Entscheidung

VDSL Vectoring im Nahbereich: Die BNetzA hat entschieden

Die Bundesnetzagentur hat ihre Entscheidung in Sachen Vectoring im Nahbereich der Vermittlungsstellen gefällt. Der Entscheidungsentwurf geht nun nach Brüssel. Wir fassen die ersten Informationen zusammen.
Von Thorsten Neuhetzki

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Foto:dpa
Die Bundesnetzagentur hat heute ihren Entscheidungsentwurf zur Regulierung der "Letzten Meile" der Telekom zum Nahbereichs-Ausbau mit Vectoring nach Brüssel zur EU-Kommission notifiziert. Demnach gibt es zwar ein paar Änderungen gegenüber dem im November vorgelegten Konsultationsentwurf, doch im Wesentlichen gilt dieser - vermutlich zum Leidwesen der Alternativanbieter. BNetzA-Präsident Jochen Homann fordert jetzt zu mehr Sachlichkeit auf. Eine genaue Bewertung des Entwurfes ist aktuell jedoch weder uns noch anderen Marktteilnehmern möglich, da der Entwurf noch nicht veröffentlicht wurde. Derzeit liegt lediglich eine Pressemitteilung der Bundesnetzagentur vor. Update 20 Uhr: Inzwischen liegen uns exklusiv weitere Details zur Entscheidung vor.

Die Beschlusskammer habe sich mit den Stellungnahmen zum Verfahren sehr intensiv befasst, lässt die Bundesnetzagentur in ihrer Pressemitteilung wissen. Sie habe zahlreiche konstruktive Vorschläge des Beirates und der Marktakteure aufgegriffen. "Wir kommen auch nach nochmaliger intensiver Analyse zu dem Schluss, dass ein Vectoring-Ausbau der Nahbereiche hilft, den Breitbandausbau zu fördern", so Homann. Dadurch werde weder der Wettbewerb außer Kraft gesetzt noch würden andere Technologien ausgebremst. "Zu dem Gesamtpaket gehört auch eine Entscheidung über ein hochwertiges alternatives Vorleistungsprodukt, auf das Unternehmen einen Anspruch haben, wenn sie vom Hauptverteiler verdrängt werden. Ich rate, unseren Entwurf in Gänze zu betrachten und die kontroverse und interessengeleitete Diskussion der letzten Monate über das Thema Vectoring jetzt wieder zu versachlichen", mahnt Homann.

Wettbewerber sollen mehr Gebiete ausbauen können

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Unterschiede zwischen dem ersten Vorschlag und dem heute nach Brüssel übermittelten Entwurf seien, dass die Wettbewerber der Telekom nun insgesamt mehr Nahbereiche selbst mit Vectoring erschließen könnten, teilte der Regulierer mit. Ein Vectoring-Ausbau sei auch dann im Nahbereich möglich, wenn die Telekom dieses Gebiet vollständig mit Glasfaseranschlüssen bis ins Haus versorge. Ob dies sinnvoll ist, sei jedoch dahingestellt. Schließlich täten die Wettbewerber dann genau das, was sie bei der Telekom scharf kritisieren: Den Überbau eines zukunftsfähigen Glasfasernetzes mit einer Brückentechnologie.

Der Entscheidungsentwurf berücksichtige die Ausbau- und Investitionszusage, mit der sich die Telekom einseitig verpflichten will, bundesweit alle Nahbereiche bis Ende 2018 mit Vectoring zu erschließen, heißt des vom Regulierer weiter. Dazu habe die Telekom im Februar einen überarbeiteten Entwurf vorgelegt, mit dem sie ihr Ausbauversprechen unabhängig von einem Vertragsschluss mit einem spürbaren Sanktionsmechanismus absichern möchte. Dies werde durch ein strenges Monitoring überwacht, heißt es. Daher geht Bundesnetzagentur nach eigenen Angaben davon aus, dass die Telekom "mit Blick auf andernfalls drohende spürbare Sanktionen ihre Investitions- und Ausbauzusage einhalten wird".

Offenbar keine Berücksichtigung gefunden haben die Investionszusagen der Wettbewerber. Diese hatten im November angekündigt, nahezu 2,4 Milliarden Euro in Glasfasernetze zu investieren. Zahlreiche Anbieter hatten dazu entsprechende Unterlagen bei der Bundesnetzagentur eingereicht.

Annex Q ist keine Alternative

Annex Q, das im November standardisiert und von den Wettbewerbern als Alternative ins Spiel gebracht wurde, ist für den Regulierer nach eigenen Angaben keine Alternative. Eingehende Untersuchungen, so heißt es, hätten nicht gezeigt, dass sich mit Annex Q eine flächendeckende Erschließung der Nahbereiche mit mindestens 50 MBit/s erreichen ließe oder dass ein Vectoringausbau der Nahbereiche den Breitbandausbau insgesamt beeinträchtigen könnte.

Rückblick: Vor mehr als einem Jahr hatte die Telekom einen Regulierungsantrag eingereicht. Seitdem tobte die Lobbyarbeit. Dabei hatten sich selbst die treibenden politischen Kräfte auf die Seite der Telekom geschlagen. Gegenwind kam unter anderem vom Beirat der Bundesnetzagentur und dem Bundeskartellamt. Insgesamt geht es um Gebiete, in denen sich etwa sechs Millionen Haushalte befinden. Die EU-Kommission, die Regulierungsbehörden der übrigen EU-Mitgliedstaaten und das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) können nun innerhalb eines Monats Stellungnahmen zum überarbeiteten Entscheidungsentwurf abgeben. Sofern die EU-Kommission keine ernsthaften Bedenken äußert, kann die Entscheidung anschließend endgültig in Kraft treten.

teltarif.de wird den Entscheidungsentwurf näher analysieren, sobald dieser veröffentlicht wurde. Dann wird sich zeigen, wie realistisch es ist, dass alternative Anbieter in den Vermittlungsstellen der Telekom bleiben und den Nahbereich selbst versorgen können. Erste Reaktionen der Branche aufgrund der Pressemitteiung der BNetzA haben wir inzwischen in einer weiteren Meldung veröffentlich.

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