Belästigung

Wegen Telefon-Terror: BNetzA lässt neun Callcenter-Rufnummern sperren

Bis zu 190 Anrufe in drei Tagen - und das Tag und Nacht. Wegen Telefon-Terror hat die Bundes­netz­agentur zum Schutz der Verbraucher die Abschaltung von neun Rufnummern eines Call­centers angeordnet. Wir haben die Details.
Von Rita Deutschbein

Wegen Telefon-Terror: BNetzA ordnet Abschaltung von neun Callcenter-Rufnummern an Telefon-Terror: BNetzA lässt Callcenter-Rufnummern sperren
Bild: dpa
Immer wieder werden Fälle bekannt, in denen Menschen davon berichten, durch unzählige Telefonanrufe zu allen Tages- und Nachtzeiten gestört zu werden. Gehen sie ans Telefon, ist am anderen Ende der Leitung meist ein Computer. In einigen Beispielen hat ein solcher Telefon-Terror derartige Ausmaße angenommen, dass die Bundes­netz­agentur (BNetzA) zum Schutz der Verbraucher die Abschaltung von neun Rufnummern eines Callcenters angeordnet hat. Mit den als belästigend einzu­stufenden Anruf­versuchen habe das Callcenter gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen, so die Begründung.

Wegen Telefon-Terror: BNetzA ordnet Abschaltung von neun Callcenter-Rufnummern an Telefon-Terror: BNetzA lässt Callcenter-Rufnummern sperren
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Mehr als 300 Verbraucher hatten sich bei der Bundesnetzagentur über massenhafte, belästigende Telefonanrufe beklagt. Einige von ihnen berichteten, dass selbst sonntags und nachts das Telefon geklingelt habe. Auch sei in den Fällen, in denen die Angerufenen das Gespräch annehmen wollten, niemand in der Leitung gewesen. Ein Betroffener erhielt innerhalb von drei Tagen ganze 190 Anrufe, ein anderer innerhalb von fünf Tagen 210. Jeder dieser Anrufe ging von einer der nun abgeschalteten Nummern aus.

Fünf bis 20 Anrufversuche pro Tag seien die Norm, so die Beschwerdeführer. Bei Rückruf der angezeigten Rufnummern konnte teilweise ein Anruf­beant­worter erreicht werden, der jedoch keinen Aufschluss über die Identität des Anrufers gegeben hat. Einige Betroffene hinterließen auf diesem die Nachricht, nicht mehr angerufen werden zu wollen, wurden aber trotzdem weiterhin kontaktiert. Bei den anderen Rufnummern erfolgte die Ansage: "Kein Anschluss unter dieser Nummer."

BNetzA: Abschaltung der Nummern ist ein klares Zeichen

Laut Aussage der Bundes­netz­agentur sind die unerwünschten und belästigenden Telefon­anrufe auf den Einsatz eines sogenannten Predictive Dialers zurückzuführen. Ein solcher Dialer wählt nach zuvor festgelegten Kriterien zahlreiche Rufnummern gleichzeitig an, oftmals bereits während sich der Callcenter-Mitarbeiter noch in einem Gespräch befindet. Nimmt nun einer der Angerufenen das Gespräch entgegen, werden die Anrufe zu den anderen Teilnehmern abgebrochen, um diese zu einem späteren Zeitpunkt erneut anzuwählen. Das Wählprogramm wird überwiegend in Callcentern eingesetzt und soll insbesondere die Auslastung der Callcenter-Mitarbeiter optimieren, da dieses die zeitaufwendige Aufgabe des Wählens automatisch übernimmt.

Ein solches durch einen Predictive Dialer realisiertes Anwahl­verhalten gehe zu Lasten der Angerufenen, so die BNetzA. "Die Vielzahl der Telefonanrufe führt zu einer unzumutbaren Belästigung und bedeutet einen massiven Eingriff in die Privatsphäre", macht Jochen Homann, Präsident der Bundes­netz­agentur, deutlich. "Ich appelliere an die Unternehmen, bei den Bemühungen um Effizienz­steigerungen nicht den Verbraucher aus dem Blick zu verlieren." Mit der Abschaltung der Rufnummern sei nun ein klares Zeichen gegen eine solche unzumutbare Belästigung von Verbrauchern durch unerwünschte Telefon­anrufe gesetzt, betont Homann.

Telefonanrufe wie im aktuellen Fall stellen eine rechtswidrige Nummern­nutzung dar, welche die Bundesnetzagentur zum Einschreiten nach Paragraph 67, Absatz 1 des Tele­kommu­nikations­gesetzes (TKG) berechtigt. Die Bundes­netz­agentur kann daher bei der gesicherten Kenntnis von der rechtswidrigen Nutzung einer Rufnummer die Abschaltung dieser Nummer gegenüber dem Netzbetreiber anordnen.

Einheitlicher Standard für aktives Telefonmarketing soll Abhilfe schaffen

Die Unternehmen tekit Consult Bonn und TÜV Saarland haben einen einheitlichen Standard für aktives Telefon­marketing (TR100:2013) entwickelt, der Regeln zum Einsatz von Predictive Dialern aufstellt und eine technische Über­wachungs­möglich­keit bietet. So kann überprüft werden, ob die Regeln auch tatsächlich von den Callcentern eingehalten wurden. Die Bundes­netz­agentur begrüßt dieses Vorhaben, in dem eine effektive Lösung zur Selbst­regulierung liegen könnte. Wie effektiv der Standard für aktives Telefon­marketing wirklich ist, wird von der Bundes­netz­agentur derzeit überprüft. Hierfür wurde im März eine Marktumfrage durchgeführt, deren Auswertung in Kürze veröffent­licht wird.

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