Anbieter auflösen, wie sie derzeit vorherrscht.

Regelmäßige Updates zum Vertrag auf der Rechnung und Speedtest

Weiterhin sollen Kunden künftig auf der monatlichen Rechnung zentrale Vertragsinformationen vorfinden. Dazu würde etwa das "aktuell gültige Ende der Vertragslaufzeit und die Kündigungsfristen" zählen. Laut dem BNetzA-Präsident Jochen Homann soll diese Änderung zu einem stärkeren Wettbewerb und zu einer verbesserten Transparenz bei Telekommunikationsverträgen führen.

Über das Speedtest-Tool auf der Webseite www.breitbandmessung.de sollen Verbraucher testen, wie schnell ihr Internetanschluss tatsächlich ist und so Abweichungen zur vertraglich vereinbarten Geschwindigkeit ermitteln können. Die Messergebnisse sollen sich abspeichern lassen, so dass sich auch problemlos mehrere Messungen durchführen lassen. Die Ergebnisse könnten dann dem Anbieter mitgeteilt werden. Die Anbieter müssten ihrerseits die Verbraucher auf das Mess­angebot der Bundesnetzagentur hinweisen.

Weitere Etappen: Bundestagsbeschluss und Umsetzungsfrist

Bevor die geplanten Änderungen allerdings wirksam werden, muss die Transparenzverordnung zunächst von dem Bundestag beschlossen werden. Laut Auskunft des Bundeswirtschaftsministeriums soll die Verordnung möglichst schnell zur Abstimmung beim Bundestag eingereicht werden. Anschließend soll den Anbietern zudem eine Umsetzungsfrist eingeräumt werden, bis die neue Regulierung tatsächlich den Endverbraucher erreicht. Aus dem Referentenentwurf geht hervor, dass eine Umsetzungsfrist von mindestens sechs Monaten angedacht ist.

Wir haben bei der Pressestelle um eine Konkretisierung des Zeitplans gebeten, diese hat in der Zwischenzeit geantwortet: "Die Umsetzungsfrist für die Unternehmen beträgt grundsätzlich sechs Monate nach Verkündung der Verordnung. Für die Umsetzung der Informationspflichten zu Vertragslaufzeit und verbrauchten Datenvolumen sieht die Verordnung darüber hinaus eine Übergangsfrist von weiteren sechs Monaten vor. In dieser Zeit ist es den Unternehmen gestattet, die Informationen für ihre Kunden ausschließlich im Online-Kundencenter und nicht auf der Rechnung zur Verfügung zu stellen". (Update vom 16. Juni)

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