Fahrdienst Uber in Deutschland verboten - Widerstand gegen Taxi-Lobby
Fahrdienst Uber in Deutschland verboten
Bild: Uber
Der umstrittene Fahrdienst Uber will gegen das in Frankfurt verhängte bundesweite Verbot ankämpfen. "Wir werden die
Entscheidung angreifen und unsere Rechte mit Nachdruck und aufs
Äußerste verteidigen", teilte Uber heute auf Anfrage mit. Der
Service war heute zunächst weiterhin in Deutschland verfügbar.
Das Landgericht Frankfurt/Main hatte in einem Eilverfahren eine entsprechende einstweilige Verfügung erlassen. Ohne eine offizielle Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz dürfe das Unternehmen keine Fahrgäste mehr über seine App Uber und den Dienst UberPop befördern, ordnete das Gericht an. Bei Zuwiderhandlung drohen ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro pro Verstoß oder ersatzweise Ordnungshaft für einen Uber-"Direktor" von bis zu sechs Monaten. Als Klägerin war die Taxi Deutschland Servicegesellschaft für Taxizentralen vor Gericht gezogen, die in Deutschland auch eine Smartphone-App anbietet.
Personenbeförderung in Deutschland nur mit Genehmigung
Fahrdienst Uber in Deutschland verboten
Bild: Uber
Das Gericht in Frankfurt wirft in dem Beschluss der Uber B.V. aus den
Niederlanden "unlauteres Wettbewerbsverhalten" vor und betont, dass
eine Personenbeförderung nur mit rechtlicher Genehmigung erfolgen
dürfe. Die einstweilige Verfügung sei auch durch die
Wiederholungsgefahr begründet. Nach einer Abmahnung habe das
Unternehmen bislang keine Unterlassungserklärung abgegeben, stellte
das Gericht fest. Gegen die Untersagungsverfügungen wollte Uber
Widerspruch einlegen und bis zu einer Entscheidung den Betrieb
weiterlaufen lassen.
"Wir sind der Auffassung, dass Wettbewerb für alle gut ist", erklärte Uber in einer ersten Stellungnahme. Fortschritt und Innovation dürften nicht ausgebremst werden. "Es gibt einen Grund, warum Deutschland zu Ubers am schnellsten wachsenden Märkten zählt - Deutschland, und in diesem Fall die Frankfurter, lieben Ubers erstklassige Dienstleistungen. Uber wird seine Tätigkeit in ganz Deutschland fortführen und wird weiterhin die Optionen 'UberPop' und 'UberBlack' über die Uber-App anbieten. Die Wahlmöglichkeiten der Bevölkerung einzuschränken, war noch nie eine gute Idee", erklärte Uber. Der Dienst stehe für Innovation und Wettbewerb. "Fortschritt lässt sich nicht ausbremsen." Die einstweilige Verfügung sei "zu Unrecht" erlassen worden. Uber will gegen den Beschluss Widerspruch einlegen und alle Rechtsmittel ausschöpfen. Nach eigenen Angaben ist Uber inzwischen weltweit in über 200 Städten aktiv.
Traditionelles Taxigewerbe fürchtet um seinen Markt
Das traditionelle Taxigewerbe sieht in den Diensten von Uber unlauteren Wettbewerb. Der Gesetzgeber lasse das Geschäftsmodell der Fahrgastbeförderung nur nach definierten Standards zu, sagte Dieter Schlenker, Vorsitzender der Genossenschaft Taxi Deutschland eG. "Kein Fahrgast kann Fahrer, Unternehmen und Fahrzeug durchchecken." Das Taxigewerbe kritisiert an dem neuen Dienst unter anderem, dass der Kunde bei einem Unfall nicht ausreichend geschützt sei, dass der Fahrer keine Gesundheitsprüfung absolvieren müsse und das Fahrzeug nicht überprüft werde.
Der deutsche Taxi- und Mietwagenverband BZP begrüßte die Entscheidung des Frankfurter Gerichts. "Beförderungsleistungen dürfen nicht ohne staatliche Genehmigung und von Fahrpersonal ohne Personenbeförderungsschein erbracht werden", erklärte Michael Müller, Präsident des BZP. "Das ist kein Selbstzweck, sondern dient der Qualität und dem Schutz des Kunden." Müller forderte für einen fairen Wettbewerb gleiche gesetzliche Rahmenbedingungen aller Marktteilnehmer.