Urteil: Handy in der Hand beim Autofahren - keine Strafe
Urteil: Handy in der Hand beim Autofahren - keine Strafe
Bild: dpa
Wer während der Autofahrt über die
Freisprechanlage seines Handys telefoniert und es dabei ohne weitere
Funktionen in der Hand hält, kann ohne Geldbuße und Punkt in
Flensburg davonkommen. Das ergibt sich aus einem Urteil des
Oberlandesgerichts Stuttgart (Az.: 4 Ss 212/16), über das die
Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins
(DAV)
berichtet.
Urteil: Handy in der Hand beim Autofahren - keine Strafe
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Im geschilderten Fall sollte ein Autofahrer 60 Euro Geldbuße zahlen
und einen Punkt in Flensburg bekommen, weil er zwar über die
Freisprechanlage telefonierte, aber dabei das Handy in der Hand
hielt.
Begründung des Gerichts
Das hatte vor Gericht keinen Bestand. Wer das Handy lediglich in der Hand halte und keine weiteren Funktionen nutze, verstoße nicht gegen die Straßenverkehrsordnung, wenn er über die Freisprechanlage des Gerätes telefoniere.
Die Begründung kratzt etwas an der zum 1. Februar 2001 eingeführten Regelungen der StVO. Denn in §23 Abs. 1a StVO wird die Benutzung und Bedienung des Mobiltelefons bei laufendem Motor im Auto eigentlich verboten, wenn das Handy dazu in die Hand genommen wird. Lediglich die Annahme des Telefonats per Tastendruck am Mobiltelefon wurde für zulässig erklärt. Da im verhandelten Fall aber da dieses Halten für das Bluetoothfreisprechen eben gerade nicht erforderlich sei, ging der Fahrer ohne Strafe aus.
In die Hand genommen hatte es der Fahrer nämlich bereits vor der Fahrt, so Rechtsanwalt Frank Häcker vom DAV. "Im Sinne der Verkehrssicherheit ist das sicher kein sehr glückliches Urteil". Aufgrund der großen Gefahren durch die Nutzung des Mobiltelefons am Steuer rät der DAV, während der Fahrt das Handy nicht in die Hand zu nehmen.
Wer während der Fahrt im Auto telefonieren möchte, benötigt zwingend eine Freisprecheinrichtung. Hintergründe zu dieser gesetzlichen Regelungen finden Sie im Ratgeber Telefonieren am Steuer.