Fraglich

o2: Reicht eine Euro-Roaming-Tarif-Umstellung Ende August aus?

EU-Verordnung gibt Anbietern insgesamt zwei Monate Zeit zur Umstellung
Von Thorsten Neuhetzki

Ab kommenden Samstag wird T-Mobile als erster Netzbetreiber einem Teil seiner Kunden den Zugang zu den neuen EU-Roaming-Tarifen ermöglichen, Vodafone stellt seinen Kunden die Tarife Ende Juli zur Verfügung, E-Plus Anfang August. Lediglich o2 wartet noch bis zum 30. August, ehe der Anbieter den Kunden einen Standard-Roaming-Tarif anbietet, mit dem gemäß der EU-Verordnung im Ausland telefoniert werden kann. Auch eine vorherige Umstellung, etwa mittels eines Musterbriefes, ist nach Angaben von o2 nicht vorher möglich. Doch handeln die Münchener damit korrekt?

In der EU-Verordnung heißt es: "Alle Roaming-Altkunden müssen innerhalb eines Monats nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung Gelegenheit erhalten, sich von sich aus für diesen Tarif oder jeden anderen Roamingtarif zu entscheiden, [...]. Der beantragte Tarif muss spätestens einen Monat nach dem Eingang des Antrags des Kunden beim Heimanbieter freigeschaltet werden." Diese Aussage lässt allerdings Raum für verschiedene Interpretationen.

Information über die Medien verkürzt nicht den Informationsmonat

"Nach dem Inkrafttreten der Verordnung muss der Anbieter seine Kunden binnen 30 Tagen informieren und, sofern sie sich für den Eurotarif entscheiden, binnen weiterer 30 Tage umstellen", so Dr. Fabian Widder, Rechtsanwalt in der Kanzlei Widder + Lichtenberger. "Sollten also Kunden am Tag des Inkrafttretens von sich aus den Eurotarif verlangen, dann hätte der Anbieter maximal bis zum 1. August Zeit für die Umstellung." Allerdings sieht Widder auch Gründe, die die Praxis von o2 rechtfertigen könnten: "Einziges Gegenargument wäre, dass man sich erst nach Aufforderung des Anbieters entscheiden kann, und wenn der Anbieter die Aufforderung erst am 30. Juli dem Kunden bekannt gibt, dann kommt man mit weiteren 30 Tagen zum 29. August."

Ähnlich sieht dieses die Bundesnetzagentur. Der Monat Umstellungszeit beginne erst dann, wenn der Kunde den neuen Tarif buchen könne, sagte ein Sprecher der Bundesnetzagentur auf Nachfrage. Wenn dieses bei o2 erst Ende Juli der Fall sei, dann sei auch die Umstellung erst zu Ende August möglich, hieß es weiter. Eine Information des Kunden über die Medien reiche nicht aus, um die genannte Frist zu verkürzen.

Somit scheint es gegen die Handlungsweise von o2 keine formal-juristische Handhabe zu geben. Der Anbieter nutzt die ihm gegebene Zeitspanne bis zur Umstellung bis auf den letzten Tag aus und lässt Kunden, die sich bereits informiert und entschieden haben, keine Möglichkeit, schon vor Ende August und somit in diesem Sommerurlaub zu den regulierten Konditionen zu telefonieren. Vielmehr verweist der Münchener Anbieter auf seine Auslandsoptionen. Dass es auch anders geht, zeigt die Praxis bei den anderen Anbietern.

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