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Urteil: Facebook-Beleidigung kann zur fristlosen Kündigung führen

Auszubildender hätte mit Konsequenzen rechnen müssen
Von Hans-Georg Kluge mit Material von dpa

Facebook-Beleidigung kann zur Kündigung führen. Facebook-Beleidigung kann zur Kündigung führen.
Bild: liveostockimages - Fotolia.com
Herablassende Äußerungen über den Arbeitgeber im sozialen Netzwerk Facebook rechtfertigen eine fristlose Kündigung. Das hat das Landesarbeitsgericht Hamm entschieden. Wie das Gericht mitteilte, stuften die Landesrichter die Äußerungen eines Auszubildenden aus Bochum als Beleidigung ein. Der junge Mann hatte in seinem Facebook-Profil seinen Arbeitgeber als Menschenschinder und Ausbeuter bezeichnet. Weiter schrieb er auf Facebook, dass er "dämliche Scheiße für Mindestlohn minus 20 Prozent erledigen" müsse. Das Gericht hat keine Revision zugelassen. (Az.: 127-007-12)

Erste Instanz: Kündigung wirksam

Facebook-Beleidigung kann zur Kündigung führen. Facebook-Beleidigung kann zur Kündigung führen.
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In der ersten Instanz hatte das Arbeitsgericht Bochum eine fristlose Kündigung noch aufgehoben. Das Gericht hatte zwar die Äußerungen als beleidigend eingestuft. Die Richter erkannten aber im gesamten Inhalt des Facebook-Profils eine unreife Persönlichkeit des Klägers und mangelnde Ernsthaftigkeit. Auch sei es dem Arbeitgeber zumutbar gewesen, zunächst eine Abmahnung auszusprechen und gegebenenfalls in einem Gespräch eine Änderung des Verhaltens des Auszubildenden zu erreichen. Daher sei die fristlose Kündigung unverhältnismäßig gewesen.

Das sahen die Richter in Hamm anders. In der Pressemitteilung heißt es, dass der Auszubildende nicht annehmen durfte, dass seine Äußerungen keine Auswirkungen haben würden. Zum Zeitpunkt der Kündigung im Juni 2011 war der Mann 27 Jahre alt.

Solche und ähnliche Fälle schaffen es immer wieder vor die Arbeitsgerichte. Immer wieder werden dabei die grundgesetzlich garantierte Meinungsfreiheit gegen die Interessen des Arbeitgebers abgewogen. Den Arbeitgeber in der Öffentlichkeit zu beleidigen, kann daher unerwünschte Nebenwirkungen haben.

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