Vorleistung

BNetzA: Mobilfunk-Interconnection bleibt bei 1,85 Cent pro Minute

Einspruch der EU-Kommission folgenlos, Regulierer setzt Entgelte durch
Von Thorsten Neuhetzki

Die BNetzA hat die Interconnection-Entgelte endgültig festgelegt Die BNetzA hat die Interconnection-Entgelte endgültig festgelegt
Foto: dpa
Die Bundesnetzagentur hat heute die endgültigen Entgelt­genehmigung­en für die Anrufzustellung in die Mobilfunk­netze der deutschen Mobilfunk­netz­betreiber bekannt gegeben. Danach gilt rückwirkend ab dem 1. Dezember 2012 ein einheitliches Entgelt in Höhe von 1,85 Cent pro Minute (netto) für die sog. Mobilfunk­terminierung. Ab dem 1. Dezember 2013 sinkt das Entgelt noch einmal geringfügig auf 1,79 Cent pro Minute (netto). Die BNetzA hat die Interconnection-Entgelte endgültig festgelegt Die BNetzA hat die Interconnection-Entgelte endgültig festgelegt
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Die genannten Mobilfunk-Ter­minierungs­entgelte waren Mitte November 2012 zunächst nur vorläufig genehmigt worden, weil vor einer endgültigen Entscheidung zunächst noch ein nationales Konsultations­verfahren durchgeführt und anschließend eine Stellung­nahme der EU-Kommission abgewartet werden musste. Dieses Verfahren ist nun abgeschlossen. Im Rahmen dieses Verfahrens hat die EU-Kommission die Bundes­netzagentur Ende Juni aufgefordert, die Entscheidungen zu ändern oder zurückzuziehen und die Entgelte noch weiter abzusenken. Hintergrund ist, dass die Bundesnetz­agentur einer Empfehlung der EU-Kommission zur Ermittlung von Terminierungs­entgelten nicht gefolgt war. Doch de facto war dieses Verfahren folgenlos.

Einspruch der EU-Kommission nur der Form halber

Die Bundesnetzagentur hält jedoch an der von ihr gewählten und nach eigenen Angaben bewährten Methode, die Entgelte auf der Grundlage der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung zu ermitteln, fest. In einer Mitteilung der Behörde heißt es dazu. "Die von der EU-Kommission empfohlene Kostenermittlungsmethode ist in Deutschland nicht besser geeignet, die Regulierungsziele des Telekommunikationsgesetzes - unter anderem die Wahrung der Verbraucherinteressen und die Sicherstellung eines chancengleichen Wettbewerbs - zu erreichen und nachhaltige Investitionen zu fördern." Die EU-Kommission hat nach Angaben des Regulierers hinsichtlich der Entscheidung kein Veto-Recht. Die Entgeltentscheidungen sind bis zum 30. November 2014 befristet.

Die Terminierungskosten haben einen entscheidenden Einfluss auf die Preise für Gespräche zu Handys. Übergibt ein Netzbetreiber ein Gespräch an einen anderen, so müssen für diese Übergabe die genannten Minutenpreise gezahlt werden. Umgekehrt sind die eingehenden Gespräche und die Einnahmen vor allem für Anbieter mit vielen Kunden ein enormer zusätzlicher Einnahme-Posten.

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