Frequenzen

DVB-T2 und 5G Broadcast im glei­chen Frequenzbereich?

Das digi­tale Anten­nen­fern­sehen DVB-T2 und der neue Rund­funk­stan­dard 5G Broad­cast könnten nach der Vorstel­lung der EBU Sende­masten und Frequenzen gemeinsam nutzen
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DVB-T2 und 5G Broadcast über die gleichen Masten? DVB-T2 und 5G Broadcast über die gleichen Masten?
Foto: Telekom, Montage: teltarif.de
In den kommenden Jahren soll sich entscheiden, wie der zurzeit für das terres­tri­sche Digi­tal­fern­sehen DVB-T2 genutzte Frequenz­bereich von 470 bis 694 MHz in Zukunft verwendet wird. Die Mobil­funker würden den für den Rund­funk verblie­benen Teil des UHF-Bands gerne nutzen, um ihre LTE- und 5G-Netze zu erwei­tern. Die Radio- und TV-Anstalten wollen das Spek­trum für den Rund­funk erhalten - auch im Hinblick auf die mögliche Einfüh­rung von 5G Broad­cast als neue Über­tra­gungs­norm.

Einem Bericht von InfoDigital [Link entfernt] zufolge hat sich auch die Euro­päi­sche Rund­funk­union (EBU) bereits mit der Zukunft des unteren UHF-Bereichs beschäf­tigt. Die Dach­orga­nisa­tion von zurzeit 72 Rund­funk­anstalten in Europa, Nord­afrika und dem Nahen Osten bringt dabei die Möglich­keit ins Spiel, den Frequenz­bereich künftig sowohl für DVB-T2 als auch für 5G Broad­cast zu nutzen. Auch die Infra­struktur wie Sende­masten könnten für beide Betriebs­arten gemeinsam genutzt werden, um möglichst kosten­effi­zient zu arbeiten.

Von 5G Broad­cast verspre­chen sich die Rund­funk­anstalten die Möglich­keit, ihre Inhalte auf mobile Endge­räte wie Smart­phones und Tablets zu bringen, ohne dass für die Hörer die beim "herkömm­lichen" Strea­ming in die Mobil­funk­netze anfal­lenden Kosten anfallen. Tests werden bereits seit einiger Zeit durch­geführt. Empfangs­geräte gibt es in Form von Proto­typen bereits. Eine Einfüh­rung für Endver­brau­cher ist aber noch nicht absehbar.

EBU: Masten und Frequenzen für beide Stan­dards nutzen

DVB-T2 und 5G Broadcast über die gleichen Masten? DVB-T2 und 5G Broadcast über die gleichen Masten?
Foto: Telekom, Montage: teltarif.de
Dem InfoDigital-Bericht zufolge hat sich die EBU zwei Berichte zu 5G Broad­cast veröf­fent­licht. Demnach könne die für Radio und Fern­sehen bestehende Infra­struktur - High Power High Tower (HPHT) und Medium Power Medium Tower (MPMT) - auch für den neuen Stan­dard mitge­nutzt werden. Daher spricht sich der Verband der Rund­funk­anstalten dafür aus, entspre­chende Pilot­pro­jekte fort­zusetzen.

Zusätz­lich seien aber Low Power Low Tower (LPLT) Stand­orte zur Ergän­zung vor allem in Ballungs­zen­tren erfor­der­lich. Schließ­lich soll bei 5G Broad­cast auch die mobile Empfang­bar­keit gewähr­leistet werden. Das ist bei DVB-T2 nicht vorge­sehen, wenn auch in Sender­nähe teil­weise möglich.

Im zweiten Bericht behan­delt die EBU die paral­lele Nutzung der UHF-Frequenzen für DVB-T2 und 5G Broad­cast. Vorteil seien beispiels­weise die bereits für den Rund­funk koor­dinierten Frequenzen. Dadurch könne die Einfüh­rung von 5G Broad­cast im UHF-Bereich beschleu­nigt werden. Ins Spiel bringt die EBU auch die Fest­legung einer fixen Band­breite von 8 MHz für den neuen Rund­funk­über­tra­gungs­stan­dard.

Im Früh­jahr hatten bereits Privat­radio-Verbände aus Deutsch­land, Öster­reich und der Schweiz gefor­dert, den UHF-Bereich von 470 bis 694 MHz für den Rund­funk zu erhalten.

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