Vorratsdaten

SPD-Innenminister Gall will anlasslose Vorratsdatenspeicherung

Innenminister von BaWü: Ohne Verbindungsdaten oft keine Strafverfolgung
Von dpa / Marc Kessler

Vorratsdatenspeicherung In Deutschland gibt es eine kontroverse Diskussion um die Speicherung von Telekommunikationsdaten
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Der baden-württembergische Innen­minister Reinhold Gall (SPD) dringt auf eine baldige Wieder­einführung der Vorratsdatenspeicherung. Seit dem Urteil des Bundes­verfassungs­gerichts vom 2. März 2010 sei die Aufklärung von Straftaten dem Zufall überlassen. Schließlich sei derzeit nur noch der Zugriff auf Telekommunikationsdaten möglich, die von den Diensteanbietern etwa zur Erstellung von Rechnungen oder zur Dokumentation gespeichert werden.

"Der Umfang der Speicherung, die Speicherdauer und eventuelle Anonymisierung von Verkehrsdaten liegen allein in deren Ermessen", so Gall. Die Internet- und Telefonverbindungsdaten müssten aus seiner Sicht sechs Monate lang anlasslos gespeichert werden.

Deutschland droht Klage der EU wegen ausstehender Regelung

Vorratsdatenspeicherung In Deutschland gibt es eine kontroverse Diskussion um die Speicherung von Telekommunikationsdaten
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Die EU-Kommission hatte Deutschland Ende März ein Ultimatum von vier Wochen für ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gesetzt und mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gedroht. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2010 die bis dahin geltende Regelung zur Speicherung von Telefon- und Internet-Verbindungsdaten für verfassungswidrig erklärt. Das Gesetz ist zwischen CDU und FDP umstritten.

Gall betonte, dass Speicherumfang sowie Speicherdauer je nach Diensteanbieter derzeit zwischen 0 und 80 Kalendertagen variieren. "Im Ergebnis hängt die Aufklärung oft vom Diensteanbieter sowie dem Zeitpunkt ab, wann die Polizei Kenntnis davon erlangt und bleibt damit dem Zufall überlassen."

Gall: Ohne Vorratsdaten oftmals keine Ermittlung von Straftätern

Allein das Landeskriminalamt Baden-Württemberg habe dem Bundeskriminalamt Anfang Januar 840 beispielhafte Fälle gemeldet, bei denen die Ermittlungen durch fehlende Daten wesentlich erschwert oder vereitelt worden seien. "In 428 Fällen waren die Verkehrsdaten der einzige Ermittlungsansatz", sagte der SPD-Politiker. Die fehlende Rechtsgrundlage zur Vorratsdatenspeicherung erschwere die Aufklärung sämtlicher Straftaten, die mit Telekommunikationsmitteln oder dem Internet vorbereitet, verabredet oder begangen werden.

So seien bei Delikten wie Bedrohung oder dem "Enkeltrick" diese Daten oftmals der einzige Ansatz. Beispielhaft für die Auswirkung auf die Aufklärungsquote seien zudem Delikte rund um kinderpornografische Darstellungen über das Internet. "Im Jahr 2011 wurden in einem größeren Ermittlungsverfahren durch das Landeskriminalamt 212 verdächtige Anschlussinhaber in Deutschland ermittelt. Trotz unverzüglich durchgeführter Telekommunikations­datenanfragen konnten in Ermangelung der Vorratsdatenspeicherung letztlich nur 108 Tatverdächtige ermittelt werden", betonte Gall.

"Quick Freeze" zahnloser Tiger?

Gall bezeichnete das vom FDP-geführten Bundesjustizministerium vorgeschlagene Quick-Freeze-Modell als unzureichend. Es sieht nur eine Datenspeicherung bei einem konkreten Anlass vor. "Dieser Anfangsverdacht kann aber mangels gespeicherter Daten in vielen Fällen gar nicht begründet werden", sagte Gall. "Kurz gesagt: Wo nichts gespeichert wurde, kann auch nichts eingefroren werden."

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