Urteil

eBay-Händler darf für versicherten Versand nicht extra kassieren

Landgericht Frankfurt untersagt zudem Werbung mit "Echtheitsgarantie"
Von Marc Kessler

eBay-Händler verurteilt eBay: Gewerbliche Händler dürfen für versicherten Versand nicht extra kassieren
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Ein Händler darf Verbrauchern beim Auktionshaus eBay nicht die Wahl zwischen unversichertem und versichertem Versand (letzteres zu höheren Versandkosten) lassen. Eine solche Regelung sei wettbewerbswidrig, entschied das Landgericht Frankfurt in einer aktuellen Entscheidung (Az.: 2-03 O 205/12, Urteil vom 08.11.2012), auf die die Kanzlei Dr. Bahr hinweist.

"Echtheitsgarantie" ist wettbewerbswidrig

Zudem hatte der von einem Konkurrenten wegen unlauteren Wettbewerbs verklagte Münz-Händler auf eBay eBay-Händler verurteilt eBay: Gewerbliche Händler dürfen für versicherten Versand nicht extra kassieren
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mit dem Slogan "Echtheitsgarantie. Das xxxxxxxx [Name des Anbieters] garantiert uneingeschränkt für die Echtheit der angebotenen Waren." geworben. Auch diese Art der Werbung des Anbieters hielt das Frankfurter Landgericht für unzulässig: Denn er werbe hier mit Selbst­verständlich­keiten, die nicht beworben werden dürften, so die Richter.

So heißt es in der Urteils­begründung: "Grundsätzlich ist jeder Verkäufer (...) verpflichtet, Originalware zu liefern. Mit seiner auffällig herausgestellten Garantiezusage täuscht der Beklagte vor, seinen Kunden einen besonderen Vorteil zu bieten, nämlich ein 'Mehr' an Leistung zu versprechen, als nicht ohnehin schon vertraglich oder gesetzlich geschuldet ist."

Unversicherter vs. versicherter Versand: Ein gewerblicher Händler haftet immer

In punkto Versand schrieben die Richter dem Münz-Händler ins Stammbuch, mit dem Anbieten von unversichertem und versicherten Versand - für den er einen höheren Preis forderte - führe er den Verbraucher in die Irre. Denn der Unternehmer allein habe das Risiko des Versandes zu tragen. Daher liege "in keinem Fall ein 'Mehr' an Leistung im Fall des versicherten Versands vor, was sich aber dem Verbraucher nicht erschließen kann". Denn der Verbraucher gehe davon aus, dass der versicherte Versand, für den er mehr zahlen müsse, ihm Vorteile bringe - was aber in Wahrheit nicht der Fall sei.

Zur Fragestellung, wer beim Online-Shopping im Falle des Verlusts eines Pakets haftet, hat teltarif.de übrigens einen Hintergrund­bericht verfasst. Hier erfahren Sie unter anderem, wie die Situation bei Privat­verkäufen auf eBay aussieht.

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