Urteil

Handy am Steuer: Auch Aufladen ist verboten

Das Verbot für Handys am Steuer gilt auch, wenn das Gerät in die Hand genommen wird, um es an ein Ladekabel anzuschließen, entschied das Oberlandesgericht Oldenburg.
Von dpa / Marie-Anne Winter

Grundsätzlich verboten: Das Handy darf während der Fahrt nicht in die Hand genommen werden. Grundsätzlich verboten: Das Handy darf während der Fahrt nicht in die Hand genommen werden.
Bild: dpa
Nicht nur das Telefonieren, auch jede weitere Nutzung eines Handys im Auto ist während der Fahrt verboten. Dazu gehört auch der Gebrauch des Handys als Navigationsgerät und selbst das Aufladen. Darauf hat die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) aus Anlass des 54. Deutschen Verkehrsgerichtstages (VGT) in Goslar hingewiesen. Der DAV bezieht sich dabei auf eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg, erläuterte ein Sprecher (Az.: 2 Ss (Owi) 290/15).

Grundsätzlich verboten: Das Handy darf während der Fahrt nicht in die Hand genommen werden. Grundsätzlich verboten: Das Handy darf während der Fahrt nicht in die Hand genommen werden.
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Die Nutzung eines Telefons sei für Fahrzeugführer in allen Fällen verboten, in denen sie das Gerät in die Hand nehmen und halten müssen. Insofern sei auch das Anschließen zum Aufladen eine Nutzung und untersagt. Die Vorschrift soll gewährleisten, dass der Fahrer tatsächlich beide Hände für das Steuern des Autos frei hat.

In dem konkreten Fall ging es um einen Lkw-Fahrer, der auf der Autobahn unterwegs war. Polizeibeamte beobachteten, wie der Mann ein Handy in der Hand hielt, um es zum Aufladen anzuschließen. Dafür sollte er 60 Euro Bußgeld zahlen. Völlig zu Recht, entschied das Oberlandesgericht.

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