Datenweitergabe

Facebook geht gegen deutsches Verbot der Datenweitergabe von WhatsApp vor

WhatsApp hatte Ende August angekündigt, künftig die Telefonnummer des Nutzers an Facebook weiterzugeben - und beruft sich jetzt darauf, dass deutsches Recht nicht gelte.
Von Johannes Kneussel mit Material von dpa

Facebook geht gegen das Verbot der Datenweitergabe von WhatsApp vor. Facebook geht gegen das Verbot der Datenweitergabe von WhatsApp vor.
Bild: WhatsApp
Facebook ist wie angekündigt gegen das in Deutschland verfügte Verbot, Daten der Tochter WhatsApp auszuwerten, vor Gericht gezogen. Das bestätigte ein Sprecher des weltgrößten Online-Netzwerks. Der Hamburger Datenschützer Johannes Caspar hatte Facebook Ende September untersagt, Daten von deutschen WhatsApp-Nutzern zu erheben und zu speichern.

Facebook halte sich an die Vorgaben der Datenschutzbehörde, während der Widerspruch laufe, teilte der Sprecher mit. Zuvor hatte heise online unter Berufung auf Caspar berichtet, Facebook habe beim Verwaltungsgericht Hamburg einen Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit der Verwaltungsanordnung gestellt. Bereits Mitte September hatte der Bundesverband der Verbraucherzentrale eine Abmahnung wegen der Weitergabe zukommen lassen, mit einer Frist, die Facebook allerdings unkommentiert verstreichen ließ.

WhatsApp hatte Ende August angekündigt, künftig die Telefonnummer des Nutzers an Facebook weiterzugegeben. Außerdem sollen mit der Konzernmutter Informationen darüber geteilt werden, wie häufig der Kurzmitteilungsdienst genutzt wird. WhatsApp-Mitglieder konnten zumindest der Verwendung ihrer Daten für die Personalisierung von Facebook-Werbung und Freunde-Vorschläge widersprechen. Dies ist mittlerweile allerdings nicht mehr möglich. Die Telefonnummer werde allerdings in jedem Fall mit Facebook geteilt, wenn man die App weiternutzen wolle, hieß es.

Welches Recht gilt?

Facebook geht gegen das Verbot der Datenweitergabe von WhatsApp vor. Facebook geht gegen das Verbot der Datenweitergabe von WhatsApp vor.
Bild: WhatsApp
Eine entscheidende Frage in dem Streit wird sein, ob der Hamburger Datenschützer überhaupt zuständig ist. Er argumentierte, Facebook verarbeite Daten in der Hamburger Niederlassung, weil dort das deutschsprachige Werbegeschäft betrieben werde. Deshalb sei nationales Datenschutzrecht anwendbar. Facebook erklärte stets, das europäische Geschäft werde von Irland aus betrieben und deswegen seien die dortigen Datenschützer zuständig.

Teltarif hatte schon Anfang September einen Fachanwalt für Rechtsfragen um ein Statement gebeten. Dieser kam zu dem Schluss, dass die neuen Regelungen zumindest nach besagtem deutschen Recht vermutlich nicht rechtskräftig seien.

Mehr zum Thema Facebook