5G Broadcast

5G Broadcast: Rundfunk ringt um terrestrische Frequenzen

Der Rund­funk will Frequenzen im Bereich 470 MHz bis 694 MHz auch über das Jahr 2030 hinaus nutzen. Hierfür haben Arbeits­gruppen nun Doku­mente der ITU vorge­legt, die auf der Welt­funk­kon­ferenz 2023 disku­tiert werden sollen.
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Das Fern­sehen ringt um seine terres­tri­sche Zukunft. Der 15. Mai war hierbei ein erster wesent­licher Meilen­stein auf dem Weg zur nächsten globalen World Radio Confe­rence (WRC) der Inter­national Telecom­muni­cation Union (ITU) im Jahr 2023 in Genf. Bis zu diesem Tag mussten die zustän­digen Arbeits­gruppen der ITU bedeu­tende Doku­mente vorlegen.

In diesen Doku­menten fließen die in der Region 1 (im Wesent­lichen Europa, Afrika, Vorder­asien) gesam­melten Bedarfs­erklä­rungen zur zukünf­tigen Nutzung des gegen­wär­tigen Rund­funk-Frequenz­bereichs 470 MHz bis 694 MHz zusammen. Die Stake­holder des Rund­funks und des Mobil­funks waren aufge­rufen, der ITU mitzu­teilen, wie sie den Bedarf in der Zukunft einschätzen.

Öster­reich will terres­tri­sches UHD und 5G Broad­cast

5G-Broadcast: Möglicherweise die Zukunft 5G-Broadcast: Möglicherweise die Zukunft
Bild: teltarif.de / Markus Weidner
Wie die öster­rei­chi­sche Tele­kom­muni­kati­ons­behörde RTR mitteilt, habe die Rund­funk­branche nach Genf gemeldet, dass in dem Frequenz­bereich zukünf­tige, neue Rund­funk­sys­teme für Ultra High Defi­nition-TV (UHD) und für mobilen Empfang mit Smart­phones und Tablets über Antenne (5G Broad­cast) zum Einsatz kommen sollen und der Frequenz­bereich dem Rund­funk auch noch nach 2030 für das Anten­nen­fern­sehen zur Verfü­gung stehen soll. Infor­mationen über die Meldungen aus Deutsch­land liegen noch nicht vor.

Aus Sicht des Rund­funks geht es laut RTR um nicht weniger als die Zukunft des Anten­nen­fern­sehens. Bei den zuletzt alle drei bis vier Jahre statt­fin­denden World Radio Confe­rences werden die Rege­lungen für den welt­weiten Funk- und Fern­mel­dever­kehr disku­tiert, allfällig neuen Bedürf­nissen ange­passt und entspre­chend fest­gelegt. Neben einer Viel­zahl an Themen steht im Jahr 2023 die zukünf­tige Widmung und Nutzung des inter­national harmo­nisierten terres­tri­schen Fern­seh­bandes im Brenn­punkt des Gesche­hens.

Für die Rund­funk­ver­anstalter gehe es dabei im Wesent­lichen um die Frage, ob die aktu­elle Widmung des Frequenz­bereichs 470 MHz bis 694 MHz für den Rund­funk durch eine Co-Primär­wid­mung des Mobil­funks ergänzt werden soll, was aller­dings laut RTR "weit­rei­chen­dere Folgen haben kann, als die Formu­lie­rung vermuten lässt".

Rund­funk hat schon zweimal Frequenzen an Mobil­funk verloren

Dank der Digi­tali­sie­rung des Anten­nen­fern­sehens und der Einfüh­rung der frequenz­öko­nomi­schen Über­tra­gungs­stan­dards DVB-T und DVB-T2 im Verlauf der vergan­genen rund 20 Jahre war der Bedarf an Frequenz­spek­trum für das terres­tri­sche Fern­sehen gesunken. So werden heute ehema­lige Fern­seh­fre­quenz­bereiche, das 800- und das 700 MHz-Band, als "Digi­tale Divi­dende I und II" für den Mobil­funk genutzt. Dies unter­stützt den Ausbau des mobilen Breit­band-Inter­nets, das einen hohen Frequenz­bedarf mit sich bringt.

Aller­dings waren die Widmungen des 800 MHz- und des 700 MHz-Bandes bei den WRCs 2007 und 2012 zunächst auch ledig­lich um Ko-Primär­wid­mungen für den Mobil­funk erwei­tert worden, bevor sie schluss­end­lich doch voll­ständig vom Rund­funk an den Mobil­funk über­gingen.

Rund­funk­ver­anstalter wollen Planungs­sicher­heit

Basie­rend auf den Ergeb­nissen der WRC 23 will die EU spätes­tens bis 2025 entscheiden, wie die Nutzung des Frequenz­berei­ches 470 MHz bis 694 MHz nach 2030 in Europa aussehen soll. Dieser weite Zeit­hori­zont sei laut RTR deshalb notwendig, um allen Markt­teil­neh­mern Planungs­sicher­heit bei Inves­titionen, Produkt­ent­wick­lung und Bereit­stel­lung von Dienst­leis­tungen zu gewähr­leisten.

Die Verbrei­tung von Fern­sehen über die Stan­dards DVB-T/T2 oder künftig auch oder ausschließ­lich über den neuen 3GPP-Stan­dard 5G-Broad­cast im Frequenz­bereich 470 MHz bis 694 MHz ist derzeit aufgrund der Frequenz­ent­schei­dung EU/899/2017 des Euro­päi­schen Parla­ments und des Rates und des natio­nalen Frequenz­nut­zungs­plans zunächst nur bis 2030 unein­geschränkt möglich.

In unserem Podcast haben wir uns eben­falls mit dem Thema 5G Broad­cast und der Welt­funk­kon­ferenz 2023 beschäf­tigt.

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