Kabelgebühren

Kabel Deutschland will gegen ARD und ZDF klagen

Gutachten: Öffentlich-Rechtliche müssen Einspeisegebühren zahlen
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Kabel Deutschland will gegen ARD und ZDF klagen Streit um Kabelgebühren
Bild: Kabel Deutschland, ARD, ZDF, teltarif.de / Montage: teltarif.de
Der Streit um die Einspeisegebühren im Kabel geht in eine neue Runde: Kabel Deutschland will weiter Entgelte von den Öffentlich-Rechtlichen und zieht nach Informationen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (F.A.Z.) vor Gericht. Komme es zu keiner Einigung, werde Deutschlands größter Kabelnetzbetreiber die Programme von ARD und ZDF ab Januar nicht mehr ausstrahlen. "Wir sind davon überzeugt, die richtigen Argumente auf unserer Seite zu haben und sind entschlossen, unsere Position, auch im Interesse unserer Kunden, vor Gericht durchzusetzen", sagte Kabel-Deutschland-Chef Adrian von Hammerstein gegenüber der Zeitung.

Er stütze seine Argumentation auf ein Gutachten, das die Medienwissenschaftler Hans-Heinrich Trute und Roland Broemel von der Universität Hamburg im Auftrag von Kabel Deutschland erstellt hätten. Die kämen zu dem Schluss, dass ARD und ZDF für die Verbreitung ihrer Programme wie bisher ein Einspeiseentgelt bezahlen müssten, hieß es. Dazu verpflichtet sie nicht zuletzt der Rundfunkstaatsvertrag und der Versorgungsauftrag.

ZDF hält an Position fest: Keine Gebühren an die Kabelnetzbetreiber

Kabel Deutschland will gegen ARD und ZDF klagen Streit um Kabelgebühren
Bild: Kabel Deutschland, ARD, ZDF, teltarif.de / Montage: teltarif.de
ZDF-Sprecher Alexander Stock widerspricht dieser Argumentation und kündigt an, die bekannte Position vor Gericht durchsetzen zu wollen: "Es ist nicht länger vertretbar, dass Unternehmen, die mit der Verbreitung der Programminhalte des ZDF ein gutes Geschäft machen, zusätzliche Einnahmen aus den Rundfunkgebühren erzielen. Unsere Position ist gut begründet. Wir sehen daher einer möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung gelassen entgegen. Unabhängig davon ist das ZDF weiter offen für Gespräche." Das ZDF sei laut eigenen Angaben rundfunkrechtlich verpflichtet, wirtschaftlich und sparsam zu haushalten. Alle Ausgaben würden regelmäßig daraufhin überprüft, ob sie sachlich begründet und gerechtfertigt sind. Stock: "Die frühere Begründung der Einspeiseentgelte existiert nicht mehr. Wir haben die Kabelunternehmen bereits beim Abschluss der jetzt gekündigten Verträge im Jahr 2008 darauf hingewiesen, dass die Einspeiseentgelte daher auf Dauer nicht weiter gezahlt werden können."

Der Kabelnetzbetreiber Unitymedia Kabel BW will dagegen derzeit nicht gegen ARD und ZDF vor Gericht ziehen. Er hofft vielmehr darauf, dass auf dem Verhandlungsweg eine Einigung erzielt wird. "Wir gehen derzeit davon aus, dass eine Einigung am Verhandlungstisch im Interesse aller Beteiligten ist und setzen daher auf den konstruktiven Dialog mit den Öffentlich-Rechtlichen", sagte Unitymedia-Sprecherin Katrin Köster dem Branchendienst Rapid TV News.

Triple-Play-Kunden haben das Schlupfloch Internet und HybridTV

Experten erwarten - wie berichtet - eine Einigung in letzter Sekunde, möglicherweise mit einem Kompromiss: Denn die Kabelbetreiber können es sich einerseits nicht leisten auf die Öffentlich-Rechtlichen zu verzichten, da man ansonsten möglicherweise zahlreiche Kunden an die Konkurrenztechniken Satellit, IPTV oder DVB-T verlieren würde. Andererseits können es sich aber auch die Öffentlich-Rechtlichen nicht leisten, wenn einer der wichtigsten Verbreitungswege wegfallen würde.

Sollte tatsächlich der Worst Case eintreten und die Programme von ARD und ZDF ab 1. Januar 2013 nicht mehr im Kabel zu sehen sein (was sich momentan noch niemand vorstellen kann), hätten Triple-Play-Kunden immer noch ein Schlupfloch: Sie könnten mit einem hybriden TV-Gerät die Streams der Öffentlich-Rechtlichen über das Internet empfangen. Immer mehr Gerätehersteller nehmen etwa eine App des Videoportals Zattoo in ihre SmartTV-Portale aus. Hier wären ARD und ZDF mit allen Programmen vertreten - sogar in HD-Qualität, was bei der linearen Ausstrahlung im Kabel noch lange nicht der Fall ist.

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