eBay-Händler darf für versicherten Versand nicht extra kassieren
eBay: Gewerbliche Händler dürfen für versicherten Versand nicht extra kassieren
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Ein Händler darf Verbrauchern beim Auktionshaus eBay
nicht die Wahl zwischen unversichertem und versichertem Versand (letzteres zu höheren Versandkosten)
lassen. Eine solche Regelung sei wettbewerbswidrig, entschied das Landgericht Frankfurt in einer
aktuellen Entscheidung (Az.: 2-03 O 205/12, Urteil vom 08.11.2012), auf die die
Kanzlei Dr. Bahr hinweist.
"Echtheitsgarantie" ist wettbewerbswidrig
Zudem hatte der von einem Konkurrenten wegen unlauteren Wettbewerbs verklagte Münz-Händler auf eBay
eBay: Gewerbliche Händler dürfen für versicherten Versand nicht extra kassieren
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mit dem Slogan "Echtheitsgarantie. Das xxxxxxxx [Name des Anbieters] garantiert uneingeschränkt für
die Echtheit der angebotenen Waren." geworben. Auch diese Art der Werbung des Anbieters hielt das
Frankfurter Landgericht für unzulässig: Denn er werbe hier mit Selbstverständlichkeiten,
die nicht beworben werden dürften, so die Richter.
So heißt es in der Urteilsbegründung: "Grundsätzlich ist jeder Verkäufer (...) verpflichtet, Originalware zu liefern. Mit seiner auffällig herausgestellten Garantiezusage täuscht der Beklagte vor, seinen Kunden einen besonderen Vorteil zu bieten, nämlich ein 'Mehr' an Leistung zu versprechen, als nicht ohnehin schon vertraglich oder gesetzlich geschuldet ist."
Unversicherter vs. versicherter Versand: Ein gewerblicher Händler haftet immer
In punkto Versand schrieben die Richter dem Münz-Händler ins Stammbuch, mit dem Anbieten von unversichertem und versicherten Versand - für den er einen höheren Preis forderte - führe er den Verbraucher in die Irre. Denn der Unternehmer allein habe das Risiko des Versandes zu tragen. Daher liege "in keinem Fall ein 'Mehr' an Leistung im Fall des versicherten Versands vor, was sich aber dem Verbraucher nicht erschließen kann". Denn der Verbraucher gehe davon aus, dass der versicherte Versand, für den er mehr zahlen müsse, ihm Vorteile bringe - was aber in Wahrheit nicht der Fall sei.
Zur Fragestellung, wer beim Online-Shopping im Falle des Verlusts eines Pakets haftet, hat teltarif.de übrigens einen Hintergrundbericht verfasst. Hier erfahren Sie unter anderem, wie die Situation bei Privatverkäufen auf eBay aussieht.