Senkung

Netzagentur zwingt Mobilbetreiber zu Preisnachlässen (aktualisiert)

Netzbetreiber wollen höhere Entgelte, Brachenverband geringere
Von Ralf Trautmann mit Material von dpa

Jetzt ist es offiziell: Wie vorab aus Branchenkreisen verlautet, senkt die Bundesnetzagentur die so genannten Terminierungsentgelte, die die vier deutschen Mobilfunknetzbetreiber für Anrufe in ihre Netz erhalten. Diese sinken um 0,9 Cent auf 7,92 Cent pro Minute netto für T-Mobile und Vodafone beziehungsweise um 1,1 Cent auf 8,8 Cent pro Minute netto für E-Plus und o2. Die Preissenkung ist ein entscheidender Faktor für weiter sinkende Handy-Tarife.

Die BNetzA kam damit vor allem der Forderung von E-Plus und o2 nicht nach, eine höhere Spreizung bei den Entgelten durchzusetzen. Im Gegenteil sind die beiden Anbieter von stärkeren Senkungen betroffen. Laut BNetzA haben sie zwar unter anderem auf Grund eines späteren Markteintritts sowie geringeren Marktanteilen weiterhin Nachteile gegenüber T-Mobile und Vodafone, diese hätten sich aber verringert. Die neu festgelegten Terminierungsentgelt gelten ab 1. Dezember und bis zum März 2009. Alle Netzbetreiber hatten indes höhere Terminierungsentgelte durchsetzen wollen, o2 hatte dabei mit 19,63 Cent pro Minute die höchste Forderung gestellt.

Laut BNetzA wurden die genehmigten Entgelte "erstmals auf der Basis vorgelegter Kostenunterlagen ermittelt bzw. daraus abgeleitet". Zumindest ein Netzbetreiber habe seine "Kostendokumentation" soweit verbessert, dass daraus die "effizienten Kosten einer Terminierungsminute ermitteln" werden konnten. Dadurch hätten sich die Entgelte für die drei anderen Mobilfunknetzbetreiber, deren eingereichte Unterlagen auch diesmal nicht "als tragfähige Entscheidungsgrundlage anerkannt werden konnten, im Wege einer nationalen Vergleichsbetrachtung" ableiten und genehmigen lassen. Im vergangenen Jahr sei die Genehmigung ausschließlich auf Basis eines internationalen Tarifvergleichs erfolgt. Gegen die verordnete Entgeltsenkung hatten die Netzbetreiber allerdings Klage eingereicht und in erster Instanz Recht bekommen. Das Bundesverwaltungsgericht muss in der Sache jetzt eine finale Entscheidung fällen. Diese wird für das erste Halbjahr des kommenden Jahres erwartet.

Doch auch an der neuen Beschlussgrundlage regt sich Kritik: So erfolgt laut dem Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) die "Ermittlung der Entgelte [...] nicht auf der Basis eines von Verband und EU-Kommission seit Monaten geforderten, objektivierten Kostenmodells, sondern auf der Basis der Daten nur eines Netzbetreibers." Somit sei fraglich, ob dies "den unterschiedlichen Kostensituationen der Netzbetreiber gerecht werden kann." Der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) hat die mutmaßliche Entscheidung bereits kritisiert, da sie die Festnetzwettbewerber "eklatant" benachteilige: Diese erhielten von den Netzbetreibern in der Regel nur 0,69 Cent je Minute für Anrufe in ihre Netze, während sie selbst das 11-Fache zahlen sollen. Zudem sei man enttäuscht, dass keine weitere, stufenweise Absenkung beschlossen wurde.

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